…der Minderheitsgesellschafter zivilrechtlicher Eigentümer ist. Der steuerliche Vertreter bringt zu Punkt 11.2 SHA vor, dass es richtig ist, dass in diesem Punkt nichts ausgeführt ist, was passiert, wenn die Ausschüttungen höher sind als die Vorzugsdividenden. Der steuerliche Vertreter: Die Übergabe des Anteils der Bf…
…Keines dieser Kriterien sei im vorliegenden Fall erfüllt, weshalb die Zinsen zur Gänze abzugsfähig seien. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Käuferin sei nicht vor dem Closing erfolgt. Die Käuferin habe mit dem Signing einen aufschiebend bedingten Anspruch auf die Übertragung der Anteile erworben…
…Keines dieser Kriterien sei im vorliegenden Fall erfüllt, weshalb die Zinsen zur Gänze abzugsfähig seien. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Käuferin sei nicht vor dem Closing erfolgt. Die Käuferin habe mit dem Signing einen aufschiebend bedingten Anspruch auf die Übertragung der Anteile erworben…
…der Plan eines gemeinsamen geschaffenen Einfamilienhauses umgesetzt worden, und zwar auf einem anderen Grundstück in der selben Gegend." In der von der Partei beantragten mündlichen Verhandlung wurde der Übergang des wirtschaftliche Eigentums auf die Bw ausdrücklich bestritten. Der Vertreter der Bw. brachte in eventu vor…
…iHv 1.210.312,41 € * 4%); 2010 (Inbetriebnahme im Oktober) und 2012 (Übergang des zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums im Juni) durfte demgegenüber lediglich eine Halbjahres-AfA iHv je 24.206,25 € angesetzt werden. Der Buchwert der Brücke betrug im Zeitpunkt der Entnahme somit…
…der Beschwerde werde angemerkt, dass die Prüferin in ihrem Bericht keine Feststellung darüber getroffen habe, ob es vor dem zivilrechtlichen Übergang des Eigentums zu einer Übertragung von Stimmrechten, Gewinnbezugsrechten oder der Möglichkeit zur Substanzverwertung gekommen sei. Dazu führte die belangte Behörde aus, im Kauf- und…
…April 2025 erstmals ins Treffen, dass die Umwandlung als Missbrauch gemäß § 22 BAO zu werten sei. Anders als im Zusammenhang mit der Frage, wann ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erfolgte, ist in Bezug auf § 22 BAO wesentlich, ob sich die Erklärung für die Umwandlung nur…
…14/0002; 13.12.1995, 95/13/0246) bzw bereichert wird, dh der Zufluss wirkt sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen aus (VwGH 07.07.2011, 2007/15/0156). In der Regel wird wirtschaftliches Eigentum mit Übergabe erworben (Doralt, EStG-Kommentar, § 2…
…4). Eigentümer der Liegenschaft P, X, waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesellschaftsvertrages (26.5.1993) und während des berufungsgegenständlichen Zeitraumes auf Grund des Kaufvertrages vom 17.1.1989 I und W je zur Hälfte. Mit Übergabevertrag vom 28.4.1994 übergab I ihren Hälfteanteil…
…behandelt und dafür Kapitalertragsteuer festgesetzt worden. Davon entfielen 6.062.663,00 S auf Investitionen der Bw. Die Abgabenbehörde vermeine, diese Investitionen seien ohne entsprechende vertragliche Regelung mit dem Eigentümer des Hauses getätigt worden; Nutznießer sei der Gesellschafter-Geschäftsführer W, die Bw habe bereits am…
…Ausgleichszahlungen) garantieren. Insbesondere unterliegen außerbörsliche Käufe auch nicht der zweitätigen Erfüllungspflicht. Es können längere oder kürzere Lieferzeiten - wie im vorliegenden Fall t+3 - vereinbart werden. Bei diesen Geschäften bedarf es zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zwingend der Erlangung des Besitzes durch die Belieferung der Aktien.
…1.2 Begriff der freigebigen Zuwendungen (Spenden) 5.5.4a.1.2.1 Allgemeines Rz 13301307: Als Zuwendungen im Sinne des § 4a EStG 1988 sind nur freigebige Leistungen - "Spenden" - anzusehen, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des "Spenders" führen. Voraussetzung ist der Übergang des Eigentums…
…gesetzliche Übergang des Eigentums stellt einen wohnungseigentumsrechtlichen Erwerb sui generis und keinen erbrechtlichen Erwerb dar. Er unterliegt daher nicht der Erbschaftssteuer, sondern der Grunderwerbsteuer. Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 kommt nicht zur Anwendung. Der überlebende Partner, der den Anteil des…
…die Liegenschaft "zu verwerten". Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsverfahren besteht allein Streit darüber, ob durch den im Übergabsvertrag vom 20. September 1999 vereinbarten Übergang des "wirtschaftlichen Eigentums an der Pension M" ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2 GrEStG 1987 verwirklicht wurde. Nach …
…überlebende Eigentumspartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen unmittelbar von Gesetzes wegen. Dieser unmittelbare gesetzliche Übergang des Eigentums stellt keinen erbrechtlichen Erwerb dar, sondern einen wohnungseigentumsrechtlichen Erwerb sui generis, welcher der Grunderwerbsteuer unterliegt. Gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 tritt jedoch der Eigentumsübergang nicht…
…betrachtet noch keine solche Verfügungsbeschränkung, die nach der Rechtsprechung des VwGH ausgereicht hätte, den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Bettenstation auf die zivilrechtlich beschenkte Ehegattin zu verneinen. Im Bündel nahmen diese Beschränkungen der Ehegattin jedoch bereits nahezu alle Möglichkeiten, über die Liegenschaft frei zu…
…Verträge über die Übertragung des vorbehaltenen Eigentums, jeweils vom 11. Mai 2000 - im Einvernehmen mit der Gemeinschuldnerin die noch offenen Kaufpreisforderungen im Sinne der § 1422, 1423 ABGB ein, was zum Übergang des vorbehaltenen Eigentums auf den Kreditgeber führte. Durch die Zahlung des Kreditgebers wurden somit…
…Wohnung A-Straße gemeldet. Hauptwohnsitz sei seit 1979 in [OrtinNiederösterreich] (Adresse der Eltern, Vater = Bw.). Im November 2006, also nach Fertigstellung der Wohnung und Übergabe an den Eigentümer, sei der Mietvertrag zwischen dem Bw., vertreten durch die I GmbH (I-GmbH), und dem Sohn…
…Eigentum abgesehen den im § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahe kommen, dass sie es wie diese dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks für eigene Rechnung nutzbar zu machen. Der Gesetzgeber stellt hiebei nicht auf bestimmte Typen von Rechtsvorgängen, die den Übergang…
…VN2 LG habe "lediglich den Übergang des grundbücherlichen Eigentums" dargestellt, aber nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirken können. Der Umstand, dass Dr. NN einen gesellschaftsrechtlich "zumindest bedenklichen Schenkungsvertrag unterfertigte und sich damit der Geschäftsführerhaftung aussetzte, zeigt, dass sie die Eigentumswohnung eher als ihr Eigenvermögen denn…