…beizupflichten, dass eine außergewöhnliche Belastung infolge der Beseitigung von Katastrophenschäden grundsätzlich der (wirtschaftliche) Eigentümer der beschädigten oder untergegangenen Sache geltend machen kann (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 46 b). Dass die Bw. wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft in S war bzw. ist…
…im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet, kann von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht gesprochen werden (VwGH 21.10.1999, 98/15/0201). Begräbniskosten, einschließlich der Errichtung eines Grabmals, sind daher insoweit keine außergewöhnliche Belastung, als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen…
…und kann in diesem Ausmaß eine wirtschaftliche Belastung der Bw. nicht vorliegen. Im Übrigen verfügte die Bw. im Jahr 2005 lediglich über ein laufendes Einkommen von 37.973,86 Euro und ist daher auch nur ein Teil der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen darin gedeckt. Unabhängig…
…Tochter der Bw. am Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Obwohl es nachvollziehbar ist, dass für eine Mutter mit einem jährlichen Einkommen von € 22.610 die Kosten für eine gute Ausbildung ihrer Tochter eine hohe wirtschaftliche Belastung darstellen, liegt diese Belastung unter jener Grenze, die der…
…In diesem Fall muss auf den dem § 18 EStG 1988 innewohnenden Zweck abgestellt werden. Wie bereits oben dargelegt wurde, soll die mit dieser Bestimmung geschaffene Möglichkeit eines Sonderausgabenabzuges bestimmte wirtschaftliche Belastungen steuerlich absetzbar machen. Ein anderer Normzweck kann dem § 18 EStG 1988 nicht unterstellt werden…
…wirtschaftliche Belastungen auszugleichen, dem Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft besondere Bedeutung zukommen. Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt dann vor, wenn die Haushaltsaufwendungen anteilig, abwechselnd oder gemeinsam getragen und füreinander unentgeltlich Hausarbeiten erbracht werden, weil sich solcherart durch das Zusammenleben eine Gesamtersparnis ergibt, die nicht mehr mit der (eingeschränkten) wirtschaftlichen…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein.…
…entstehen und diese Aufwendungen die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Abgabepflichtige der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Von einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auszugehen, soweit die Kosten einen nach den Bestimmungen der § 34 Abs…
…wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei auszugehen, soweit die Kosten einen nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 bzw. Abs. 5 EStG 1988 berechneten, von der Einkommenshöhe des Abgabepflichtigen abhängigen, Selbstbehalt übersteige (§ 34 Abs. 2 - 5 EStG). Habe der Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen durch eine eigene…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein.…
…außergewöhnliche Belastung im steuerlichen Sinn bedarf es darüber hinaus auch der sonstigen Voraussetzungen des § 34 EStG. § 34 EStG gibt für die Form des Nachweises keine Beweisregeln vor. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Einer typisierenden oder wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (dh sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Dabei darf es sich weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…Sie sei auf ärztliche Verordnung hin als Heilbehelf angeschafft worden. Da die Anschaffung außergewöhnlich und zwangsläufig und auch eine große wirtschaftliche Belastung darstelle, würden die Anschaffungskosten als nicht regelmäßige Kosten der Heilbehandlung geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Dem glaubhaften Berufungsvorbringen zufolge ist der…
…die Punkte der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit für erfüllt. Auch die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei für die Bw. gegeben, da für sie als allein erziehende und allein verdienende Mutter diese zusätzliche Belastung -Anschaffungskosten von ATS 26.990,00- eine gravierende gewesen sei. Durch…
…der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auszugehen, soweit die Kosten einen nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 4 bzw. Abs. 5 EStG 1988 berechneten, von der Einkommenshöhe des Abgabepflichtigen abhängigen, Selbstbehalt übersteigen (§ 34 Abs. 2 bis 5 EStG 1988). Für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung…