…Belastung dar, sie führt bloß zu einer Vermögensumschichtung. Wenn sich der Bw. ungeachtet der Möglichkeit zur Gewährung eines Überbrückungsdarlehens dazu entschlossen hat, nicht rückzahlbare Geldbeträge zu gewähren, weist ein solches Verhalten noch keineswegs das Merkmal der Zwangsläufigkeit auf (VwGH 1.3.1989, 85/13/0091;…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Seeberger Steuerberatungs-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…Gespräch. ***4*** gewährte in diesem Zusammenhang "Herrn ***1***, respektive der ***2***", ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000 als Vorschuss auf die "genannten Akonti bzw. die Starthilfe und wird auf diese angerechnet". Entgegen der ursprünglichen Planung wurde der Generalagenturvertrag dann nicht mit der ***2***…
…Um die Liquidität seines Arbeitgebers zu sichern und eine Insolvenz zu vermeiden, überwies Herr ***Bf*** im Januar 2022 insgesamt EUR 29.000,- als Überbrückungsdarlehen von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto der GmbH. Zuvor hatte Herr ***Bf*** schon seit November 2021 auf die Auszahlung seines Gehalts…
…umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen - wie operative Maßnahmen, Abschichtung eines Teiles der finanzierenden Banken und Kapitalmaßnahmen - erzielt worden. "So ist insbesondere von den Kernbanken gefordert und mit diesen vereinbart, dass Überbrückungsdarlehen, die der X-AG von den Sacheinlegern kürzlich gewährt wurden, im Wege einer Sachkapitalerhöhung in Aktien umgewandelt…
…seien operative Maßnahmen, Abschichtung eines Teiles der finanzierenden Banken und Kapitalmaßnahmen. So ist insbesondere von den Kernbanken gefordert und mit diesen vereinbart, dass Überbrückungsdarlehen mit einer Höhe von insgesamt 9 Mio. €, die der X-AG von den Sacheinlegern kürzlich gewährt wurden, im Wege einer…
…und Pfandbestellungsvertrag" abgeschlossen. Der Vertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: § 1 Überbrückungsdarlehen Q verpflichtet sich, der Gesellschaft ein vorrangiges und am Ende der Laufzeit endfälliges Darlehen in der Höhe von insgesamt EUR 1.300.000,-- (Euro eine Million Dreihunderttausend) mit der Zweckbestimmung, dass der Erlös aus…
…von Zahlungen seitens des jetzigen Vertragspartners von Herrn ***1*** gewährt die ***4*** Herrn ***1***, respektive der ***2***, ein unverzinstes Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000,-. Diese Zahlung versteht sich als Vorschuss auf die oben genannten Akonti bzw. die Starthilfe und wird auf diese angerechnet…
…300.000 im Gespräch. Die ***4*** gewährte "Herrn ***1***, respektive der ***2***, ein unverzinstes Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000" als Vorschuss auf die genannten Akonti bzw. die Starthilfe. Die Zahlung diente dem Weiterbetrieb der ***2*** und wurde auf das Konto ***Konto1***, lautend auf …
…Abgabenkonto der X GmbH, ein Kontoauszug betreffend eine am 16.5.2000 getätigte Bareinzahlung von S 1.300.000,00 auf ein Bankkonto der X GmbH und zwei Aktenvermerke über die beiden Überbrückungsdarlehen vom 20.10.1999 (S 500.000,00) bzw. 16.5.2000…
…Juli 2003 gab der Bw. an, das Überbrückungsdarlehen bei der Raiffeisenbank Drautal Anfang 2003 zurückgezahlt zu haben, es würden aus 2002 noch Zinsen iHv € 1.743,10 und die Zinsabrechnung iHv € 607,23 anfallen, ab 2004 gebe es keinen Zinsaufwand mehr. Mit Vorhalt…
…im Sinne des § 34 EStG 1988 idgF vorliegen. Wenn sich die Bf. ungeachtet allenfalls der Möglichkeit zur Gewährung eines Überbrückungsdarlehens dazu entschlossen hat, ihrer Schwester bzw. Mutter nicht rückzahlbare Geldbeträge zuzuwenden bzw einen Teil der laufenden finanziellen Verbindlichkeiten endgültig zu übernehmen, weist diese Vorgangsweise keineswegs…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
Darlehen Rz 720: Die Darlehenshingabe kann als solche verdeckte Ausschüttung sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn die Darlehensrückzahlung nur vorgetäuscht wird bzw. von vorneherein nicht gewollt ist (VwGH 5.10.1993, 93/14/0115) oder bereits bei Zuzählung (zB wegen mangelnder Bonität des Gesellschafters…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Norbert Zeger, 3500 Krems an der Donau, Obere Landstraße 34, vom 8. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer für…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
Der Ansicht der Betriebsprüfung, nach der am Ende der Laufzeit anfallende Unterschiedsbetrag im beschwerdegegenständlichen Fall schon aufgrund der kurzen Restlaufzeit als mit höchster Wahrscheinlichkeit anfallend zu werten sei, muss entgegengetreten werden. Wird vorausgesetzt, dass der Kurswert einer Anleihe anhand der Bonität des Schuldners und des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Norbert Zeger, 3500 Krems an der Donau, Obere Landstraße 34, vom 8. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. März 2008, Erfnr.8, betreffend Grunderwerbsteuer…