…Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Geschäftsführer zwar nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations- und Überwachungspflichten nicht nachkommt (Ritz, BAO³…
…2005 zur Kenntnis gebracht. Es wurde mitgeteilt, dass nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates im gegenständlichen Fall nicht davon ausgegangen werden könne, dass vom steuerlichen Vertreter die ihm zumutbare Überwachungspflicht verletzt worden wäre. Das Finanzamt werde ersucht bekannt zu geben, ob diese Rechtsansicht geteilt werde bzw…
…und damit der Partei selbst nur dann anzulasten, wenn der Vertreter die gebotene und ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber den Angestellten unterlassen hat und den Vertreter selbst an der Versäumung insofern ein den Grad minderen Versehens übersteigendes Verschulden trifft, als eine auferlegte Sorgfaltspflicht außer acht gelassen…
…eines berufsmäßigen Parteienvertreters eine Endkontrolle stattfindet, dass fristwahrende Schriftstücke auch tatsächlich gefertigt und abgesandt werden. Ein berufsmäßiger Parteienvertreter verletzt seine ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber Kanzleiangestellten dann, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt (vgl. z.B…
…übermittelt. Der steuerliche Vertreter vertritt die Auffassung, dass ihn an dieser Fehlleistung der Sekretärin kein - den minderen Grad eines Versehens übersteigendes - Verschulden treffe, weil die ihm zumutbare Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleibediensteten nicht überspannt werden dürfe. Dieser Einwand übersieht zunächst, dass ein Steuerberater eine Kanzleikraft bei…
…liege vor, wenn jemand auffallend sorglos handle, und dabei die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. An rechtskundige Parteienvertreter sei hierbei ein strengerer Maßstab anzulegen als an rechtsunkundige Personen. Die…
…bloßen "Selbstkontrolle" des Buchhalters haben die zur Vertretung der Bw. bestimmten Organe ihrer Pflicht, die Tätigkeit dieses Dienstnehmers in Bezug auf die Wahrung von Zahlungsterminen auf sachgerechte und zumutbare Weise zu überwachen, nicht entsprochen. Entgegen der Ansicht der Bw. wird mit den Ausführungen im Vorlageantrag…
…unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, wenn der Parteienvertreter die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleibediensteten nachgekommen sei. Im gegenständlichen Verfahren sei die Versäumung der Berufungsfrist auf den im Gesetz genannten Sonderfall eines "unvorhergesehenen" oder "unabwendbaren" Ereignisses zurückzuführen gewesen. Das Nichtverschicken der…
…Rechtsanwalt und somit für die von ihm vertretene Partei ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht nachkommt. Überdies sei darauf zu verweisen, dass ein Rechtsirrtum oder die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der…
…ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden trifft. Dieses ist dann auszuschließen, wenn der Vertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber seinen Kanzleibediensteten nachgekommen ist (VwGH 24.6.1997, 97/14/0019). Dabei kann sich ein Parteienvertreter mit einem ordnungsgemäßen…
… 308 Abs. 1 BAO dar, wenn der Rechtsanwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten nachgekommen ist" (VwGH 8.10.1990, 90/15/0134). "Insbesondere muss der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass auch die richtige Vormerkung…
…oder Kontrollverschulden der Geschäftsführer oder des Vorstandes ankommen würde. Es wäre daher maßgeblich, ob die Geschäftsführer der Bw. die ihnen zumutbaren Kontroll- und Überwachungsplichten eingehalten hätten, wobei auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen wäre. Eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" wäre dabei aber nicht notwendig …
…dass er bei vorgebrachter Übertragung seiner steuerlichen Verpflichtungen auf seine Gattin, der in Anbetracht der besonderen Umstände gebotenen und ihm auch zumutbaren Überwachungspflicht ganz offensichtlich nicht nachgekommen ist, sodass auch hinsichtlich des Besch.2 nicht von einem geringen Grad des Verschuldens ausgegangen werden kann. Der…
…nur dann als Verschulden anzulasten, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht gegenüber der Angestellten verletzt hat. Im Hinblick auf das bisherige dienstliche Verhalten der Mitarbeiterin Frau-H konnte mit der Befolgung dieser Weisung gerechnet werden. Es handelt sich um ein…
…eines nach Diktat oder auf der Grundlage eines Konzeptes verfassten Schriftsatzes bzw. von dessen Reinschrift anlässlich der Unterfertigung des für die Behörde bestimmten Exemplars gehört zu den zumutbaren und gebotenen Überwachungspflichten des berufsmäßigen Parteienvertreters. Bei Fallkonstellationen wie der hier vom Senat zu beurteilenden hat der…
…zu stellen, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Das Verschulden eines Mitarbeiters schließt dann ein grobes Verschulden der Partei aus, wenn deren vertretungsbefugtes Organ der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Mitarbeiter, welchem der Fehler unterlaufen ist, nachgekommen ist…
…Wiedereinsetzung rechtfertigendes Ereignis dar, wenn der Vertreter entsprechende organisatorische Vorsorgen zur Verhinderung der Fehlleistung getroffen habe und den ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflichten dem Kanzleipersonal gegenüber nachgekommen sei. Der steuerliche Vertreter müsse daher die Organisation seines Kanzleibetriebes so einrichten, dass die richtige…
…auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt. Bedienen sich die verantwortlichen Vertreter einer Gesellschaft zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten eines Mitarbeiters des Unternehmens, ist durch…
…Das Versehen (und damit eine leichte Fahrlässigkeit) einer Kanzleiangestellten sei aber dem steuerlichen Vertreter (und damit der Partei) nur dann als Verschulden anzulasten, wenn er die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht gegenüber den Angestellten verletzt habe. Die Kanzlei habe nachweislich Weisung gegeben…
… 308 Abs. 1 BAO dar, wenn der Parteienvertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten nachgekommen ist, ihn selbst also an diesem Fehlverhalten kein Verschulden trifft (siehe etwa VwGH 8.10.1990, 90/15/0134). Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor…