…Richtigkeit der alten Rechtsprechung vertrauenden Abgabenpflichtigen nicht entspreche, so könnten die nachteiligen Wirkungen dieses Bescheides durch Nachsicht beseitigt werden (vgl. Ehrke-Rabl, taxlex 2006, 328; Fischerlehner, SWK 2008, S 421 ff). 2.2. Im vorliegenden Fall wird als ausschließlicher Nachsichtsgrund ein schutzwürdiges Vertrauen auf Rechtsauslegungen…
…Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 27.5.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung…
…Änderung der Rechtsauslegung zu § 16 Abs. 1 Z 9 EStG entsprechend dem Erkenntnis des VwGH vom 30.10.2001, 95/15/0013 nicht dem Einkommensteuer-bescheid für das Jahr 2001 zu Grunde gelegt werde. Da im Zeitpunkt der Einbringung der Abgabenerklärung des Bw. die Änderung…
…Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Mit einem weiteren Bescheid vom 27.5.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung…
…Gesetzeslage hinaus Rechte und Pflichten in verbindlicher Weise begründen zu wollen, aber im AÖF, in Bekanntmachungsorganen der Interessenvertretungen, Fachschrifttum verlautbart oder sonst der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, anzusehen. Es liege daher eine Änderung der Rechtsauslegung und damit ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 BAO vor…
…Wenn es nunmehr zu einer Wiederaufnahme gekommen wäre, wäre völlig klar, dass der Schutz des § 307 Abs. 2 BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR…
…waren die Ausführung unter Rz 6186 der EStR 2000 schon in Geltung und wären diese der Selbstberechnung der KESt für die Monate November und Dezember 2000 bereits zu Grunde zu legen gewesen. Von einer "späteren Änderung der Rechtsauslegung zum Nachteil der Partei" kann somit für…
…Änderung der Rechtsauslegung innerhalb des Verjährungszeitraumes eine unterlassene Anträge nachgeholt werden könnten und die Korrektur sämtlicher davon betroffenen, rechtskräftigen Bescheide möglich wäre. Dies führte zu einer sanktionierten Rechtskraftdurchbrechung und allgemeinen Rechtsunsicherheit, die rechtspolitisch nicht zu vertreten wäre. Erst ein höchstgerichtliches Erkenntnis kann Sicherheit in der…
…grundsätzlichen Ausführungen im Fall von Änderungen von verfahrensgesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus besteht ein allfälliger Schutz des Vertrauens der Abgabepflichtigen in eine bestimmte Rechtsauslegung durch die Abgabenbehörde nur im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben. Hinsichtlich dieses Grundsatzes hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen stets…
…eine Änderung im Steuersubjekt zu unterstellen. Das Finanzamt bringe die Rechtsfolgen eines so genannten Mantelkaufes gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG zur Anwendung, begründe dies aber nicht mit dem Tatbestand des Mantelkaufs. Es sei daher explizit festgestellt, dass der Tatbestand eines Mantelkaufes nicht erfüllt…
…ob und gegebenenfalls von welchem Zeitpunkt an der Betroffene mit einer Änderung der Rechtsauslegung rechnen musste, große Bedeutung zu (vgl diesbezüglich Borchardt, EuGRZ 1988, S 312f). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes die Wirtschaftsteilnehmer vor einer nachträglichen Umbewertung ihrer im Vertrauen auf…
…ob und gegebenenfalls von welchem Zeitpunkt an der Betroffene mit einer Änderung der Rechtsauslegung rechnen musste, große Bedeutung zu (vgl diesbezüglich Borchardt, EuGRZ 1988, S 312f). Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz des Vertrauensschutzes die Wirtschaftsteilnehmer vor einer nachträglichen Umbewertung ihrer im Vertrauen auf…
…2001 bis 2004 bei Kenntnis der späteren Abgabenpflicht für diese Zeiträume unternommen hätte bzw. sie in Unkenntnis der rückwirkend angewendeten Rechtsauslegung unternommen hat. Auch hat die Bw., obwohl ihr im angefochtenen Bescheid vorgehalten wurde, dass auch seit der Änderung der VwGH-Rechtsprechung im November 2004…
…2001 bis 2004 bei Kenntnis der späteren Abgabenpflicht für diese Zeiträume unternommen hätte bzw. sie in Unkenntnis der rückwirkend angewendeten Rechtsauslegung unternommen hat. Auch hat die Bw., obwohl ihr im angefochtenen Bescheid vorgehalten wurde, dass auch seit der Änderung der VwGH-Rechtsprechung im November 2004…
…die Richtigkeit der alten Rechtsprechung vertrauenden Abgabenpflichtigen nicht entspreche, so könnten die nachteiligen Wirkungen dieses Bescheides durch Nachsicht beseitigt werden (vgl. Ehrke-Rabl, taxlex 2006, 328; Fischerlehner, SWK 2008, S 421 ff). Im vorliegenden Fall wird als ausschließlicher Nachsichtsgrund ein schutzwürdiges Vertrauen auf Rechtsauslegungen des…
…2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln als rechtswidrig erwiesen habe, komme, da sich dies aufgrund einer geänderten Rechtsauslegung durch…
…eine Änderung der Rechtsauslegung stellt keinen tauglichen Wiederaufnahmsgrund dar (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Anm 14 zu § 303) und durch die Verweise in § 201 BAO nF (s anschließend) auf die Regelungen für die Wiederaufnahme auch keinen tauglichen Festsetzungsgrund. Neu hervorgekommene Tatsachen sind bei der…
…und gerechten Steuersystem für Zwecke der Einkommensteuer als selbständiger Unternehmer unter Verlust aller Vorteile eines echten Dienstnehmers behandelt werde, während er für die Nachteile (DB, DZ, Kommunalsteuer) als Dienstnehmer gelte. Auch die weisungsungebundenen Mitglieder des UFS, die sonst offensichtlich alle anderen Merkmale eines Dienstnehmers aufwiesen…
…stützt, nicht zum Nachteil der betroffenen Partei berücksichtigt werden." Das Finanzamt hat diese vom VwGH vertretene Rechtsansicht bereits im Erstbescheid vom 9.12.1999 vertreten und es ist daher zu keiner, wie in § 117 BAO geforderten, späteren Änderung dieser Rechtsauslegung gekommen. Die Berufung war daher…
…Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben gegenüber einer nachträglichen Änderung der Gesetzeslage nicht durchzuschlagen vermag (vgl. z.B. VwGH 19.12.2000, 98/09/0110; VwGH 15.2.1988, 86/12/0212). Auch Rechtsauslegungen in Erlässen beziehen sich auf die hiefür maßgebliche Rechtslage.…