7.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020) 7.12.2.1 Höchstbeträge für Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 Rz 580: Ein gemeinsamer Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich besteht bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 für…
7.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich…
…432,04 Am 14.3.2005 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid 2004 , wobei sog. "Topfsonderausgaben" im Gesamtbetrag von € 730.- bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen wurden. Gegen den angeführten Bescheid erhob der Bw. form- und fristgerecht Berufung, wobei das Rechtsmittel in den Antrag mündet…
7.12 Höhe des Sonderausgabenabzuges (§ 18 Abs. 2 EStG 1988) 7.12.1 Uneingeschränkter Sonderausgabenabzug Rz 579: Als Sonderausgaben anzuerkennende Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten sind betraglich unbegrenzt in vollem Umfang abzugsfähig. Auch die Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten…
7 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988) 7.1 Allgemeines Rz 429: Sonderausgaben stellen Einkommensverwendung dar (vgl. VwGH 28.10.1981, 3698/80). Nur die im § 18 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind grundsätzlich von Amts wegen wahrzunehmen, sofern das FA davon…
7.11.2 Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen Rz 578: Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen. Darunter fallen: Rentenzahlungen mit Inlandsbezug (Rentenempfänger ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig oder es liegt eine Rente über eine Liegenschaft in Österreich vor), Versicherungsprämien…
…als 6.000 €. Der Bw. hat im Jahr 2008 3.942,00 € an Versicherungsprämien ("Topfsonderausgaben"), 1.008,00 € an Zahlungen für Wohnraumschaffung oder -sanierung ("Topfsonderausgaben") sowie 200,00 € an Kirchenbeiträgen geleistet. Seit Oktober 2010 studiert T. in Wien. Beweiswürdigung Der vorstehende…
12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen 12.8.1 Adoption Rz 885: Kosten der Adoption eines Kindes sind in Hinokblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (VwGH 06.06.2011, 2007/13/0150).
…und Versicherungsprämien (ausgenommen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen), Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie für Genussscheine und junge Aktien (so genannte Topfsonderausgaben; Kennzahlen 455…
7.13 Sonderausgabenpauschale (nur bis 2020) Rz 596: Für Sonderausgaben, die gemäß Rz 580 ff in den "Sonderausgabentopf" fallen, ist bis 31.12.2020 ohne besonderen Nachweis ein Sonderausgabenpauschale von jährlich 60 Euro abzusetzen. Ein höherer Betrag wird nur berücksichtigt, wenn die Sonderausgabenzahlungen mehr als…
…kann der Steuerpflichtige Ausgaben im Sinn des Abs. 1 Z. 2, 3 und 5 (Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung - also so genannte "Topfsonderausgaben" - sowie Kirchenbeiträge) auch dann absetzen, wenn er sie für seinen dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner nach § 106 Abs. 3 leistet. Nach § 106 Abs…
…2 EStG 1988 zwingend anordnet, dass sog. "Topfsonderausgaben" wie im gegenständlichen Fall nur zu einem Viertel bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden dürfen. Da die Berufung somit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht aufzuzeigen vermochte, muss ihr ein Erfolg versagt bleiben. Beilage: ESt-Bescheid (in Kopie…
…des § 18 Abs.3 Z 2 EStG zum Tragen ("Einschleifregelung" für "Topfsonderausgaben") und der Sonderausgabenabzug vermindert sich auf 490,97 €. Die Details der Berechnung sind dem beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen. Zur Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…
…gemacht. Das Finanzamt anerkannte bei der Veranlagung zur Einkommensteuererklärung 1998 zwar die Abzugsfähigkeit der Differenzwerbungskosten in Höhe von 12.301,-- S, berücksichtigte jedoch weder die Topfsonderausgaben noch die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und auch nicht den Alleinverdienerabsetzbetrag. Das Pendlerpauschale iHv…
7.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988) 7.11.1 Allgemeines Rz 574: Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet ist und die er selbst getragen hat. Rz 575: Leistet der Steuerpflichtige die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 1. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. August 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber wurde mit Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 07.10.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Stahlstraße 14, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 6. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. Jänner 2022 betreffend Einkommensteuer…