Hat die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann…
Gemäß § 94a EStG kann eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften des EU-Raumes nur dann unterbleiben, wenn diese Kapitalgesellschaften unmittelbar an der ausschüttenden österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Das Unmittelbarkeitserfordernis ist nach der bisherigen Verwaltungspraxis nicht gegeben, wenn die Beteiligung im Wege einer…
Gemäß § 94a EStG in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2004 sind Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften an ihre ausländischen Muttergesellschaften bei bloß 10%iger Beteiligung nur dann von der Kapitalertragsbesteuerung freizustellen, wenn diesbezüglich Gegenseitigkeit besteht. Um in solchen Fällen die Steuerbefreiung einer ausländischen Muttergesellschaft zukommen zu lassen…
…Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von § 94a EStG 1988 bestehen daher keine Bedenken, dass diese Bestimmung auch auf Dividendenzahlungen zur Anwendung gelangt, die eine österreichische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft…
§ 94a EStG idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht vor, dass Gewinnausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von…
…Abweisung des Antrages vom 10. Februar 2010 betreffend Rückerstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG 1988 für die Jahre 2005 und 2006 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Dem Antrag vom 10. Februar 2010 wird Folge gegeben…
…Finanzamtes, vertreten durch XX vom 21. Oktober 2009 betreffend Rückerstattung österreichischer Kapitalertragssteuer gemäß § 94a EStG 1988 nach der am 26. Jänner 2011 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem Antrag der Bw. vom 20. Oktober…
…vorliegt. Aus den oben angeführten Gründen besteht im gegenständlichen Fall auch keine Handhabe, die Beteiligung und die Beteiligungserträge nicht der Bw. zuzurechnen. Dem auf § 94a EStG gestützten Begehren der Bw. auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer war daher zu entsprechen und spruchgemäß zu entscheiden. 10. März 2011
…Wolfgang Praxmarer, vom 29. März 2006 betreffend Erstattung von Kapitalertragssteuer gem. § 94a EStG 1988 nach der am 7. März 2007 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Entscheidung hat zu lauten: Dem…
…Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft, muss die ab diesem Zeitpunkt solcherart nach § 94a EStG begünstigte Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens zwei Jahren bestehen. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Juni 2005 betreffend Erstattung von Kapitalertragsteuer gem. § 94a EStG 1988 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Dem Antrag der A vom 15. November 2004 auf Rückzahlung österreichischer Abzugsteuer (KESt) in Höhe von € xy, welche von der Firma C abegführt…
…1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte niederländische Holdinggesellschaft nicht entgegen (siehe in diesem Sinn EAS 2606 vom 06.05.2005 in Bezug auf deutsche Obergesellschaften; siehe auch UFS vom 23.08.2006, RV/1915-W…
Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese…
…dass das in § 94a EStG ebenfalls enthaltene "Unmittelbarkeitserfordernis" im Hinblick auf die EG-Mutter-Tochterrichtlinie auch bei grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen über Personengesellschaftsbetriebstätten innerhalb der EU gewahrt bleibt, hat keine Ausstrahlwirkung auf die Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses in § 94 Z 2 EStG, weil die Mutter-Tochterrichtlinie auf diese…
…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einem solchen Fall der Kapitalertragsteuerabzug in Österreich unterlassen, so können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der hiezu ergangenen Verordnung beseitigt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Auskunftserteilung gemäß § 5 der Verordnung vom zuständigen Finanzamt…
…bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung von der Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige vor. Die Befreiung erfolgt entweder durch eine Entlastung an der Quelle oder im Wege der Rückerstattung. § 94a EStG 1988 lautet wie folgt: "Der zum Abzug Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) hat insoweit keine Kapitalertragsteuer abzuziehen…
…als auch Holdinggesellschaften wie die SLH&BCIntBV (vormals A.) zusammengefasst werden, bleibe für einen Missbrauchsverdacht iSd § 94a EStG somit kein Raum. Die SLDENV sei jedenfalls als tatsächliches Zurechnungssubjekt der von der Bw. im Jahr 2000 ausgeschütteten und auch in die Steuererklärung der Gesamtorganschaft aufgenommenen Gewinne…
…Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606). Diese in EAS 2606 gegebene rechtliche Beurteilung wird im Grunde auch dann gelten, wenn die Konzernmuttergesellschaft nur 8% der Anteile an der deutschen Holdinggesellschaft unmittelbar hält und…
…deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in Anwendung des richtlinienkonform interpretierten § 94a EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer entlastet werden (EAS 2630 und EAS 3110). Unter EAS 3110 wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die schweizerische Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin der deutschen KG nicht ohne weiteres berechtigt ist, auf der Grundlage…