…cit. ist das Gasöl zu färben und mit einem Zusatz zu versehen, der auch in starker Verdünnung nachweisbar ist. Gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kennzeichnung von zum Verheizen bestimmtem Gasöl (Gasöl-Kennzeichnungsverordnung, BGBl 1995/5) hat die Kennzeichnung so zu erfolgen…
…1996 bis 11. Oktober 1999 bezogenes "Heizöl Leicht Schwechat 2000" der Warennummer 2710 00 74 002 der Kombinierten Nomenklatur der Unterschiedsbetrag zwischen der entrichteten und der auf Grund der Verwendung des Heizöls zu einem anderen Zweck als zum Verheizen zur Anwendung kommenden Mineralölsteuer gemäß § 24…
…Zuge der Beschwerde vorgelegten Querlisten und Mischungsprotokolle vermögen eine entsprechende Vermischung nicht zu belegen, da aus diesen Unterlagen lediglich der Eingang unter Anführung der entsprechenden Kesselwaggonnummern und der Ausgang der gleichen Menge an Petroleum "zum Verheizen" erkennbar ist. Der Steuersatz des § 3 Abs.1 Zi…
…Oktober 2007) angewiesen hat, das vom Tankstellenpächter F, YYY, an die KEG bzw. KG gelieferte Heizöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen (§ 9 Abs. 6 Z 1 MinStG 1995), nämlich zur Befüllung der Motorentanks der von der genannten Gesellschaft betriebenen Estrich-Pumpen, zu verwenden…
…8 Z 1 bis 4 bezeichneten Art, das zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen oder zum Verheizen oder zur Herstellung eines Mineralöls zum Verheizen verwendet werden soll, oder b) das im Rahmen von chemischen Reduktionsverfahren in Hochöfen eingeblasen…
…steuerfreien Verwendung von Mineralöl erteilt und ein entsprechender Freischein ausgestellt werden. Zur unrichtigen rechtlichen Beurteilung wurde unter Pkt.1 ausgeführt, dass die Verwendung von Mineralöl im Zementwerk der Bf. nicht zum "Verheizen", sondern "zu anderen Zwecken" im Sinn von § 4 Abs.1 Z.9 MinStG…
…auf Abgabenhinterziehungen der im Abs.1 bezeichneten Art nicht anzuwenden. Gemäß § 9 Abs. 6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen oder zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach …
…600 S; 7. für 1.000 kg Heizöle der Unterpositionen 2710 00 74, 2710 00 76, 2710 00 77 und 2710 00 78 der Kombinierten Nomenklatur, die zum Verheizen verwendet werden, 200 S; 8. für 1.000 kg Flüssiggase, die als Treibstoff verwendet werden, 2…
…höchstens 100 m² eingeräumt. Für Beheizung und Beleuchtung haben die Verkäufer auf eigene Kosten selbst Sorge zu tragen. Abfallholz zum Verheizen wird den Verkäufern kostenlos zur Verfügung gestellt. Über Vorhalt des Finanzamtes teilte der steuerliche Vertreter am 7. Juli 1999 mit, dass die gegenständlichen Liegenschaften…
…= Wirkungsgradverlust). Gemäß § 3 Abs 2 Z 1 ErdgasAbG ist Erdgas, soweit es nicht als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen und nicht zum Verheizen oder zur Herstellung einer Ware zum Verheizen verwendet wird, von der Erdgasabgabe befreit, wobei die Steuerbefreiung im Wege einer Vergütung…
…Finanzsenates zum- bezüglich des "Freischeinreglements"- mit dem Alkoholsteuergesetz vergleichbaren Mineralölsteuergesetz weist eine einhellige Rechtsauslegung auf: Es wird dazu insbesondere auf dessen Entscheidungen vom 6.8.2003, ZRV/0205-Z1W/02 ("Wird das mit einem niedrigeren Steuersatz...versteuerte Mineralöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen…
…Bewilligung nach Abs. 3 verfügt, andernfalls gilt das Gasöl nicht als gekennzeichnet. ... (6) Die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen, 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8 Abs…
…nachzutanken. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 6 Mineralölsteuergesetz (MinStG) ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als 1. zum Verheizen und. 2. zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach § 8 Abs…
…dass nach § 2 Abs 2 dEnergiesteuergesetz (bzw § 2 Abs 3 für Gase die zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen oder Verbrennungsmotoren verwendet werden) sowohl Erdgas als auch Biogas zunächst der Besteuerung unterliegen. In § 50 Abs 1 Z 4 erfolgt sodann eine Entlastung des bereits…
… 33 Abs. 1 FinStrG iVm § 11 Abs. 1 MinStG in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht. Eine verbotswidrige Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen liege gem. § 9 Abs. 6 und 8 MinStG bereits vor, wenn der Brennstoff in einen Behälter gefüllt…
…Kennzeichnung des zum Verheizen bestimmten Gasöls. Die Analyse erfolgte mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC). Mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 teilte das Zollamt Graz dieses Ergebnis der Bf. mit und ersuchte um Aufnahme und gesonderte Dokumentation der in Rede stehenden 78.066 Liter Gasöl zum Steuersatz von…
…auf Abgabenhinterziehungen der im Abs.1 bezeichneten Art nicht anzuwenden. Gemäß § 9 Abs.6 MinStG ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen oder zum Antrieb von Anlagen der im § 8 bezeichneten Art, auch wenn diese nicht mit den nach …
…Straflisten-Nr. bb ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, diese habe im Amtsbereich des Hauptzollamtes Graz vorsätzlich gekennzeichnetes Gasöl zu einem anderen Zweck, als zum Verheizen verwendet und damit die Finanzvergehen nach § 33 Abs. 4 FinStrG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 MinStG…
…Sollwert) im zum Verheizen bestimmten Gasöl enthalten ist und dieses somit nicht als ordnungsgemäß gekennzeichnet anzusehen ist. Auf Grund der von der Bf. im Berufungsverfahren vorgelegten Beweismittel erfolgte durch das Hauptzollamt Graz eine nochmalige Untersuchung der gezogenen Probe durch die Technische Untersuchungsanstalt, welche zum gleichen…
…wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 6 MinStG 1995 ist die Verwendung von gekennzeichnetem Gasöl zu einem anderen Zweck als zum Verheizen, zum Antrieb der im § 8 MinStG 1995 angeführten begünstigten Anlagen und zum Betrieb einer stationären Anlage, die ausschließlich zu Erzeugung elektrischer Energie dient, verboten…