…Doralt, EStG13, § 16 Tz. 203/4/1). Unter welchen Voraussetzungen eine verwandte Tätigkeit angenommen werden kann, wurde bereits oben dargelegt. ad umfassende Umschulungsmaßnahme Der Gesetzgeber verwendet in § 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz und § 4 Abs. 4 Z 7 erster Satz EStG 1988 idF…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 30. Dezember 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. Dezember 2002, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999, und gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Dezember 2002, betreffend die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, Adresse, vom 13. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen vom 12. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr XY (Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 20. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch FA, vom 20. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
…definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder die Tätigkeiten im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (VwGH 3.11.2005…
…Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeit verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder die Tätigkeiten im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (VwGH 3.11.2005, 2003/15/0064)…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co. Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GG, Sekretärin, geb. 1234, wh. in M, vom 17. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 2. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch vt, vom 30. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes fa vom 8. Juli 2009 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2003 bis 2008 und Anspruchszinsen 2003 bis 2007 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.S.R., geb. xy, I.StGx, vom 4. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Günther Philipp, vom 23. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Bei Bewirtschaftung sogenannter "Luxuswirtschaftsgüter", deren Bedeutung dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (Ausfluss eines gehobenen Lebensstandards), ist insb Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich im kleineren Umfang (dh. somit nicht "gewerbsmäßig") betrieben werden. In diesem Fall ist somit ein vorrangiger Bezug zu einer privaten Motivation klar erkennbar…
…werden können. Auch das trifft in meinem Fall zu, da ich einerseits - die bautechnischen Lehrinhalte des Grundstudiums (Baurecht, Grundbuchsrecht,..) - und auch das Verwaltungsrecht, Privatrecht,... (ebenfalls Teil des Grundstudiums) für meine angestrebte (verwandte) Tätigkeit verwerten kann, zudem auch - den Inhalt der Vorlesungen Bauvertragsrecht, Mietrecht, Immobilienverwaltung, Wohnbaufinanzierung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerden | | der Beschwerdeführerin | BF*** , AnschriftO , AnschriftStr | vom | 3. Dezember 2013 | gegen die Bescheide | | des Finanzamtes | Salzburg-Land , 5026…
Rechtsfolgen. Es war deshalb spruchgemäß zu entscheiden. Graz, 29. Oktober 2004
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes C vom 10.06.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 2. April 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. März 2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung an Familienleistungen für den Zeitraum vom 1. Mai 2011…
…eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeitsart verwandt ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Für eine verwandte Tätigkeit spricht, wenn diese Tätigkeiten (Berufe) üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden oder die Tätigkeiten im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern, was an Hand des Berufsbilds bzw…
Die sich ergebenden Änderungen bei der Gewinnverteilung (Tz 3 des Bp-Berichtes) sind auch nicht geringfügig. Die Ermessensübung zugunsten der Wiederaufnahme ist somit ebenfalls gesetzlich gedeckt. Auf die Frage, ob die Änderungen lt. Tz 1 des Bp-Berichtes (Privataufwendungen) für sich alleine oder ob die…
Dem Vorbringen der Bw., dass sich die "Spachtler" hätten vertreten lassen können, kommt keine praktische Bedeutung zu, da dieser Fall nachweislich nicht eingetreten ist. Anzumerken ist aber, dass K.W. im Zuge seiner Befragung angegeben hat, dass er sich in seiner Arbeit nicht durch eine…