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UFSW RV/2403-W/02Erfordernis der Vergleichbarkeit des Betriebs zum Umwandlungsstichtag mit dem Zeitpunkt der Verlustentstehung; bei qualifizierter Umfangsminderung kein Verlustübergang; werterhellende Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005Teil 1/2

…Art oder den Zeitpunkt des Verschwindens des dritten Schiffes konnten keine Hinweise gegeben werden. Die Tatsache der unbefugten Veräußerung bzw des Verschwindens der Schiffe wurde den Gesellschaftern lt eigenen Angaben erst im Oktober 1996 anlässlich einer Kontrolle im Liegehafen in Kroatien bekannt. Dabei wurde festgestellt…

UFSW RV/2403-W/02Erfordernis der Vergleichbarkeit des Betriebs zum Umwandlungsstichtag mit dem Zeitpunkt der Verlustentstehung; bei qualifizierter Umfangsminderung kein Verlustübergang; werterhellende Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005Teil 2/2

…sie dem Abgabepflichtigen erst nach dem Bilanzstichtag, längstens bis zur Bilanzerstellung bekannt werden (werterhellende Umstände). Dagegen sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die die bestehende Situation am Bilanzstichtag selbst ändern, als wertbeeinflussende Tatsachen im Zuge der Bilanzierung nicht zu berücksichtigen. Von der Judikatur (s E VwGH…

UFSW RV/1936-W/10Einstellung einer Abfertigungsrückstellung oder einer allgemeinen Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…Markts); der Zeitpunkt der Passivierung sei von der Fälligkeit unabhängig (EStR 2000 Tz 2418). Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten sei auf die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzustellen. Werterhellende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag dürften bis zum Bilanzierungszeitpunkt Berücksichtigung finden, wertbeeinflussende Umstände dürften keine Berücksichtigung finden. Obwohl die…

UFSK RV/0067-K/101. Gebäudebegünstigung nach § 24 Abs. 6 EStG nur bei Betriebsaufgabe, nicht aber bei Betriebsveräußerung 2. Keine Korrektur des Übergangsgewinnes infolge von Nachzahlungen an Lohnabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer nach Betriebsbeendigung erfolgten GPLA-Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…der Bilanzerstellung bzw. nach Abgabe der Steuererklärung (als äußerste Grenze für die Berücksichtigung werterhellender Umstände) bekannt werden, rechtfertigen auch aus Anlass einer Wiederaufnahme des Verfahrens keine Berichtigung des Wertansatzes (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, § 6 Tz 18 und die dort zit. Judikatur). Tatsache ist, dass die…

UFSF RV/0232-F/02Zeitpunkt der Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…70.000,00 S nicht einbringlich sei, da dieser nunmehr insolvent sei. Werterhellende Umstände nach dem Bilanzstichtag seien für die Forderungsbewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Tatsache sei, dass die uneinbringlichen Forderungen bereits aus dem Zeitraum 08/2000 resultierten, wodurch die Zahlungsschwäche offenbar gewesen sei und…

UFSW RV/0249-W/02Teilwertabschreibung einer Beteiligung; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…Bilanz nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Nach dem jeweiligen Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz erstellt und die Abgabenerklärung eingereicht wird) nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn sie zu diesem Stichtag als…

UFSG RV/0317-G/11Rückstellung für Drohverlust
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2012

…mit dem Finanzamt werde als Stichtag für die Bewertung der Rückstellung der 28. Februar 2007 vereinbart, da dieser Tag das Ende des werterhellenden Zeitraumes für die Bilanzerstellung 2006 markiere. An diesem Tag sei bekannt gewesen, dass sich die Konstruktion um mindestens zwei Monate verzögern werde…

UFSW RV/0445-W/10Rückstellung für Kosten der Einbringung im Übergangsgewinn des einzubringenden Einzelunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2011

…2001, 98/15/0157). Daher haben werterhellende Umstände, welche zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungstag eingetreten sind bei der Berechung der Rückstellungshöhe Beachtung zu finden. Aus dem im Akt befindlichen Einbringungsvertrag ist nach Ansicht des Senats eindeutig ableitbar, dass alle mit dem Umgründungsvorgang verbunden Aufwendungen von der…

UFSG RV/0187-G/10Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010

…dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden und gegenständlich ohne Bedeutung. Zu berücksichtigen sind lediglich Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen dem Stichtag und der Bilanzerstellung bekannt werden. Werterhellende Umstände sind zu berücksichtigen (Grundsatz der späteren "besseren Einsicht", vgl…

