…eine andere Behörde und diese Entscheidung sei für die Abgabenbehörde bindend. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt fest, dass das NoVAG in seinen maßgeblichen Bestimmungen an die zolltarifische Einstufung nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EG (VO Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7…
…RV/0620-W/03; 12.10.2007, RV/0512-I/07) auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur (KN) maßgeblich ist (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87). Für die Abgrenzung zwischen NoVA - pflichtigem PKW…
…Kraftfahrrechtlich würde ein LKW vorliegen, eine konkrete zolltarifische Einstufung eines H1 sei nicht bekannt und sei auch von der Betriebsprüfung nicht angeführt worden. Das Fahrzeug werde nach seiner allgemeinen Zweckwidmung für die Lastenbeförderung im Gelände auch tatsächlich nahezu ausschließlich für die Güterbeförderung in den Schottergruben…
…Der Verkauf sei steuerpflichtig zu behandeln. Hinsichtlich der zolltarifischen Einstufung des gegenständlichen Fahrzeuges könnten keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Aus den vorgelegten Unterlagen (gemeinsam mit den im Internet recherchierten Bildmaterial) ergibt sich nach Ansicht des Referenten nach dem äußeren Erscheinungsbild eindeutig das Vorliegen eines Geländefahrzeuges…
…bestimmt ist. Ist das Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern bestimmt, ist eine beschränkte Ladefläche unschädlich. Nach den für die zolltarifische Einstufung maßgeblichen Erläuterungen zum Harmonisierten System wird die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge in die Position "Lastkraftwagen" (Zolltarifnummer: 8704) durch besondere Merkmale bestimmt, die darauf hinweisen, dass…
…die Lieferung ausgeführt worden ist ..., im Falle der Zulassung nach § 1 Z 3 mit Ablauf des Kalendermonats dieser Zulassung. Gemäß Durchführungserlass zum NoVAG ist für die zolltarifarische Einstufung jener Zeitpunkt maßgebend, in dem ein Vorgang im Sinne des § 1 Z 1-4 NoVAG gesetzt wird…
…NoVA Na. 2004 bzw. 2005 wurde NoVA-Pflicht festgestellt. Die NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges ergibt sich ausschließlich aus der zolltarifischen Einstufung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die Fahrzeuge Hummer H 2, die mit mindestens 2 Sitzreihen ausgestattet sind, fallen…
…was aber nicht immer gelungen sei, sei man sich in allen Fällen bewusst gewesen: Bei diesen Fahrzeugen sei nicht gesetzeskonform vorgegangen worden. Dass eine "behördliche LKW - Umtypisierung gemäß KFG der zolltarifischen Einstufung entspricht und daher NoVA - Freiheit zur Folge hat", lasse den Eindruck entstehen: Die…
…ist ausschließlich die zolltarifarische Einordnung (Pos. 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN)) im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKW ergibt sich noch nicht die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen Kriterien. Da der angeschaffte PKW zolltarifisch als PKW einzustufen…
…gelten als Kraftfahrzeuge u.a. auch Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem…
…Seitliche Laderaumtüren darf das Fahrzeug nur dann aufweisen, wenn es eine untere Laderaumlänge von grundsätzlich mindestens 1500 mm aufweist. | 8. | Das Fahrzeug muss kraftfahrrechtlich und zolltarifisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeug für die Warenbeförderung) einzustufen sein. | 9. | Für Geländefahrzeuge, die keine Fußmulde aufweisen…
…gelten als Kraftfahrzeuge u.a. auch Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem…
…Wohnmobil" (in der kraftfahrrechtlichen Einzelgenehmigung und in der Technischen Beschreibung) sei deshalb vorgenommen worden, weil kraftfahrrechtlich nicht die für die zolltarifliche Einstufung vorgesehenen Kriterien (wie überwiegende Nutzbarkeit für Personenbeförderung) maßgeblich seien, sondern alle beim stehenden Fahrzeug mit ausgefahrener Wohnkabine samt Führerhaus sowie die über der…
…193/2002 für die Qualifikation eines Pritschenwagens als Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn neben der kraftfahrrechtlichen die zolltarifarische Einstufung als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) zwingend erforderlich. Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System wird die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge in die Position 8704 (Lastkraftwagen) durch besondere Merkmale…
…zulässig. Im Übrigen sei von der NoVA-Pflicht auszugehen, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich sei. Für die Einstufung als Kleinkraftwagen müsse das Fahrzeug so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- und Kombinationskraftwagen mit äußerst…
…zulässig. Im Übrigen sei von der NoVA Pflicht auszugehen, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich sei. Für die Einstufung als Kleinkraftwagen müsse das Fahrzeug so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- und Kombinationskraftwagen mit äußerst…
…ab Einbringung zulässig. Im Übrigen sei NoVA-Pflicht gegeben, weil für die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Kleinkraftwagen bzw. Kleinbus die zolltarifliche Einstufung maßgeblich sei. Für die Einstufung als Kleinkraftwagen müsse das Fahrzeug so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- und Kombinationskraftwagen mit äußerst…
…Nomenklatur (KN) wieder findet. Für die Abgrenzung zwischen NoVA- pflichtigem PKW und nicht NoVA- pflichtigem LKW ist demnach ausschließlich die zolltarifarische Einordnung entscheidend. Keine Rolle spielt hingegen die Einordnung nach der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastwagen und Kleinbusse (BGBl. II Nr…
…die Abgrenzung zwischen NoVA-pflichtigem PKW und nicht NoVA-pflichtigem LKW sei demnach ausschließlich die zolltarifarische Einordnung im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKW ergebe sich somit noch nicht zwingend die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen Kriterien…
…andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen (Position 8703 der KN). Die genannten gesetzlichen Bestimmungen stellen somit auf die zolltarifarische Einstufung eines Fahrzeuges ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die KN maßgeblich ist…