…Die Verlassenschaft war überschuldet. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden gegen Bezahlung der Bestattungskosten samt Nebenauslagen mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 03.07.2024 gemäß § 154 AußStrG E***F*** an Zahlungs statt überlassen. Es wurde keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Der ruhende Nachlass ist eine…
…Am **.**.**** verstarb der Beschwerdeführer. Die Verlassenschaft war überschuldet. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden den Gläubigern mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Es wurden keine unbedingten Erbantrittserklärungen abgegeben. Begründung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische…
…sachlich ist. Es erscheint daher auch unbedenklich, dass dieses Grunderwerbsteueräquivalent auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben ist, solange der Erbe oder sonstige Rechtsnachfolger tatsächlich ein Grundstück erwirbt (mag er auch keine Bereicherung erfahren). Der Gerichtshof kann es in dem zitierten Fall dahingestellt sein lassen, welche…
…€ 67.302,45 überschuldet. Ich möchte betonen, dass ich selbst für gerichtlich bestätigte Begräbniskosten (inkl. Grabstein) von 8.202,56 nur 4.814,00 erhalten habe. Zusätzlich habe ich für Begräbniskosten von € 3.388,58 nur 1.142,88 aus dem Nachlass erhalten…
…dass die (Notar)Kosten des Verlassenschaftsverfahrens € 120,48 bevorrechtigte Masseforderungen sind, die beim überschuldeten Nachlass vorrangig vor den Begräbniskosten zu befriedigen sind. Aus diesem Grund sind zunächst die Aktiva der Verlassenschaft um die bevorrechteten Verfahrenkosten zu reduzieren und erst danach mit den Begräbniskosten (=…
…seien. Die Bf brachte durch ihren steuerlichen Vertreter einen Vorlageantrag ein. Dieser brachte vor, dass der Nachlass entgegen der Begründung der Beschwerdevorentscheidung mit 4.388,12 Euro überschuldet gewesen sei. Dies bedeute, dass der Bf der Betrag von 8.624,88 Euro nicht zur Bedeckung…
…übernommenen Vermögenssubstanz keine Deckung fänden. Bei Unzulänglichkeit des Nachlasses würden allerdings für die Begräbniskosten die Unterhaltspflichtigen haften, das Vorhandensein von Nachlassaktiven bedeute nicht, dass der Abzug der Begräbniskosten vor Berücksichtigung der Nachlasspassiven erfolge. Da im vorliegenden Fall ein überschuldeter Nachlass vorliege, stellten die Begräbniskosten tatsächlich…
…4.900,00 € sowie eigene Spitalsaufenthaltskosten von 49,08 € als außergewöhnliche Belastungen vor Abzug des Selbstbehalts anzuerkennen und führte aus: | Überschuldeter Nachlass | 3.867,70 € | | Daher sind zu berücksichtigen Höchstbetrag von max. | | 3.000,00 €…
…Gänze zum Tragen kommt. Wie eingangs dargelegt wurde vom Finanzamt eine Nachlassüberschuldung in Höhe von rund S 5 Mio. festgestellt. Das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen übersteigt sohin das der Alleinerbin nach Herausgabe aller Belastungen (Pflichtteile etc.) verbleibende Negativ-Vermögen (überschuldeter Nachlass) jedenfalls zur Gänze…
…angenommen und ihm der Nachlass mit Einantwortungsurkunde vom 19. November 2001 zur Gänze ins Eigentum eingeantwortet. Daneben wurden vom Erblasser noch Legate ausgesetzt. In einer vom Testamentsvollstrecker am 5. November 2001 abgegebenen Erklärung wird auszugsweise festgehalten: "Der erbl. Alleinerbe nimmt den überschuldeten Erbwunsch unter folgenden…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine Beschwerde nach dem Tod des Beschwerdeführers, dessen überschuldeter Nachlass keinem Erben eingeantwortet wurde, als gegenstandlos zu erklären ist, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht…
…steuerlichen Werte für die Liegenschaft (rechnerisch) eine Nachlassüberschuldung in Höhe von € 373.384,23, weshalb das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen in Höhe von € 112.483,38 das dem Alleinerben verbleibende Negativ-Vermögen (überschuldeter Nachlass) zur Gänze übersteigt und sich die Steuerbefreiung nach…
…Prinzip der Anknüpfung an zivilrechtliche Tatbestände im Erbschaftsteuerrecht. Da der Nachlass real überschuldet gewesen und nur bedingt (§ 802 ABGB) angetreten worden sei, habe der Bw nichts geerbt. Überdies sei nach der bedingten Erbserklärung der Nachlasskonkurs eröffnet worden, sodass keine Einantwortung erfolgt sei und auch nicht…
…§ 154 und 155 AußStrG für eine Überlassung an Zahlungs statt geforderten Voraussetzungen gegeben sind, da die Verlassenschaft überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt wurde, keine unbedingte Erbantrittserklärung und kein Antrag auf Überlassung der Verlassenschaft als erblos vorliegt und kein Verlassenschaftskonkurs eröffnet…
…ist. Die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges entscheidet sich somit danach, welche wirtschaftlichen Zielsetzungen und Ergebnisse im Einzelfall gegeben sind. In diesem wirtschaftlichen Sinn ist die im konkreten Fall tatsächlich durchgeführte Abwicklung der überschuldeten Verlassenschaft nach Ansicht der entscheidenden Behörde einem Nachlasskonkurs gleichzuhalten. Sämtliche Aktiven…
…ist. Die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges entscheidet sich somit danach, welche wirtschaftlichen Zielsetzungen und Ergebnisse im Einzelfall gegeben sind. In diesem wirtschaftlichen Sinn ist die im konkreten Fall tatsächlich durchgeführte Abwicklung der überschuldeten Verlassenschaft nach Ansicht der entscheidenden Behörde einem Nachlasskonkurs gleichzuhalten. Sämtliche Aktiven…
…ist. Die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges entscheidet sich somit danach, welche wirtschaftlichen Zielsetzungen und Ergebnisse im Einzelfall gegeben sind. In diesem wirtschaftlichen Sinn ist die im konkreten Fall tatsächlich durchgeführte Abwicklung der überschuldeten Verlassenschaft nach Ansicht der entscheidenden Behörde einem Nachlasskonkurs gleichzuhalten. Sämtliche Aktiven…
…darauf gerichteten Erwerbsvorganges tatsächlich nicht eintritt. Das entspricht der materiellen Zielsetzung des GrEStG den Grundstücksverkehr und nicht die bloße (zu Verträgen verdichtete) Absichten zu besteuern. Der Fall des todeswegigen Erwerbes überschuldeter Grundstücke mit anschließendem Nachlasskonkurs, der die Einantwortung ausschließt, hält der Verfassungsgerichtshof einer solchen grunderwerbsteuerlich…
…dem, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichthofes vom 24. September 2003, B 706/00, zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte der Verfassungsgerichtshof den Fall eines todeswegigen Erwerbes überschuldeter Grundstücke mit anschließendem Nachlasskonkurs, welcher die Einantwortung ausschließt, zu beurteilen. Das bedeutet für vorliegenden Fall, dass der Bf die Liegenschaft…
…Angaben des Bw. aus dem Verlust des Hauseigentümerguthabens für die Jahre 1991 bis 1997 wegen überschuldeter Verlassenschaft des Hausverwalters W.. Im Rahmen der form- und fristgerechten Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 wurde eingewendet, dass der geltend gemachte Forderungsverlust aus dem vom Miteigentumsbesitzer und gleichzeitig Hausverwalter…