…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…einem Verlust führt. Daher liegt auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - unabhängig von einem Devisentermingeschäft - keine Vergleichbarkeit mit einer von vornherein vertraglich festgelegten Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösekurs vor. Es ist daher nicht zulässig, ex post einen aus dem Anleihenverkauf entstandenen Verlust den Zinserträgen zuzuordnen (vgl. Zorn…
…Währungs- und Kursverluste in einkalkuliertem Zusammenhang mit den überdurchschnittlich hohen Erträgen von 11%. Nach Abzug solcher im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Aufwendungen verbleibende "wirtschaftliche Zinsen" seien gemäß DBA Griechenland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. zu 2. Kosten für die Abwicklung von Dividendenauszahlungen (Bankprovisionen): Die von…
…in der wirtschaftlichen Realität bereits bei der Anschaffung der Anleihe fest und ist daher davon auszugehen, dass er bei der ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Beurteilung des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits miteinkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag…
…im Hinblick auf den wirtschaftlichen Ansatz einer Verzinsung nicht ausgeschöpft. Faktisch wurde daher die jeweils aushaftende unbare Entnahme ohne Zinsenanspruch gewährt. Es darf darauf bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass ein fiktiver Zinsengewinn nicht vorliegen kann, wenn die entsprechende Parteienvereinbarung zu keinem Zinsenanspruch führte. Ad…
…dass die Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hatte, Eigenkapital zu ersetzen, habe die Bp diese Rechtsansicht nicht in ihre Prüfungsfeststellungen einfließen lassen. Wäre die Geldhingabe durch den Bw. an die Gesellschaft als eigenkapitalersetzende Zuwendung gewertet worden, wären die jedenfalls geflossenen Zinsen als verdeckte Ausschüttung anzusetzen…
…auf den wirtschaftlichen Ansatz einer Verzinsung nur mit 68,66 % angesetzt worden sei. Mit dem nunmehr angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheid setzte das FAG gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 KVG iV mit § 2 Z 2 bis 4 KVG, ausgehend von einem Zinsenvorteil von…
…Kredit keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung der Einkünfte, die auf die Beteiligung entfielen. Die Kursentwicklung von Fremdwährungen hänge von verschiedensten Faktoren ab, so von der Entwicklung der Wirtschaftslage der Staaten der Marktentwicklung beim Handel von Währungen Kriegsereignissen, Katastrophen usw. Während Zinsen zwangsläufig anfallen…
…höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht gesprochen werden…
…in den wirtschaftlich schlechten Jahren wieder). Eine "Unterscheidung zwischen Verpflichtungen gegenüber Außenstehenden und Gesellschaftern" wie in der Vorhaltsbeantwortung gefordert ist schon allein aus der Funktion des Bw. als Gesellschafter - wie oben angeführt - nicht möglich. Dieses Verfügen über die ihm auf dem Verrechnungskonto gutgeschriebenen Zinsen entspricht…
…Ausschüttungen (Geldbeträge in Schilling): | | 1990 | 1991 | Entnahme lt. Tz.16 | 122.355,52 | 346.991,23 | Korrektur Zinsen | | -25.480,00 | verd. Ausschüttung netto (gerundet) | 122.356,00 | 321.511,00 | Kapitalertragssteuer…
…der von der Bw. vorgelegten Rahmenkreditvereinbarung fest, dass diese weder einen bestimmten noch annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin, noch die Höhe und Fälligkeit der Zinsen festlegt. Ebenso wenig wurden in der fraglichen Rahmenkreditvereinbarung Regelungen über entsprechende Sicherheiten getroffen. Den vom geschäftsführenden Alleingesellschafter der Bw. gegen das Verrechnungskonto…
…auch ihre gesamten Lebenshaltungskosten (inkl. Wohnungsmiete) zu begleichen, wodurch für sie eine erhebliche wirtschaftliche Härte einge-treten sei, ihren Unterhalt zu finanzieren. Mit Schreiben vom 29. September 2004 legte das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Am Abgabenkonto der…
…Steuerbefreiung) auch noch der Höhe nach. Dem Grunde nach deshalb, weil im Hinblick auf den mit der Darlehenszuzählung verfolgten Zweck und den angeführten Anlass bei richtiger rechtlicher Beurteilung der Verzicht auf Zinsen sowohl den Tatbestand des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG als auch den…
…Wirtschaftsgut "Gebäude", nicht möglich. Daraus ergebe sich ein betrieblicher Zinsanteil für 1997 von 15.258,23 S, für 1998 von 14.495,70 S und für 1999 von 7.647,72 S. Im April 1999 schuldete der Bw. die aushaftenden Darlehensschulden, die er in den…
…Fernwärmenetz sei ein gebrauchtes Wirtschaftsgut und könne dafür ebenfalls keine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Selbst wenn man der Bw. das strittige BHKW auch wirtschaftlich zurechnen sollte, müsste die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie um die Förderung und die Ablöse für das Fernwärmenetz gekürzt werden. Mit dem…
…berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (vgl. Jakom/Lenneis 2012, EStG, § 4 Rz 332 ff., sowie die dort zitierte Judikatur). Beurteilt man den vorliegenden Sachverhalt anhand der zuvor festgehaltenen Ausführungen, so ergibt sich folgendes Bild: Zinsen aus den Krediten a…
…zwei oder mehrere Handlungen vornehme, die so eng miteinander verbunden seien, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden würden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Wenn Sanierungsaufwendungen fremdfinanziert würden und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten an die Wohnungseigentümer weiterverrechnet würden, so seien diese Teil…