…müsse zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und sie müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Alle diese Punkte würden eindeutig auf die Belastung durch die Hochwasserkatastrophe zutreffen. Abschließend sei festzuhalten, dass sich die außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall im Jahr der Katastrophe bzw. im Folgejahr auf die Einkommensteuer…
…2 EStG 1988) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 leg. cit.) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs…
…Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (…
…Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (§ 34 Abs. 3 EStG 1988). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (…
… 34 EStG 1988 könne ebenfalls nicht in Betracht kommen, da die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen wie Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit und wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (alle Voraussetzungen müssten zugleich gegeben sein), nicht vorlägen. Dem Berufungsbegehren konnte daher nicht entsprochen werden. Am 12.1.2005 stellte die…
…Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden. Die Wohnung muss dabei vom Hauptmieter oder den in Abs. 7 leg…
…der Bw zur Vorschreibung gelangenden Mietzinses für Jänner 2006. Er ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 107 Abs 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen…
…3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Nach § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse…
…in der Berufung nicht angezweifelt. § 107 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt: Auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters werden Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der…
…34 Abs.1 EStG gemäß der für das Streitjahr geltenden Fassung mindern außergewöhnliche Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Schon das Fehlen einer einzigen im Gesetz aufgezählten Voraussetzung schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als…
…Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein, sie muss zwangsläufig erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung ist gemäß …
…die Bw. die Entscheidung der Berufung durch den unabhängigen Finanzsenat. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 107 Abs. 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als…
…September 1998 geborene Tochter bei der Veranlagung 2002 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind oder nicht. § 34 Abs. 1 EStG 1988 nennt mehrere Voraussetzungen für eine solche Berücksichtigung. Dazu zählen vor allem: die Außergewöhnlichkeit die Zwangsläufigkeit und die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Liegt auch…
…außergewöhnlich sein. 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen. 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Alle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Sie erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig…
…wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden. Abs.2: Die Wohnung muss vom Hauptmieter oder den in Abs.7 genannten Personen in einer Weise benutzt…
…2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4…
…wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei den Unterhaltspflichtigen (höhere Fahrtkosten wegen größerer Entfernung bzw. Kosten einer auswärtigen Unterkunft und damit verbunden auch zusätzliche Verpflegungskosten im Vergleich zu einem Aufenthalt im Familienhaushalt). Wenn § 34 Abs 8 EStG einen monatlichen Pauschalbetrag von 110 € pro Monat der…
…dieser Kosten als außergewöhnliche Belastung die oben angeführten in § 34 Abs 1 EStG 1988 genannten Voraussetzungen (Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit, wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) erfüllt sein müssen. Dies deshalb, da § 34 Abs 6 EStG 1988 bestimmt, dass nur bestimmte Mehraufwendungen iSd VO des Bundesministers für Finanzen…
…berücksichtigen, soweit sie ua. die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen beeinträchtigen. Die Belastung beeinträchtigt nach Abs. 4 der Bestimmung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erst dann wesentlich, wenn sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Gemäß § 19 Abs. 2…
…1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben(§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: - Außergewöhnlichkeit der Belastung - Zwangsläufigkeit - wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Da im vorgelegten eidesstättigen Vermögensbekenntnis ein Aktivwert in Form der vom Berufungswerber…