…ändert auch der Umstand nichts, dass ihr als Maturantin bei Gegebenheit eine verkürzte Lehrzeit ermöglicht wird. Der UFS vermag somit das von der Rechtsprechung geforderte ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg, somit die Schaffung der Vorraussetzungen, welche einen Antritt bei der…
…Erfolg ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg an den Tag zu legen hat. Der Verwaltungsgerichtshof sieht eine Bestätigung dieses Bemühens oder Einsatzes in dem Antreten zu den erforderlichen Prüfungen innerhalb einer angemessenen Zeit. In der Conclusio dieses Urteils, dass zur…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…dass nach ständiger Rechtsprechnung des Verwaltungsgerichtshofes die Bestimmung des Familienlastenausgleichsgesetzes, wonach ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes sprechen zu können dahingehend zu verstehen sei, dass sich ein solches Bemühen insbesondere…
…der Familienbeihilfe jedoch ein gewisses Ausmaß von erfolgreich abgelegten Prüfungen notwendig sein. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH reiche es aus, wenn ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg vorhanden sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können (Erkenntnis des VwGH vom…
…zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg jedenfalls gegeben sei , womit eines der we s entlichsten Kriterien laut ständiger Judikatur des VwGH unstrittig erfüllt ist. In der Zeit von 27.7.2010 bis 3.9.2010 und 27.9.2010 bis 31.10…
…Ausübung eines konkreten angestrebten Berufes zu erlangen (siehe VwGH 87/14/0031 und 93/14/0100). Es muss ein ernsthaftes und zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg gegeben sein. Dieses Bemühen manifestiert sich vor allem im Antreten zu Prüfungen (VwGH 96/15…
…blieb". Im Studienfach Biologie liegen somit die Voraussetzungen eines ernstlichen, zielstrebigen und nach außen erkennbaren Bemühens um einen Ausbildungserfolg nicht vor. Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung an der Paracelsus Med.Privatuni Salzburg Bleibt zu überprüfen, ob die Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung für das Medizinstudium eine Berufsausbildung…
…Wissen vermittelt wird (VwGH 18.11.87, 87/13/0135). Als weitere Voraussetzung für die Annahme einer Berufsausbildung muss zur laufenden Absolvierung der Bildungsmaßnahmen auch das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, welches sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…Beihilfentatbestandes nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 (außerhalb der Sonderbestimmungen dieses Tatbestandes betreffend Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um…
…reiche nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Es müsse das ernsthafte und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar sei nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind…
…8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt…
…Es muss das ernste und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe zu…
…führte die Bw. noch ergänzend aus: "... Die von Ihnen erstmals mit Bescheid vom 5. März 2004 vorgenommene Interpretation des § 2 Absatz 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG), wonach "das ernstliche und zielstrebige, nach Außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein muss, welches sich im…
…0089, und VwGH vom 18.11.2008, 2007/15/0050). Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinne ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein, um…
…Absolvierung des Lehrberufes besucht. Somit hat er im Rahmen der Berufsschule die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes erworben. Sein ernstliches und zielstrebiges nach außen erkennbares Bemühen wurde darin bestätigt, als er die Lehre mit ausgezeichnetem Erfolg absolviert hat. Prüfungen hat er sowohl…
…den Fortgang und Abschluss der Ausbildung erforderlich ist und diese Prüfungen auch tatsächlich in angemessener Zeit abgelegt werden und wenn die Ausbildung für ein spezielles Berufsziel erfolgt. Eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung kann nur dann unterstellt werden, wenn ein nach außen erkennbares Bemühen um den…
…eines angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Es muss ein ernstliches und zielstrebiges nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. An dieser Begriffsumschreibung hat…