…auf den Berufungsfall bezogen - dadurch geändert, dass die sich zuvor aus § 218 Abs. 5 BAO ergebende Nachfrist für den Fall der Nichtstattgabe eines zeitgerecht eingebrachten Aussetzungsantrages nunmehr im zweiten Satz des § 212a Abs. 7 BAO ausdrücklich als Nachfrist geregelt wurde. Diese Bestimmung lautet wie folgt: …
…Juli 1998 eingebracht worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei hinsichtlich dieser Abgaben keine Zahlungsfrist mehr offen gewesen. Der Aussetzungsantrag wäre daher nicht zeitgerecht im Sinne des § 218 Abs. 5 BAO. Nach Zurückweisung des Aussetzungsantrages vom 15. Juli 1998 wäre dem Bw. daher keine weitere Nachfrist…
…auch gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO kein Säumniszuschlag an. Kein anderes Ergebnis tritt ein, wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO…
…auch gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO kein Säumniszuschlag an. Kein anderes Ergebnis tritt ein, wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO…
…als die Intentionen des Verfassungsgerichtshofes und des Gesetzgebers auf einen faktischen und effizienten Rechtschutz während des Rechtsbehelfsverfahrens in der Abgabensache gewahrt wurden. Der Unabhängige Finanzsenat teilt daher in jenen Fällen, in denen ein zeitgerechter Aussetzungsantrag vorliegt, die vom Verwaltungsgerichtshof in der Vergangenheit mehrfach ausgesprochene Ansicht…
…auch gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO kein Säumniszuschlag an. Kein anderes Ergebnis tritt ein, wenn trotz bereits erledigter Berufung gegen den Haftungsbescheid einer Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben, und die Aussetzung der Einhebung bewilligt wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO…
…Voraussetzungen im Sinne des § 217 BAO war ein Säumniszuschlag selbst dann verwirkt, wenn den Abgabepflichtigen an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung kein Verschulden traf (VwGH 10.5.1985, 84/17/0149). Im Berufungsfall tritt der Berufungswerber dem Bescheid vom 9. Juni 2000, mit dem ihm wegen…
…einer Abgabe aufgrund eines zeitgerecht eingebrachten Antrages auf Aussetzung der Einhebung gehemmt sei. Im Schenkungssteuerbescheid vom 6. 12. 2004 sei der Fälligkeitstermin für die Abgabenschuld mit 14. 1. 2005 bestimmt worden. Die Bw. habe rechtzeitig eine Berufung gegen den Schenkungssteuerbescheid eingebracht und einen Aussetzungsantrag gemäß …
…sondern erst mit der Bekanntgabe der Berufungsvorentscheidungen wirksam wurden, liegt insoweit eine nicht zeitgerechte Entrichtung von Abgaben innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 217 Abs. 5 BAO vor. Diese Rechtsfolge hätte sich durch einen zeitgerechten Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO oder durch ein vor Ablauf des Fälligkeitstages…
…eintreten, wenn trotz der bereits erledigten, den Aussetzungsanträgen zu Grunde liegenden Berufungen oder trotz der gleichzeitigen Erledigung der gegen die Festsetzung der strittigen Abgaben erhobenen Berufungen der Berufung gegen die Abweisung eines zeitgerechten Aussetzungsantrages stattgegeben und die Aussetzung bewilligt würde (vgl. Berufungsentscheidung des UFS, RV…
…unverzüglich zu entrichten gewesen. Da bis zum heutigen Tag der Betrag immer noch als Rückstand am Abgabenkonto aufscheine, sei die Vorschreibung des Säumniszuschlages für die Einkommensteuer 2007 zu recht erfolgt. Im Vorlageantrag vom 30.11.2009 wurde auf den rechtzeitig eingebrachten Aussetzungsantrag gem. § 212a BAO…
…weil nur ein zeitgerecht iSd § 218 Abs. 4 und 5 BAO - (vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO) - gestellter Aussetzungsantrag die Verpflichtung zur Entrichtung…
…17.1.2007 Berufung erhoben, und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben gemäß § 212a BAO beantragt. Die Aussetzungsanträge wurden mit Bescheid vom 6.2.2007 abgewiesen, da das Verhalten des Berufungswerbers auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Aus der Einstellung von Gastronomiebetrieben…
…17.1.2007 Berufung erhoben, und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben gemäß § 212a BAO beantragt. Der Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 6.2.2007 abgewiesen, da das Verhalten des Berufungswerbers auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Aus der Einstellung von Gastronomiebetrieben…
… 217 Abs. 1 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige…
…jedoch, wie im gegenständlichen Fall, über die Stundung nicht zeitgerecht vor dem Aussetzungsantrag abgesprochen wird, erhält der Abgabepflichtige auch nach der zitierten herrschenden Lehre sofort mit Antragstellung der Aussetzung der Einhebung die günstigeren Aussetzungszinsen. Außerdem geht auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes in dieselbe Richtung, wenn…
…Zl. 100/45957/2/2004 vom 29. September 2005, betreffend Abweisung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 13. April 2004 wurde gegenüber der Bf. (Bf.) für das Lagern…
…daher aufzuheben. Dazu erging am 7. Februar 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung, in der ausgeführt wurde, dass nur ein zeitgerechtes Stundungsansuchen die Verwirkung eines Säumniszuschlages verhindern hätte können. Die Einkommensteuer 2010 sei am 21. November 2011 fällig gewesen, das Ansuchen um Zahlungserleichterung jedoch erst am 30…
…der Arbeiterkammer ergaben, dass diese mangels Aussicht auf Erfolg keine Berufung eingebracht hatte und dies dem Antragsteller am 20. März 2009 auch schriftlich mitgeteilt hatte, wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit Bescheid vom 25. März 2009 ab, da ihm keine Berufung zugrunde lag. Am 6…
…eingebrachten Vorlageantrag vom 8. September 2011 gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Der Berufungswerber bringt ergänzend vor, dass gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages Berufung eingebracht wurde. Sollte dem Antrag auf Aussetzung nun stattgegeben werden, sei die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Unrecht erfolgt, weil die Aussetzung…