…die Berufung wurde erwogen: § 293 b BAO gestattet die Berichtigung von Bescheiden, die qualifiziert rechtswidrig sind. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben, die die Grundlage des Bescheides gebildet hat. Die Berichtigung nach § 293 b BAO kann nicht…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung vor, sodass die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2001 gemäß § 293 b BAO zu Unrecht erfolgte und der angefochtene Bescheid zu beheben war. Sohin war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Oswald Heimhilcher und Mag. Robert Steier in der Berufungssache der JC, vertreten durch Saller & Saller Steuerberatungs GmbH, 5500 Bischofshofen, Sparkassenstraße 16, vom 14. September 2005…
…Betriebsprüfung eine Berichtigung gem. § 293b BAO vorgenommen werden müssen, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhte, insbesondere da die strittigen Unterhaltszahlungen nicht durch den Betrieb veranlasst worden seien. Der Bw. stellte gegen die o.a. Bescheide einen Vorlageantrag an…
…Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Fraglich ist, ob eine offensichtliche Unrichtigkeit dann auszuschließen ist, wenn mehr als eine Rechtsansicht mit sachlichen Argumenten vertretbar ist, oder ob eine offensichtliche Unrichtigkeit bereits dann vorliegt, wenn der allenfalls zu berichtigende Bescheid aus der Sicht…
…aus der Vermietung der Liegenschaft B-L blieb mit ATS 15.037,00 unverändert. Das Finanzamt begründete die Bescheidberichtigung dahingehend, dass die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Der sofortige Abzug der Grunderwerbsteuer als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten sei aus…
…seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Fraglich ist, ob eine offensichtliche Unrichtigkeit dann auszuschließen ist, wenn mehr als eine Rechtsansicht mit sachlichen Argumenten vertretbar ist, oder ob eine offensichtliche Unrichtigkeit bereits dann vorliegt, wenn der berichtigte Bescheid aus der Sicht der…
…Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhenden Rechtswidrigkeit zu verstehen. Diese Maßnahme ist nach § 302 Abs. 1 BAO bis zum Ablauf der der Verjährungsfrist zulässig, und zwar sowohl vor als auch nach dem Eintritt der formellen Rechtskraft von Bescheiden. Behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten…
…vorliegt. Aus der rein materiell rechtlichen Begründung des Bescheides gemäß § 293b BAO, wonach nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages nicht vorliegen, geht nicht hervor, worin die zur Berichtigung der Bescheide berechtigende Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen gelegen ist…
…dass die als Folge der Außerachtlassung der hinsichtlich der Liegenschaften festgelegten Vorausvermächtnisse sich ergebende unrichtige Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbes und damit die Rechtswidrigkeit des Erbschaftssteuerbescheides vom 1. Juli 2002 "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht" und damit den Tatbestand nach § 293b BAO verwirklicht…
…Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich, wenn sie ohne…
…In der Begründung führte die Berufungsführerin im Wesentlichen aus: "Gemäß § 293 b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die angefochtenen Schenkungssteuerbescheide basieren auf der…
… 293b dann die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt Strittig ist im gegenständlichen Berufungsverfahren, ob die Berichtigung des ursprünglich ergangenen ESt.-Bescheides für 2006 vom 30.01.2008…
…ausgenommen werden. Im Rahmen eines am 18. Juli 2012 in Anwesenheit beider Verfahrensparteien durchgeführten Erörterungsgespräches wurde zunächst eingehend über die verfahrensrechtlichen Grundlagen der angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2008, insbesonders die Frage der "Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung" als Tatbestandsvoraussetzung des § 293b BAO, diskutiert…
…Zeitpunkt ein entsprechendes Erkenntnis des VfGH bereits ergangen sei. Die in § 293b BAO tatbestandsmäßig vorausgesetzte "Übernahme" offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stelle entgegen der Auffassung des belangten UFS nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung, sondern auf jenen der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides ab. …
…0157; 28.5.2009, 2007/15/0285). Sind die Folgen der Unrichtigkeit bloß geringfügig, wird in der Regel keine Berichtigung gemäß § 293b BAO vorzunehmen sein. Hingegen spricht ein behördliches Verschulden der Behörde an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen nicht gegen eine Berichtigung, da ansonsten …
…vom 12. September 2005 eine erklärungsgemäße Veranlagung durchgeführt worden. Gemäß § 293b BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Gemäß § 9 Abs. 8 Umgründungssteuergesetz sei die Mindestkörperschaftsteuer bei der Einkommensteuerveranlagung des Rechtsnachfolgers anzurechnen, allerdings…