…das zu veranlagende Einkommen des Bw im Jahr 2011 den genannten Betrag überschritt, und die Voraussetzungen des § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 vorlagen, war der Bw gemäß § 42 Abs 1 Z 3 EStG 1988 auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es trifft zwar zu…
…Z 3 EStG 1988 für die Erklärungspflicht (andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von über 730,00 € bzw. zu veranlagendes Einkommen von über 10.900,00 €) jeweils so deutlich überstiegen, dass selbst eine möglicherweise noch gebotene deutliche Reduzierung (zB. durch Abzug der getätigten Aufwendungen bzw…
…4 % Zinsen seit 1.10.2000 zu bezahlen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft. Dies ist bei der zu veranlagenden Einkommensteuer grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres…
…BAO mit Ablauf des zu veranlagenden Jahres 2000 entstanden. Das Recht eine Abgabe festzusetzen verjährt gemäß § 207 Abs. 2 iVm § 208 Abs. 1 lit. a BAO - abgesehen von hier nicht vorliegenden Verbrauchsteuern und Gebühren - im Allgemeinen und damit auch hinsichtlich der Einkommensteuer nach fünf Jahren…
…April 1994, 90/14/0142; 19. März 2003, 2002/16/0190). Die strittigen Abgabenansprüche betreffend die zu veranlagende Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 sind gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorzunehmen…
…vorliegenden Fall, dass das zu veranlagende Einkommen der Bw. zwar in allen drei Streitjahren mehr als 2.200 Euro, aber nie mehr als 10.000 Euro betragen hat. Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 wäre daher in keinem der Streitjahre Einkommensteuer zu erheben gewesen. Gemäß…
…Abgabenanspruch für die Einkommensteuervorauszahlungen - abgesehen vom gegenständlich nicht relevanten Fall der unterjährigen Begründung der Einkommensteuerpflicht - grundsätzlich mit Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen zu entrichten sind. Gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer - abgesehen…
… 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen entfallende österreichische Steuer und der Durchschnittssteuersatz zu ermitteln. Dieser Durchschnittssteuersatz wird daraufhin auf jenen Einkommensteil angewendet, der nach dem Abkommen in Österreich besteuert…
…die zu veranlagende Einkommensteuer für die Jahre 1992 und 1993 gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorzunehmen war, soweit sie nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen…
…Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach Z 1 schon früher entstanden ist, oder…
…wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 und 7 EStG 1988 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als…
… 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen entfallende österreichische Steuer und der Durchschnittssteuersatz zu ermitteln. Dieser Durchschnittssteuersatz wird daraufhin auf jenen Einkommensteil angewendet, der nach dem Abkommen in Österreich besteuert…
…für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres. Auf die Bescheiderlassung kommt es dabei nicht an, da mit dem Bescheid lediglich die Durchsetzung des Anspruches gegenüber der Abgabenbehörde bewirkt wird (vgl. VwGH 19. März 1997, 96/16/0052). Gegenständlich entstand die Einkommensteuergutschrift 2005 demzufolge…
…ihm zu entgegnen, dass die nichtselbständigen Einkünfte nur einmal im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfasst werden. Die während des Jahres nur für die nichtselbständigen Einkünfte abgezogene Lohnsteuer ("anrechenbare Lohnsteuer" laut Kennzahl 260 des Lohnzettels) hat das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2005 auf die zu veranlagende Einkommensteuer angerechnet…
…der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO von hier nicht zutreffenden Sonderfällen abgesehen grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, entsteht, begann daher die zehnjährige (absolute) Festsetzungsverjährungsfrist für Einkommensteuer 1987 mit 31…
…der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO von hier nicht zutreffenden Sonderfällen abgesehen grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, entsteht, begann daher die zehnjährige (absolute) Festsetzungsverjährungsfrist für Einkommensteuer 1987 mit 31…
…nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Für die zu veranlagende Einkommensteuer entsteht der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Für die Einkommensteuer 1995 ist der Abgabenanspruch daher mit Ablauf des Jahres 1995 entstanden. Gemäß § 209a Abs. 2 BAO steht der Abgabenfestsetzung…
…an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft (§ 4 Abs. 1 BAO). Der Abgabenanspruch entsteht bei der zu veranlagenden Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, oder wenn die Abgabenpflicht im Lauf eines Veranlagungszeitraumes erlischt, mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Abgabenpflicht …
…Steuern, 54). Nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Einkommensteuervorauszahlungen wurden weder für 2001, 2002, 2004 noch 2005 vorgeschrieben, sodass die Z 1 leg.cit…
…Verjährungsfrist nach Abs. 2 leg.cit. bei der veranlagten Einkommensteuer fünf Jahre beträgt. Die Verjährung beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO bei der zu veranlagenden Einkommensteuer mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist und entsteht der genannte Abgabenanspruch nach § 4…