…Die Konsequenz des Verlusts des Vorsteuerabzugs bei Wissen oder Wissenmüssen vom Umsatzsteuerbetrug ergibt sich allerdings bereits aus der EuGH-Rechtsprechung bei richtlinienkonformer Interpretation des § 12 Abs 1 UStG in der bisherigen Fassung. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen…
…C 255/02 Halifax). Gleiches gilt für den, der vom Steuerbetrug eines anderen in der Kette wusste oder wissen musste (EuGH C-439/04 und C-440/04, Kittel u.a.). Sind in einem Karussellbetrugsfall alle Beteiligten schlechtgläubig, so liegt demnach keine wirtschaftliche Tätigkeit aller…
…die Bw. wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihr beauftragten "Briefkasten-GmbH`s plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit…
…dass der Leistungsempfänger von einer Hinterziehung oder einem anderen Betrug in der Lieferkette wusste oder wissen hätte müssen (EuGH vom 6.7.2006, Rs C-439/04 Kittel, Rz 61), verliert er das Recht auf Vorsteuerabzug aus seinem Zukauf. Dieses "Wissenmüssen" bzw "Wissenkönnen" wird vom…
…zum Gutglaubensschutz fehlt es sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen an einer Rechtsgrundlage, uns ein allfälliges Wissen oder "Wissen-müssen" um diese Umstände verantwortlich anzulasten. Irgendwelche Auffälligkeiten der Geschäftsabwicklung waren nicht erkennbar und auch nicht gegeben. Woraus hätte unser Geschäftsführer erkennen können/sollen…
…Recycling nicht maßgeblich ist. Dies steht im Einklang mit weiteren Entscheidungen von BFH und VwGH, sodass es für die Ausdehnung des Gutglaubensschutzes ("wissen" oder "wissen müssen") auf Fälle fehlender Rechnungsmerkmale kein tragfähiges Argument mehr gibt. Die Rechnungsmerkmale sind weiterhin Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug (vgl. Laudacher…
…4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Auch für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Pflichteninhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die…
…4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Auch für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Pflichteninhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die…
…4.2001, VII R1/00, ZfZ 2001). Gleiches gilt für den Pflichteninhaber. Auch für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Pflichteninhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die…
…Europäischen Gerichtshofes fest, dass dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juli 2006 V-439/04 "Axel Kittel" zufolge einem Steuerpflichtigen, der wusste oder wissen musste, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteilige, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen sei, das Recht auf…
…in der Vorlageentscheidung keine Feststellung dahin getroffen ist, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens selbst Manipulationen wie die Abgabe falscher Erklärungen oder die Ausstellung nicht ordnungsgemäßer Rechnungen vorgenommen hat. Rn 46: Ein Steuerpflichtiger, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an…
…Fotos. 6. Zusammengefasst ergibt sich Folgendes: a. Der Steuerberater hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass die Regelung bezüglich des "Wissens" oder des "wissen müssens" erst ab 1. Januar 2008 gilt und daher gegenständlich nicht angewendet werden kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass zu dieser Thematik…
…der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen gewesen sei, sei der Vorsteuerabzug zu verweigern. Im Urteil vom 11. Mai 2006, Rs C-384/04, umschrieb der EuGH dieses "Wissen-Müssen" mit…
…und die Umsatzsteuer nicht an die Behörden abgeführt hat, aber der Steuerpflichtige weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in einen vom Verkäufer (Lieferanten) begangenen Betrug einbezogen war. Wenn der Steuerpflichtige wusste oder wissen musste, dass er sich mit seinem Erwerb an einem…
…Lieferung oder die sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder…
…stellt sich die Frage, ob die Bw. mit der Ex Rechtsgeschäfte abgeschlossen hat obgleich sie wusste oder wissen musste, dass die Ex diese mangels ernsthafter Finanzierungszusage nicht würde einhalten können. Eine Rechnungskorrektur müsste nicht nur dann zu unterbleiben, wenn sich die Bw. aktiv in einer…
…unter denen dieses vermeintliche Geschäft abgewickelt worden ist, ist zwingend abzuleiten, dass Hr. F hätte wissen müssen, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Auch aus diesem Grund entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Weiters wird ausdrücklich festgestellt…
…"Axel Kittel"; Zl C-439/04 klar gestellt, dass der Vorsteuerabzug auch bei einem Steuerpflichtigen zu versagen ist, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist. Dieser ist für Zwecke der…
…der Marke Superkings, die von einer international operierenden Tätergruppe nach Österreich eingeschmuggelt worden waren, an sich gebracht und nach Großbritannien weitertransportiert hat, obwohl sie um die zollunredliche Herkunft der Zigaretten wusste oder wissen musste. Dadurch war für sie die o.a. Eingangsabgabenschuld entstanden. Der Abgabenbescheid…
…den Fall, dass das Finanzvergehen einen nachgelagerten Umsatz betrifft, voraus, dass der Unternehmer jedenfalls im Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wusste oder wissen musste, dass ein den Eingangsumsatz betreffendes Finanzvergehen auf der Stufe des nachgelagerten Umsatzes begangen werden wird bzw. begangen worden ist. Da im…