…Senat geurteilt hat, leidet das Verfahren an dem wesentlichen Mangel, dass bei der Entscheidungsfindung das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde (Art. 83 Abs. 2 B-VG). Eine mit diesem Verfahrensmangel behaftete Entscheidung ist grundsätzlich aufzuheben (z.B. VfGH 3.3…
…war. Die Ermächtigung des § 289 Abs. 1 BAO zur kassatorischen Erledigung von Berufungen, deren Voraussetzung wesentliche Verfahrensmängel des erstinstanzlichen Verfahrens sind, liegt zwar im Ermessen der Behörde, ist aber vor allem angesichts des oben zitierten Erkenntnisses des VwGH vom 24.2.2010, 2005/13/0145…
…verletzt erscheine, liege eine Nichtigkeit des Verfahrens, eventualiter ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, der geeignet sei, die richtige rechtliche Beurteilung der Verwaltungssache zu hindern. Zur Angemessenheit der Strafe wird die Nichtberücksichtigung eines wesentlichen Milderungsgrundes dahingehend vorgebracht, die gravierende gesundheitliche und psychische Beeinträchtigung des Bw. während des…
…tätig geworden, womit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Beschuldigten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen worden ist. Eine derartige Unzuständigkeit ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch…
…I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsvorbringen des Beschuldigten spruchgemäß die Entscheidung des unzuständigen Organes der ersten Instanz aufzuheben und die Finanzstrafsache an die tatsächlich zuständige Behörde…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar. Es war daher ohne Eingehen auf das Berufungsbegehren des Beschuldigten selbst bereits in nichtöffentlicher Sitzung in sinngemäßer Anwendung des § 125 Abs…
…Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, ist eine derartige sachliche Unzuständigkeit als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen und als solcher nicht behebbar (vgl. auch Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 10 zu §…
…seit 60 Kalendermonaten im Bundesgebiet (aufhältig war) und der Antrag vom unabhängigen Bundesasylsenat (gemeint wohl Berufung) mit 05.09.2007 abgewiesen wurde. Bestritten wird der o.g. Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes infolge wesentlicher Verfahrensmängel, unrichtiger Sachverhaltsfeststellung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung. Es entspricht den Tatsachen…
…g. Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes infolge wesentlicher Verfahrensmängel und unrichtiger rechtlicher Beurteilung. In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes Vorbringen erstatten: Zu der nach § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes wesentlichen Frage eines ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet seit mindestens sechzig Monaten genügt es, gemäß…
…bezughabenden Unterlagen für die Bw. zu einem günstigeren Bescheidergebnis geführt hätte bzw. zu einem solchen zumindest hätte führen können, liege ein gravierender und wesentlicher Verfahrensmangel vor, der geeignet wäre, die richtige rechtliche Beurteilung der Abgabensache zu beurteilen. Abschließend beantragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen…
…ab Jänner 2006 bis Juli 2010 nicht stattgegeben worden sei. Diesbezüglich weise der gegenständliche Bescheid keinerlei Begründung auf. Mangels entsprechender Begründung hafte dem Bescheid sohin jedenfalls ein wesentlicher Verfahrensmangel an. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte dem gestellten Antrag vollinhaltlich stattgegeben werden müssen, dies umso mehr…
…einerseits, wo von dem durch die Behörde angenommenen Sachverhalt auszugehen sei, und der Relevierung wesentlicher Verfahrensmängel andererseits differenziert werden. Der Verwaltungsgerichtshof habe sehr wohl zur Gänze puncto Verfahrensmängel angenommen, dass eine Aufnahme aller beantragten Beweise und richtige Beweiswürdigung möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte…
…ihrer Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Der Vorsitzende des Spruchsenates war zur Erlassung des angefochtenen Bescheides sachlich nicht zuständig. Eine sachliche Unzuständigkeit der Bescheid erlassenden Behörde ist als wesentlicher Verfahrensmangel in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen, auch wenn diese im Rechtsmittel nicht geltend gemacht wird…
…Die ersatzlose Aufhebung sämtlicher oben angeführter Bescheide werde wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, also näher genannter wesentlicher Verfahrensmängel und wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, aber auch wegen schwerer Begründungsmängel der Bescheide beantragt. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat den Antrag auf Aufhebung der obgenannten Bescheide als verspätet zurückgewiesen…
…des angeführten Finanzvergehens aus dem Bericht über die Außenprüfung vom 23. Juni 2008 ergebe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 1. August 2008 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und wesentlicher Verfahrensmängel, in welcher Folgendes ausgeführt werde: Laut Stellungnahme des Bf. vom 31…
…durchgeführt. Die vom Bw. erstattete verantwortliche Stellungnahme sowie die Beweisanträge hätten keinen Eingang in dieses Verfahren gefunden. Der bekämpfte Bescheid sei sohin schon allein aus diesem Grund mit wesentlichen Verfahrensmängeln behaftet. 2. Unrichtige rechtliche Beurteilung Hätte sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen des Bw…
…im Wesentlichen aus, dass ihm die Einsichtnahme in das Schriftstück der Anzeige gemäß § 79 Abs.2 FinStrG verweigert worden sei. Es sei seinem Verteidiger daher nicht möglich gewesen ihn hinreichend verteidigen zu können, weshalb das durchgeführte Verfahren mangelhaft sei. Weiters liege ein wesentlicher Verfahrensmangel darin…
…sei daher aus der Begründung nicht ersichtlich, ob und in welcher Weise sich die Behörde mit der Einbringlichkeit der Abgaben im Zusammenhang mit laufenden Exekutionsmaßnahmen - diese würden auch nicht näher präzisiert - beschäftigt habe, sodass ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliege, welcher zur Aufhebung des Bescheides führen müsse…