…eine andere Behörde und diese Entscheidung sei für die Abgabenbehörde bindend. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt fest, dass das NoVAG in seinen maßgeblichen Bestimmungen an die zolltarifische Einstufung nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EG (VO Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7…
…der Einordnung unter die Position 8701 nicht entgegen, da für die Einstufung eines Fahrzeuges als Kraftfahrzeug ausschließlich die zolltarifische Einstufung des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung und nicht dessen kraftfahrrechtliche Einordnung maßgeblich ist. Das Finanzamt übersieht zudem, dass im Rahmen des in Deutschland durchgeführten Zugmaschinenumbaus…
…RV/0620-W/03; 12.10.2007, RV/0512-I/07) auf die zolltarifarische Einstufung der Fahrzeuge ab, für die nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Kombinierte Nomenklatur (KN) maßgeblich ist (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87). Für die Abgrenzung zwischen NoVA - pflichtigem PKW…
…Kraftfahrrechtlich würde ein LKW vorliegen, eine konkrete zolltarifische Einstufung eines H1 sei nicht bekannt und sei auch von der Betriebsprüfung nicht angeführt worden. Das Fahrzeug werde nach seiner allgemeinen Zweckwidmung für die Lastenbeförderung im Gelände auch tatsächlich nahezu ausschließlich für die Güterbeförderung in den Schottergruben…
…Der Verkauf sei steuerpflichtig zu behandeln. Hinsichtlich der zolltarifischen Einstufung des gegenständlichen Fahrzeuges könnten keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Aus den vorgelegten Unterlagen (gemeinsam mit den im Internet recherchierten Bildmaterial) ergibt sich nach Ansicht des Referenten nach dem äußeren Erscheinungsbild eindeutig das Vorliegen eines Geländefahrzeuges…
…bestimmt ist. Ist das Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern bestimmt, ist eine beschränkte Ladefläche unschädlich. Nach den für die zolltarifische Einstufung maßgeblichen Erläuterungen zum Harmonisierten System wird die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge in die Position "Lastkraftwagen" (Zolltarifnummer: 8704) durch besondere Merkmale bestimmt, die darauf hinweisen, dass…
…die Lieferung ausgeführt worden ist ..., im Falle der Zulassung nach § 1 Z 3 mit Ablauf des Kalendermonats dieser Zulassung. Gemäß Durchführungserlass zum NoVAG ist für die zolltarifarische Einstufung jener Zeitpunkt maßgebend, in dem ein Vorgang im Sinne des § 1 Z 1-4 NoVAG gesetzt wird…
…die Länge gemessen am Boden ohne Laderaumschutzverkleidung. Diese Länge sei ebenfalls relevant für die zolltarifische Einstufung (auch vom Gesetzgeber so vorgegeben). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.5.2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und unter anderem wie folgt begründet: Gemäß § 1 Z 1 NoVAG unterliege…
Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Artikel 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung (1) Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif…
…mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt FA, Herrn X, der regelmäßig bestätigt habe, dass damit auch zolltarifisch die Voraussetzungen vorliegen würden. Ausdrücklich habe Herr X mehrfach gegenüber dem Beschwerdeführer erklärt, dass im Zulassungsschein lediglich die Bezeichnung „N1“ aufscheinen müsse, sohin sei das Fahrzeug ein LKW…
…Ranger Wildtrak mit Doppelkabine als LKW sei insofern unerheblich und habe keine steuerrechtliche Bindungswirkung für die Beurteilung der NoVA-Pflicht da auf die tatsächliche Gegebenheit bei der zolltarifischen Einstufung des Fahrzeuges abzustellen sei. Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur (KN) seien Mehrzweckfahrzeuge…
Artikel 57 Zolltarifliche Einreihung von Waren (1) Für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gilt als zolltarifliche Einreihung von Waren die Bestimmung der Unterposition oder der weiteren Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur, der diese Waren zugewiesen werden. (2) Für die Anwendung nichttarifärer Maßnahmen gilt als zolltarifliche Einreihung…
…NoVA Na. 2004 bzw. 2005 wurde NoVA-Pflicht festgestellt. Die NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges ergibt sich ausschließlich aus der zolltarifischen Einstufung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen der Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die Fahrzeuge Hummer H 2, die mit mindestens 2 Sitzreihen ausgestattet sind, fallen…
…was aber nicht immer gelungen sei, sei man sich in allen Fällen bewusst gewesen: Bei diesen Fahrzeugen sei nicht gesetzeskonform vorgegangen worden. Dass eine "behördliche LKW - Umtypisierung gemäß KFG der zolltarifischen Einstufung entspricht und daher NoVA - Freiheit zur Folge hat", lasse den Eindruck entstehen: Die…
Abschnitt 3.7. derzeit frei Abschnitt 3.8. Codierungen und Codelisten §derzeit frei 1 Abs. 1 Zollanmeldungs-Verordnung 2005 (ZollAnm-V 2005; erlassen auf Grund des § 54a Zollrechts-Durchführungsgesetz) bestimmt, dass der Inhalt der schriftlich oder mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung sowohl im normalen…
…durch. Diese Einreihung stellt eine Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) für die Beurteilung der Steuerbarkeit des Vorgangs dar. Rz 537: Maßgebend für die Normverbrauchsabgabe ist die zolltarifarische Einstufung in jenem Zeitpunkt, in dem ein Normverbrauchsabgabe-Tatbestand im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG…
3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…
…welche Verboten oder Beschränkungen, Verbrauchsteuern oder Maßnahmen, welche eine korrekte zolltarifliche Einreihung erfordern, unterliegen. Diese Vereinfachung wird in Österreich nicht zugelassen, da die Zusammenfassung der Waren zu der Warennummer mit der höchsten Abgabenbelastung zum einen ohnehin die Tarifierung jeder einzelnen Ware voraussetzt - diese ist auch…
Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 69 Geltungsbereich Der Zollwert von Waren wird für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und nichttarifärer Maßnahmen, die in Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs geregelt sind, nach den Artikeln 70 und 74 ermittelt.
…ist ausschließlich die zolltarifarische Einordnung (Pos. 8703 der Kombinierten Nomenklatur (KN)) im Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als LKW ergibt sich noch nicht die Einstufung als LKW im Sinne der zolltarifarischen Kriterien. Da der angeschaffte PKW zolltarifisch als PKW einzustufen…