…Ansicht, dass hier Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorlagen, da das für diese Einstufung entscheidende Merkmal - die Eingliederung der wesentlich beteiligten Gesellschafter in den betrieblichen Organismus der Berufungswerberin - gegeben war. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seien hingegen nur solche, die…
…weil Lohnsteuerpflichtige den Verkehrsabsetzbetrag besitzen, während für Selbständige die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Betriebsfahrt gilt. Im Ergebnis ist der wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafter wie ein EinzeIunternehmer anzusehen, bei welchem die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch Kürzung der tatsächlichen Kosten zu erfolgen hat. 3) Antrag…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für die ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für die ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…dass dem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Geschäftsführer eine von der Gesellschaft angemietete Wohnung sowie ein im Betriebsvermögen der Gesellschaft stehendes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wurden. Der Prüfer erblickte darin einen Teil der Beschäftigungsvergütung des Geschäftsführers und errechnete zum ermittelten Wert Nachforderungen an DB und…
…hier nicht strittigen Feststellungen auch die Feststellung getroffen, dass die Bezüge des wesentlich beteiligten Geschäftsführers A (Tätigkeitszeitraum November 2004 bis August 2006) nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfond und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Das Finanzamt schloss sich der Ansicht des Prüfers…
…selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital…
…lohnabhängigen Abgaben über den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2004 stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge der zu 50 % und 35% an der Berufungswerberin wesentlich beteiligten Geschäftsführer nicht in die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden waren. Mit den Abgabenbescheiden vom 24…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. war im Streitzeitraum wesentlich beteiligter Gesellschafter der X. GesmbH. Mit Einkommensteuerbescheiden jeweils…
…zwar dahingehend, dass einerseits Herr B Einnahmen aus seiner Tätigkeit im Einzelunternehmen und weiters Einnahmen aus der Geschäftsführertätigkeit in der B GmbH erhält. Unser Berufungsbegehren richtet sich gegen die gesamte Nachversteuerung der - wie im Bericht ausgeführt wurde - Geschäftsführerbezüge des wesentlich Beteiligten Heinrich B. Nicht Gegenstand…
…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergingen Abgabenbescheide gemäß § 201 BAO betreffend DB und DZ für 2001 bis 2005, deren Bemessungsgrundlagen unter Einbeziehung der Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ermittelt wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, der Geschäftsführer habe sich in den…
…bis 31.12.2000 wurde festgestellt, dass die Geschäftsführerbezüge der zu je 100% an der Bw. wesentlich beteiligten Geschäftsführerin (Prokuristin) für die Jahre 1998 bis 2000 nicht in die DB- DZ- Bemessung einbezogen worden waren. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid, vom 14. Dezember 2001, wurde vom…
…als "freier" Dienstvertrag oder gar nur als Auftragsverhältnis gem § 1002 ABGB anzusehen. Der Geschäftsführer hätte auch keine gesetzlichen Abfertigungs- und Urlaubsansprüche. Die Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer würden aber nur unter der Voraussetzung dem DB und DZ unterliegen, dass sie § 22 Z 2 EStG zuzuordnen seien…
…dargelegt. Die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftige Haftungsschuld wurde im Schuldenregulierungsverfahren des Berufungswerbers als bedingte Konkursforderung angemeldet. Gegen den Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 23.3.2005 Berufung erhoben. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Gesellschaft mit 5.7.2004 ihre Zahlungen eingestellt…
…zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 FLAG samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) nach § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 für die an die wesentlich beteiligte Gesellschafterin nach deren Ausscheiden aus der Geschäftsführung als Abfertigung gewährten Vergütungen vorgeschrieben. Begründend wurde angeführt, gemäß § 41 Abs…
…1.1.1995 bis 31.12.1999 wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 50% an der Bw. wesentlich beteiligten W.A. für die Jahre 1994 bis 1999 nicht in die DB- DZ- Bemessung einbezogen worden waren. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid vom 16. August 2000…
…1.1.1994 bis 31.12.1998 wurde festgestellt, dass die Bezüge der zu 75% an der Bw. wesentlich beteiligten XX. für die Jahre 1994 bis 1997 und die von der Gesellschaft getragenen Sozialversicherungsbeiträge des Dienstnehmers YY. für die Jahre 1994 bis 1998 nicht in…
…eines firmeneigenen Pkw zu rechnen. Auf Grund dieser Feststellungen wurde mit Haftungs- und Abgabenbescheid der auf diese Bezüge entfallende Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nachgefordert. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht und im Wesentlichen eingewendet: Im Geschäftsführervertrag sei festgehalten, dass P. an eine bestimmte Arbeitszeit…
…wurde mit Mai 2002 gelöscht. Die Höhe des Geschäftsführerentgeltes wurde jährlich neu festgesetzt. Ab 1999 lagen die jährlichen Geschäftsführerverträge in schriftlicher Form vor. Die Verträge waren als "Werkverträge" bezeichnet, die im Wesentlichen gleichbleibenden Bestimmungen lauteten: 1. M. übernimmte es, bis .......... die Geschäftsführungsagenden der Gesellschaft im…