…sollte. Die Planung einiger Projekte habe die Bw durchgeführt und auch in Rechnung gestellt. Diese seien aber bis dato nicht bezahlt worden. Die Forderungen seien nicht einbringlich, da gegen Ing.X etliche Exekutionen laufen würden. Ing.A habe Ing.X Geld zur Beschaffung von Liegenschaften…
…Forderungsansprüchen angesprochenen Stellen "bei der beschriebenen Unsicherheit in derart gelagerten Fällen bei extrem hohen Kostenrisiko (Verfahrenskosten und Bearbeitungstarife) die Einleitung rechtlicher Schritte nicht wirtschaftlich erscheinen". Bei dieser Sachlage war diese bereits vor dem Wirtschaftsjahr 1999 (1. April 1998 bis 31. März 1999) zumindest als zweifelhaft…
…gegen die rechtliche Beurteilung und erklärte dazu, dass es sich niemals um ein zwischen den Parteien streitiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis oder um eine strittige oder zweifelhafte Forderung gehandelt habe. Die Forderung sei lediglich bis zum Zeitpunkt der Vereinbarung bzw. bis zum vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt nicht geltend…
…Kreditinstitute die SMEs als weniger kreditwürdig und verlangten übermäßig hohe Sicherheiten. Fehlerraten seien hier manchmal höher, zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen hingegen deutlich niedriger als bei Großunternehmen. Jedenfalls würden Kreditinstitute oftmals die Finanzierung jenes Handels ablehnen, weil sie dessen Risken einer Einzel- und nicht einer Sammelbewertung…
…übermittelnden Überschusses, erzielt werden. 20 % des errechneten Überschusses werden von F als Gegenleistung für die Gewährung des Sanierungsbeitrages gem. § 2 an die X bis zur Höhe der wiederauflebenden Forderung bezahlt. Dieser Überschuss errechnet sich wie folgt: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gem. § 231 Abs. 2 Z…
… wird eine Forderung unter ihrem Nennwert gekauft und sodann zu ihrem Nennwert eingezogen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil der niedrigere Kaufpreis dem abgezinsten Nennwert entsprechen wird. Wurde dagegen die Forderung etwa wegen zweifelhafter Bonität des Schuldners unter dem Nennwert erworben und innerhalb der Spekulationsfrist…
…immer noch eine Schuld besteht, namentlich gegenüber denjenigen, der die Forderung von der A.AG erworben hat. Bedenkt man ferner, dass die Körperschaftsteuer nach Maßgabe des Gewinnes einer Körperschaft erhoben und dass der Gewinn als Vermögenssteigerung gegenüber dem Vorjahr definiert wird, so müsste doch zweifelsfrei…
…die Bw. von sich aus aufgeben wollte. Nach Abschluss des Erörterungsgesprächs verwies der Referent noch auf diverse Judikate betr. die Anwendung der Bestimmungen des § 1380 ff ABGB bei Forderungen deren Einbringung zweifelhaft ist. Bezugnehmend auf diese Judikate (OGH 6. April 1966, 6 Ob 69/66;…
…Hierin kann also keinesfalls eine vergleichsweise Bereinigung streitiger oder zweifelhafter Ansprüche erblickt werden. Dass die Rechtsmeinung des Bw. unzutreffend ist, ist schon daraus erkennbar, dass diesfalls sämtliche im (Zwangs-)Ausgleich bezahlten Beträge als Vergleichssummen anzusehen wären, also auch beispielsweise die Abgeltung der Forderungen von Gläubigern…
…Februar 2005 von der Berufungswerberin angenommen wurde. Mit der Annahme des Anbotes wurde das strittige bzw. zweifelhafte Recht, ob bzw. in welcher Höhe die Forderung der Berufungswerberin gegenüber der Gemeinde besteht, bereinigt. Die Vereinbarung in Form von Anbot und Annahme trägt alle Wesensmerkmale eines Vergleiches…
…vor Gericht, s.o., oder eben nicht vor Gericht) der Vergleich geschlossen wurde und damit die einverständliche Regelung der strittigen oder zweifelhaften Rechte erfolgt ist. Dies kommt bereits im Gesetzestext in der Überschrift (im Klammerausdruck) eindeutig zum Ausdruck. Für diese Auslegung spricht weiters, dass ein…
…€ zu bezahlen habe. Diese Forderung aus dem Vergleich auf Grund der verzögerten Herausgabe von nachlasszugehörigen Sparbüchern ist somit in den Nachlass gefallen (Hauptinventar Punkt 5). Für die Erwerbe von Todes wegen hat das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer…
…€ zu bezahlen habe. Diese Forderung aus dem Vergleich auf Grund der verzögerten Herausgabe von nachlasszugehörigen Sparbüchern ist somit in den Nachlass gefallen (Hauptinventar Punkt 5). Für die Erwerbe von Todes wegen hat das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer…
…€ zu bezahlen habe. Diese Forderung aus dem Vergleich auf Grund der verzögerten Herausgabe von nachlasszugehörigen Sparbüchern ist somit in den Nachlass gefallen (Hauptinventar Punkt 5). Für die Erwerbe von Todes wegen hat das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer…
…€ zu bezahlen habe. Diese Forderung aus dem Vergleich auf Grund der verzögerten Herausgabe von nachlasszugehörigen Sparbüchern ist somit in den Nachlass gefallen (Hauptinventar Punkt 5). Für die Erwerbe von Todes wegen hat das Finanzamt den vier Erben mit Bescheiden vom 15. September 2003 Erbschaftssteuer…
…stehe den Vertragsparteien frei, begünstigte Entgelte bis zur strittigen Höhe zu begleichen und auf nicht begünstigte Gehaltsbestandteile zu verzichten. Ohne eine solche ausdrückliche Widmung eines pauschalen Vergleichsbetrages sei der Vergleichsbetrag den zuletzt strittigen Forderungen anteilig zuzuordnen. Dem Abgabepflichtigen stehe es zu, im Wege der Vergleichsformulierung…
…des § 1380 ABGB ein anderes Ergebnis nicht erzielbar ist. Zwar wurde durch die angeführten Zahlungen der bislang zweifelhafte Anspruch auf Zuerkennung einer Pensionsabfindung bereinigt. Die Lösung der Streitfrage wurde jedoch nicht im Rahmen gegenseitigen Nachgebens, sondern in der bedingungslosen Akzeptanz der Forderungen des Bw. gefunden…
…er auf jegliche Kompensation gegen die vereinbarte Zahlungsverpflichtung ausdrücklich verzichtet. In den Regelungen unter zweitens des Ehepaktes liegt schließlich auch die für einen Vergleich essenzielle Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte vor, indem die Vertragsparteien einen gegenseitigen Forderungsverzicht erklären und eine wechselseitige Schuldenhaftung ausschließen. Der Argumentation…
…J , GEB: xxx und erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vertrages ob der Liegenschaft im Grundbuch xy 1. das Pfandrecht für die Forderung von € 37.500,-- samt 5 % Zinsen für M;J , GEB: xxx grundbücherlich einverleibt werden könne sowie 2. bei dem Pfandrecht…
…eine Regelung hinsichtlich für die beiden Vertragsparteien zumindest zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben getroffen, was von den Parteien offenkundig als für nötig erachtet wurde, andernfalls diese Urkunde wohl nicht errichtet worden wäre. Entgegen der Ansicht der Bw liegt nicht bloß eine "Bestätigung des Forderungsverzichtes" ihrerseits…