… 4 Z 1 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften zu erfolgen. Bei gemischt tätigen Holdinggesellschaften wird überdies auch die zu Gunsten des Steuerpflichtigen bestehende Vermutung für die Begründung einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß § 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften zu prüfen sein (siehe dazu Rz 1248de…
1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
Anhang 22-01 Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt Einleitende Anmerkungen 1.Begriffsbestimmungen 1.1.Bezugnahmen auf die "Herstellung", "Erzeugung" oder "Verarbeitung" von Waren beinhalten alle Verfahren der Bearbeitung, Montage oder Verarbeitung. Methoden der Produktion…
…VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) ist Rechtsanwalt und bezog im Beschwerdejahr ua. aus seiner Beschäftigung als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer der AB Rechtsanwälte GmbH (vormals C Rechtsanwälte GmbH bzw. DEF Rechtsanwälte GmbH) mit Sitz in N (Geschäftsanschrift: T-Straße-nn…
…Unter diese Bestimmung fielen alle Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt würden. Bei der laufenden Lohnabrechnung seien nicht alle Vergütungen (Honorarnoten an die Gesellschaft) an die Geschäftsführer in…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG 1988 stellt…
…Ansicht, dass hier Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorlagen, da das für diese Einstufung entscheidende Merkmal - die Eingliederung der wesentlich beteiligten Gesellschafter in den betrieblichen Organismus der Berufungswerberin - gegeben war. Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG seien hingegen nur solche, die…
…weil Lohnsteuerpflichtige den Verkehrsabsetzbetrag besitzen, während für Selbständige die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Betriebsfahrt gilt. Im Ergebnis ist der wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafter wie ein EinzeIunternehmer anzusehen, bei welchem die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch Kürzung der tatsächlichen Kosten zu erfolgen hat. 3) Antrag…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für die ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für die ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…dass dem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Geschäftsführer eine von der Gesellschaft angemietete Wohnung sowie ein im Betriebsvermögen der Gesellschaft stehendes Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt wurden. Der Prüfer erblickte darin einen Teil der Beschäftigungsvergütung des Geschäftsführers und errechnete zum ermittelten Wert Nachforderungen an DB und…
…hier nicht strittigen Feststellungen auch die Feststellung getroffen, dass die Bezüge des wesentlich beteiligten Geschäftsführers A (Tätigkeitszeitraum November 2004 bis August 2006) nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfond und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. Das Finanzamt schloss sich der Ansicht des Prüfers…
…selbständiger Arbeit die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital…
…lohnabhängigen Abgaben über den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2004 stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge der zu 50 % und 35% an der Berufungswerberin wesentlich beteiligten Geschäftsführer nicht in die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden waren. Mit den Abgabenbescheiden vom 24…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. war im Streitzeitraum wesentlich beteiligter Gesellschafter der X. GesmbH. Mit Einkommensteuerbescheiden jeweils…
…zwar dahingehend, dass einerseits Herr B Einnahmen aus seiner Tätigkeit im Einzelunternehmen und weiters Einnahmen aus der Geschäftsführertätigkeit in der B GmbH erhält. Unser Berufungsbegehren richtet sich gegen die gesamte Nachversteuerung der - wie im Bericht ausgeführt wurde - Geschäftsführerbezüge des wesentlich Beteiligten Heinrich B. Nicht Gegenstand…
…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung ergingen Abgabenbescheide gemäß § 201 BAO betreffend DB und DZ für 2001 bis 2005, deren Bemessungsgrundlagen unter Einbeziehung der Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ermittelt wurden. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, der Geschäftsführer habe sich in den…
…bis 31.12.2000 wurde festgestellt, dass die Geschäftsführerbezüge der zu je 100% an der Bw. wesentlich beteiligten Geschäftsführerin (Prokuristin) für die Jahre 1998 bis 2000 nicht in die DB- DZ- Bemessung einbezogen worden waren. Mit Haftungs- und Abgabenbescheid, vom 14. Dezember 2001, wurde vom…
…als "freier" Dienstvertrag oder gar nur als Auftragsverhältnis gem § 1002 ABGB anzusehen. Der Geschäftsführer hätte auch keine gesetzlichen Abfertigungs- und Urlaubsansprüche. Die Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer würden aber nur unter der Voraussetzung dem DB und DZ unterliegen, dass sie § 22 Z 2 EStG zuzuordnen seien…