…Verlust in der wirtschaftlichen Realität bereits bei Anschaffung der Anleihe fest und ist daher davon auszugehen, dass er bei ökonomisch-betriebswirtschaftlicher Beurteilung des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits miteinkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag. Dass…
…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…Avancini/Iro/Kozil, Österreichisches Bankenvertragsrecht I, Rz. 9/10). Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein Zinsengeschäft. Dauerschuldverhältnisse, die im Zinsgeschäft regelmäßig gegeben sind, zählen zu den schwebenden Geschäften und unterscheiden sich von Zielschuldverhältnissen dadurch, dass sie nicht durch einen Erfüllungsakt untergehen, sondern ein durch…
…einem Verlust führt. Daher liegt auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - unabhängig von einem Devisentermingeschäft - keine Vergleichbarkeit mit einer von vornherein vertraglich festgelegten Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösekurs vor. Es ist daher nicht zulässig, ex post einen aus dem Anleihenverkauf entstandenen Verlust den Zinserträgen zuzuordnen (vgl. Zorn…
…Währungs- und Kursverluste in einkalkuliertem Zusammenhang mit den überdurchschnittlich hohen Erträgen von 11%. Nach Abzug solcher im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Aufwendungen verbleibende "wirtschaftliche Zinsen" seien gemäß DBA Griechenland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. zu 2. Kosten für die Abwicklung von Dividendenauszahlungen (Bankprovisionen): Die von…
…in der wirtschaftlichen Realität bereits bei der Anschaffung der Anleihe fest und ist daher davon auszugehen, dass er bei der ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Beurteilung des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits miteinkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag…
…im Hinblick auf den wirtschaftlichen Ansatz einer Verzinsung nicht ausgeschöpft. Faktisch wurde daher die jeweils aushaftende unbare Entnahme ohne Zinsenanspruch gewährt. Es darf darauf bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass ein fiktiver Zinsengewinn nicht vorliegen kann, wenn die entsprechende Parteienvereinbarung zu keinem Zinsenanspruch führte. Ad…
…dass die Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hatte, Eigenkapital zu ersetzen, habe die Bp diese Rechtsansicht nicht in ihre Prüfungsfeststellungen einfließen lassen. Wäre die Geldhingabe durch den Bw. an die Gesellschaft als eigenkapitalersetzende Zuwendung gewertet worden, wären die jedenfalls geflossenen Zinsen als verdeckte Ausschüttung anzusetzen…
…auf den wirtschaftlichen Ansatz einer Verzinsung nur mit 68,66 % angesetzt worden sei. Mit dem nunmehr angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheid setzte das FAG gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 KVG iV mit § 2 Z 2 bis 4 KVG, ausgehend von einem Zinsenvorteil von…
…der mitbeteiligten Partei zählt. Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang der Zinsen (sowohl jener aus der Verbindlichkeit als auch jener aus der Forderung) besteht - wie das Finanzamt in der Revision zutreffend aufzeigt - mit diesem (positiven und negativen) Betriebsvermögen. In der Revision wird darauf hingewiesen, dass bei Akzeptanz…
…Kredit keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung der Einkünfte, die auf die Beteiligung entfielen. Die Kursentwicklung von Fremdwährungen hänge von verschiedensten Faktoren ab, so von der Entwicklung der Wirtschaftslage der Staaten der Marktentwicklung beim Handel von Währungen Kriegsereignissen, Katastrophen usw. Während Zinsen zwangsläufig anfallen…
…höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht gesprochen werden…
…stehen. Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Finanzierungsaufwendungen und nicht steuerpflichtigen Vermögenswerten (Einnahmen) muss von der Abgabenbehörde konkret erwiesen werden. Ein Abstellen auf Bilanzrelationen ist nicht zulässig. Wenn sich ein Kaufmann nämlich dessen bewusst ist, dass er Zinsen für aufgenommenes Fremdkapital nicht als Betriebsausgaben absetzen kann…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage strittig, ob unter dem Titel der Dividende geleistete Zahlungen an Vorzugsaktionäre - unter dem Blickwinkel der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - in Zinsen umqualifiziert werden dürfen, sodass die im § 10 Abs. 1…
…als dies zur Vermeidung einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erforderlich ist. Eine solche ausgleichungsbedürftige wirtschaftliche Doppelbesteuerung würde durch den internationalen Qualifikationskonflikt verursacht. Denn die Zinsen werden durch die Umqualifizierung einerseits in den Händen der deutschen Tochtergesellschaft besteuert (im Wege einer Erhöhung der deutschen Besteuerungsgrundlage als…
…vergeben, so unterliegen die hiefür in die Niederlande fließenden Zinsen weder nach inländischem Recht noch nach Art. 11 des zwischen den Niederlanden und Österreich bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens einer österreichischen Quellenbesteuerung. Die gewählte Gestaltung muss allerdings den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und dem darin fußenden Fremdverhaltensgrundsatz entsprechen…
…in den wirtschaftlich schlechten Jahren wieder). Eine "Unterscheidung zwischen Verpflichtungen gegenüber Außenstehenden und Gesellschaftern" wie in der Vorhaltsbeantwortung gefordert ist schon allein aus der Funktion des Bw. als Gesellschafter - wie oben angeführt - nicht möglich. Dieses Verfügen über die ihm auf dem Verrechnungskonto gutgeschriebenen Zinsen entspricht…
…umqualifizierte Zinsen insoweit keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung mehr auslösen, als sich diese im Rahmen der Gruppenbesteuerung als in Österreich berücksichtigungsfähiger deutscher Verlust auswirken. Wird daher beispielsweise das nach österreichischem und deutschem Recht ermittelte Betriebsergebnis der gruppenzugehörigen deutschen Tochtergesellschaft - bei Außerachtlassung der beispielsweise mit 100 angesetzten Zinsen…
…dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind, kann eine korrespondierende Klassifizierung auf britischer Seite durch das Abkommen nicht ausgeschlossen werden. Denn die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (substance over form) kann durch die genannte DBA-Bestimmung nicht…