Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des MA, vertreten durch Dr. NIKOLAUS Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, St. Veitgasse 15, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 bis 2004 entschieden: Die gegen die Einkommensteuerbescheide für die…
…Flugzeugen absolviert. Letztlich habe er Schulungen in Österreich besucht, um die österreichischen Fluglizenzen inklusive Linienpilotenschein zu erhalten. Dies sei der normale Werdegang zum Linienpiloten und gebe es kein von den Behörden zeitlich vorgeschriebenes Ausbildungsprogramm. Die Dauer der Schulung hänge vom Engagement des Einzelnen ab, da…
…doch im Rahmen der Beweiswürdigung besondere Bedeutung zu. Wie der VwGH in seiner Rechtssprechung ausführt, müssen, wenn ein schriftlicher Vertrag nicht vorliegt, zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, ev. Wertsicherungsklausel, Vereinbarungen über Instandhaltungspflichten, Tragung der Betriebskosten etc.) mit genügender…
…Berufungswerbers einem Fremdvergleich nicht stand hält. Diese Zahlungen für die Ehegattin an die Pensionskasse wurden daher den Lohnabgaben unterworfen. In seinem Prüfungsbericht führte er aus: Pensionskassenvertrag Frau Name. Zeitlicher Geltungsbereich: Beginn mit 1.1.1997 auf unbestimmte Zeit. Einbeziehung von Dienstnehmern in die Pensionskasse gem. …
…ihrer Alleingesellschafterin war, vermietet zu haben. Mietverträge wurden jedoch nicht vorgelegt und die Bw. vermochte nicht anzugeben, ob die bei Mietverträgen (auch) wesentlichen Vertragsbestandteile zeitlicher Geltungsbereich der Verträge, allfällige Wertsicherungsklausel, Mieterinvestitionen und Instandhaltungspflichten vereinbart oder nicht vereinbart waren. Aus den Büchern der Bw. wurde festgestellt…
…Fall insofern zu untersuchen, als durch die Bezahlung eines von der vertraglichen Vereinbarung abweichenden Mietzinses seitens der Bw. bereits Zweifel nach einem eindeutigen Inhalt aufkommen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietvertrages zählen jedenfalls Angaben betreffend Bestandsgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich, Höhe des Bestandzinses, Instandhaltungspflichten, Tragung von Betriebskosten…
…2005), BGBl. I Nr. 100, in Kraft." Die §§ 73 und 75 AsylG 2005 lauten wie folgt: "Zeitlicher Geltungsbereich § 73 (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. (2) Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997…
…sind. Die Fremdüblichkeit ist aus Sicht beider Vertragsteile zu beurteilen. Zwar bedarf der Abschluss (zivilrechtlich) nicht der Schriftform, liegt jedoch kein schriftlicher Bestandsvertrag vor, so müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (zeitlicher Geltungsbereich, Mietzinshöhe, Wertsicherungsklauseln, Schicksal von Mieterinvestitionen, Instandhaltungspflichten, Tragung der Betriebskosten) mit genügender Deutlichkeit fixiert sein…
…Frau Mag. U. L., geboren am xxx, im Folgenden Dienstnehmerin genannt, abgeschlossen: § 1 zeitlicher Geltungsbereich: Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1997 in Kraft. § 2 Art der Versorgungsleistung Die Pensionszusage umfasst folgende Versorgungsleistung: 1. Alterspension 2. Hinterbliebenenpension § 3 Höhe der Versorgungsleistung Abs. 1…
…Erkenntnis vom 8.9.1992, 87/14/0186, Folgendes aus: "Wenn eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Pächter- bzw. Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten…
…2005), BGBl. I Nr. 100, in Kraft." Die §§ 73 und 75 AsylG 2005 lauten wie folgt: "Zeitlicher Geltungsbereich § 73. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. (2) Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997…
…2012, § 28 Rz 12). Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten, Tragung von Betriebskosten) mit genügender Deutlichkeit fixiert sein (VwGH 8…
…verknüpft somit das Inkrafttreten des § 3 FLAG 1967 in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 mit den Übergangsbestimmungen des NAG und jenen des Asylgesetze 2005. Die §§ 73 und 75 AsylG 2005 lauten auszugsweise: "Zeitlicher Geltungsbereich § 73. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.…
…die erhöhte Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden. 2. Anwendung auf den vorliegenden Fall: a) zeitlicher Geltungsbereich des bekämpften Bescheides: Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist der Monat (vgl Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG…
…UStG 1994, § 1 Rz 179). Liegt eine schriftliche Vereinbarung nicht vor, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten, Tragung von Betriebskosten) mit genügender Deutlichkeit fixiert…
…9.1992, 87/14/0186, zu einem behaupteten Mietverhältnis Folgendes aus: "Wenn eine schriftliche Vereinbarung nicht vorliegt, so müssen doch zumindest die wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten, Tragung…
…2005), BGBl. I Nr. 100, in Kraft." Die §§ 73 und 75 Asylgesetz 2005 lauten wie folgt: "Zeitlicher Geltungsbereich § 73. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. (2) Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997…
…erforderlich. Allerdings müssen, wenn eine schriftliche Vereinbarung fehlt, zumindest die wesentlichen Vertragsgegenstandteile wie Bestandgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich des Vertrages, Höhe des Bestandzinses, allfällige Wertsicherungsklausel, Vereinbarung über das Schicksal der Mieterinvestitionen und über die Instandhaltungspflichten sowie Tragung der Betriebskosten deutlich fixiert sein (VwGH 8.9.1992, 87…
…2005), BGBl. I Nr. 100, in Kraft." Die §§ 73 und 75 AsylG 2005 lauten wie folgt: "Zeitlicher Geltungsbereich § 73. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. (2) Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 - AsylG), BGBl. I Nr. 76/1997…
…Fremdüblichkeit). Schriftlichkeit ist zwar nicht erforderlich, doch müssen die für das Zustandekommen des Mietvertrages bzw. der Vereinbarung wesentlichen Vertragsbestandteile (Bestandsgegenstand, zeitlicher Geltungsbereich, Mietzinshöhe, Wertsicherungsklauseln, Tragung der Betriebskosten etc.) mit genügender Deutlichkeit fixiert sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat Kriterien entwickelt, unter welchen Voraussetzungen Verträge zwischen nahen Angehörigen…