…gegeben sei. Die übertragende Gesellschaft habe Verluste gehabt. Gerade diese Verluste seien abgedeckt worden und damit habe man die Voraussetzungen für eine Verschmelzung geschaffen. Der Parteienvertreter erklärte, dass die Verschmelzungsfähigkeit schon mit dem 1. Zuschuss gegeben gewesen wäre. Es habe nicht des 2. Zuschusses bedurft…
…Abs. 1 BAO gehen bei einer Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Bei einer Gesamtrechtnachfolge gehen nämlich zivilrechtlich mit Ausnahme der höchstpersönlichen alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den Rechtsnachfolger über. Laut VwGH 14.7.1994, 92…
…November 2005 zwischen der Rechtsvorgängerin der Berufungswerberin und der Berufungswerberin u.a. über die Geschäftsanteile an der übertragenden Gesellschaft VP GmbH (99%-zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum, 1% wirtschaftliches Eigentum). Daraufhin legte das Finanzamt - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - die Berufung zur Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
… 9 Abs. 5 KStG 1988, im Umgründungssteuergesetz und in § 19 BAO normierten Grundsätze zu prüfen. Die verfahrensgegenständliche Verschmelzung der italienischen Körperschaften sei im Wege der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gesamtrechtnachfolge aufgrund von Verschmelzungsvorschriften, die dem österreichischen Recht vergleichbar seien, erfolgt. Für die Wahl der Verschmelzungsrichtung sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. April 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 31. März 1998 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Sparkasse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X.GmbH, Adresse, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 19. Dezember 2006 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Oktober 2003 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 31.8.1999…
"Ein Nachteil von Unternehmensakquisitionen nach dem Anteilserwerb/Verschmelzung- Modell nach dem UmgrStG gegenüber dem Unternehmenserwerb durch Einzelrechtsnachfolge besteht darin, dass die Buchwertfortführung der Gewinnung höherer steuerrechtlicher Abschreibungsgrundlagen durch Aufwertung der übergehenden Wirtschaftsgüter und durch Ansatz eines Firmenwertes entgegensteht. Diese Nachteile soll § 3 Abs. 2 Z…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gesellschaftsteuer vom 2. Juli 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…
…Realteilung) zu unterscheiden, die nur eine zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge (und bilanzsteuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge) begründen, aber nicht unter § 19 BAO fallen. Zur näheren Begriffsbestimmung der § 19-Gesamtrechtsnachfolge bietet sich der Rückgriff auf den zivilrechtlichen Terminus an: Betroffen ist jene Art des Vermögensüberganges zwischen zwei Rechtssubjekten, bei denen grundsätzlich…
…wie anschließend im Unterpunkt c) gezeigt werden wird. Die - zumindest vorherrschende - Rechtsprechung entscheidet über derartige Fälle dahingehend, dass ein solcher (vermeintlicher) Bescheid, der an ein zivilrechtlich nicht rechtsfähiges Gebilde, das überdies nicht mit dem Bescheid als Mitunternehmerschaft steuerlich anerkannt wird, ergeht, als nichtig eingestuft wird…
…Stoll, BAO, 783). Diese rein abgabenrechtlichen Rechtsfähigkeiten enden mit der - hier die gleichzeitige Beendigung bewirkenden - Auflösung der zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Gemeinschaften oder Gesellschaften, denn mit dem Ende der Eigenschaft als "Unternehmer" greifen etwa § 21 Abs 1 und Abs 4 UStG 1994 nicht mehr direkt, sondern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG als RNF der GM, vom 6. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 16. Juni 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 17, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. September 2003, Erfnr. betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Vorsitzenden, weshalb keine Downstream-, sondern eine Upstream-Verschmelzung vorgenommen worden sei, ergänzend ausgeführt, dass durch eine Downstream-Verschmelzung große zivilrechtliche Nachteile entstanden wären. Auf Grund eines Squeeze-Out Verfahrens, welches bis dato noch nicht abgeschlossen sei, hätten sich eine ganze Reihe von Abfindungsproblematiken ergeben, welche…
…Sollte dem Berufungsantrag nicht gefolgt werden, sei die Abschreibung des Ergänzungskapitals rechnerisch zu berichtigen. In der mündlichen Berufungsverhandlung wurde von den Vertretern der Berufungswerber ergänzend ein weiterer Gesichtspunkt vorgetragen: Zivilrechtlich könne durchaus davon ausgegangen werden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gebildet hätten…
…Im Hinblick auf die Tatsache, dass der Verschmelzungsvorgang regelmäßig nach dem Verschmelzungsstichtag stattfindet und der Verlustabzug ein höchstpersönliches Recht des Steuersubjektes darstellt, dass allein auf Grund einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen würde, erscheine es sachgerecht, die Geltendmachung dieses Rechtes nicht auch…
Diese vom BMfF in den UmgrStR vertretene Rechtsansicht wurde in der Literatur mehrfach kritisiert (zB. Zöchling/Haslinger in Quantschnigg ua. Hrsg. Gruppenbesteuerung, Gruppenbesteuerung und Umgründung; Hohenwarter/Staringer in Lang ua. Hrsg, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Erdely in Damböck ua Hrsg, Gruppenbesteuerung, 152; Urtz in Achatz/Kirchmayr…