…soweit nicht, wie hier zu vermuten ist, unter Ausnutzung des Systems der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung bloß ein finanzieller Vorteil aus dem Vorsteuerabzug angestrebt wird). Die - als zweifelhaft zu bezeichnende und, wie aus der Aktenlage hervorgeht, im Sinne des Erkenntnisses des VwGH 18.7.2001, 98…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.2, vom 11. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. Mai 2001 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für…
…orientierenden Auslegung zugänglich (vgl. zB Ritz, BAO3, § 85 Tz. 1). Grundsätzlich ist ein Anbringen dem Einschreiter zuzurechnen; ist jedoch zweifelhaft, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, verpflichtet dies jedenfalls die Behörde zu entsprechenden weiteren Ermittlungen (vgl. VwGH vom 14. März 1990, 86/13/0175; vom 23…
…der Begründung ab, dass noch nicht von der Uneinbringlichkeit einer Forderung gesprochen werden könne, wenn die Einbringlichkeit derselben bloß zweifelhaft sei. Erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder die Minderung des Entgelts aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vergleichs stellten echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar. Da die Rechtslage…
…im Sinne des § 16 Abs. 3 UStG als uneinbringlich qualifizieren zu können, ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit nicht ausreichend; die Forderung muss vielmehr bei objektiver Betrachtung wertlos sein. Eine Wertberichtigung in der Bilanz berechtigt nicht automatisch zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, weil nach Bilanzierungsgrundsätzen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , vertreten durch Schmitt & Schmitt WTH GesmbH, Steuerberatungskanzlei, 1030 Wien, Strohgasse 25,vom 12. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. Mai 2001 betreffend Umsatzsteuer…
…Berufung verwies die Bw. auf die Bestimmungen des § 1380 ABGB, wonach ein Vergleich ein Neuerungsvertrag ist , durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verpflichtet ist. Weiters führte die Bw. aus…
Österreichisches Insolvenzrecht 70; Bartsch - Pollak[3] I KO 187), wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes also keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht, (Lehmann, Komm. zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn…
…Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Danach ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Entsprechend dieser Definition kann im…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 1 f zu § 33 TP 20 mit Judikaturverweisen). Ein Recht wird dann als zweifelhaft bezeichnet, wenn sein Bestand in Frage gestellt wird, also sein Entstehen oder Erlöschen unsicher ist. Zum "Vergleich im Gebührengesetz 1957" hat…
…GebG), BGBl 1957/267, idgF, zu beurteilen sein wird, da hierin die Regelung zumindest - für die Parteien - zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben getroffen wurde, was von den Parteien offenkundig für nötig erachtet worden ist. Laut VwGH-Judikatur (vgl. zB VwGH 26.11.1998, 98/16…
…zu entscheiden (VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109). Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein. Hingegen ist die bloße Zweifelhaftigkeit der Einbringlichkeit einer Forderung nicht ausreichend, um sie im Sinne des § 16 Abs. 3 UStG 1994 als uneinbringlich zu qualifizieren…
…den Gebührenbescheid hat DH, nunmehriger Berufungswerber, =Bw., rechtzeitig berufen, weil zwischen den Ehegatten keine streitigen oder zweifelhaften Rechte bestanden hätten, sodass der abgeschlossene Aufteilungs- oder Unterhaltsvertrag keinen außergerichtlichen Vergleich darstelle, sondern vielmehr eine Form des Ehepaktes, welcher unter den Tatbestand der Bestimmung des § 33 TP…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 1 f zu § 33 TP 20 mit Judikaturverweisen). Ein Recht wird dann als zweifelhaft bezeichnet, wenn sein Bestand in Frage gestellt wird, also sein Entstehen oder Erlöschen unsicher ist. Zum "Vergleich im Gebührengesetz 1957" hat…
…Selbst bei Zerlegung in einzelne Bestimmungen sei aber die Annahme eines Vergleiches verfehlt, weil darunter die unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte zu verstehen sei; als Gegenstand komme die Gewährung von Unterhaltsleistungen oder die Auseinandersetzung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse in…
…Gestaltung des Wiederaufnahmebescheides ein Mängelbehebungsauftrag (§ 275 BAO) erforderlich gewesen, weil die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides -in Übereinstimmung mit der Rechtsmittelbelehrung des Wiederaufnahmebescheides- auch den Wiederaufnahmsbescheid umfasst oder zumindest zweifelhaft (und damit vom Finanzamt zu klären) gewesen wäre, welcher Bescheid bzw. welche Bescheide tatsächlich angefochten werden.…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FH, W,B, vertreten durch K GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, L, vom 2. August 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Nennwert eingezogen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil der niedrigere Kaufpreis dem abgezinsten Nennwert entsprechen wird. Wurde dagegen die Forderung etwa wegen zweifelhafter Bonität des Schuldners unter dem Nennwert erworben und innerhalb der Spekulationsfrist weiterveräußert, dann liegt ein Spekulationsgeschäft vor (Doralt, a.a.O., Tz…
…dem Finanzamt gemäß § 115 Abs. 1 BAO oblegen, die von vornherein als zweifelhaft angesehene Sachlage von Amts wegen aufzuklären und die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind, auf geeignete Art zu ermitteln. Da vom Erhebungsdienst des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden des Bf., vertreten durch Mag. Christian Schönhuber, Rechtsanwalt, 4690 Schwanenstadt, Stadtplatz 28, vom 14. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Feldkirch, vertreten durch Mg. Peter Nagel, vom 17. März 2006, Zl. dd , betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…