UFSG RV/0226-G/06Zeitpunkt der Wertberichtigung einer Forderung, werterhellender Umstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2010

…den Wertverhältnissen können bei der Bewertung zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse (so genannte "werterhellende" Umstände). Als werterhellende Umstände sind jedoch nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben…

UFSI RV/0120-I/06Betriebseröffnung durch Verlagerung der Geschäftstätigkeit mit Einstellung des bisherigen Geschäftszweiges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.07.2007Teil 1/2

…Jahren zur Firmengruppe "P" im Dienstverhältnis stehe und dort hauptsächlich für das Rechnungswesen und die EDV zuständig sei, bezüglich der Erstellung eines EDV-Konzeptes angefragt. Aufgrund der Tatsache, dass die Firmengruppe "P" mit der D-GmbH in einem regen und damals auch noch angenehmen Geschäftskontakt…

UFSW RV/3053-W/02Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen, Rückstellung für behördliche Auflagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.02.2005

…Strittig sei nun, ob die Auflagen erst aufgrund neuerlicher Beanstandungen im Jänner 1999 erstmals konkretisiert wurden oder ob - diese Ansicht werde vom Betriebsprüfer vertreten - eine hinreichende Konkretisierung bereits 1994 erfolgte. Da die Tatsache der hinreichende Konkretisierung der Rückstellung wohl außer Zweifel stehe, sei diese entweder…

UFSW RV/1299-W/03Kein Hälftesteuersatz bei Veräußerung von Kommanditistenanteilen; Abschreibung einer Beteiligung an einer nicht mitveräußerten, polnischen GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2004

…sind nicht zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind jedoch Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Stpfl. erst zwischen dem Stichtag und der Bilanzerstellung bekannt werden. Werterhellende Umstände, das sind Umstände, die nach dem Bilanzstichtag eine bessere Einsicht in die Verhältnisse…

UFSI RV/0184-I/02Forderungswertberichtigung, Ausbuchung einer Verbindlichkeit, verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…Bewertung zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse (so genannte "werterhellende" Umstände). Als werterhellende Umstände sind jedoch nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen aber erst zwischen…

UFSW RV/2020-W/04Teilwertabschreibung einer Firmenbeteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…der offenkundig intakten Ertragskraft des Unternehmens zum Zeitpunkt des Bilanzstichtag 1999 zu einem nachvollziehbaren und dauernden Wertverlust der Beteiligung gekommen sein sollte, die eine Teilwertabschreiben rechtfertigen würde. Unbeschadet des Umstandes, dass nur die werterhellenden Tatsachen, die zum Bilanzstichtag bekannt waren, in die Bewertung einfließen dürften…

UFSW RV/0138-W/05Rückstellungen für Bürgschaften können nur bei nachgewiesener betrieblicher Veranlassung gebildet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2005

…sei zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung (die Bilanz wurde dem Finanzamt mit 19. September 2001 zu) bekannt gewesen und stelle eine werterhellende Tatsache dar, die im Jahr 2000 zu berücksichtigen gewesen sei. Bei Rückstellungen handelt es sich um Passivposten für noch ungewisse aber wahrscheinliche Aufwendungen der…

UFSW RV/2923-W/11Wertberichtigung von Forderungen eines Steuerberaters - Berufliche Verschwiegenheitspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2013

…Forderungen, die zum Betriebsvermögen gehören, sind mit jenem Betrag in der Jahresbilanz anzusetzen, mit dem sie voraussichtlich eingehen werden. Werterhellend sind nur Umstände, die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben, aber erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung bekannt werden. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die am Bilanzstichtag…

UFSW RV/1611-W/09Führt ein in der Bilanz erfasster Kauf, der durch einen Kaufvertrag bestätigt wird, durch die nachträgliche Behauptung der Bw., es sei eine Finanzierung beabsichtigt gewesen, zu einer Bilanzberichtigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2011

…März 2007 auf Aufhebung des Kaufvertrages) steuerliche Rückwirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche entfalten. Weder die Tatsache der späteren Anfechtung des Vertrages noch eine daraus folgende mögliche Aufhebung sind werterhellende Umstände, die eine rückwirkende Änderung der Bilanzierung rechtfertigen würden. Da im Rahmen der durchgeführten Außenprüfung auch…

UFSL RV/0973-L/06Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2010

…Forderungen, die zum Betriebsvermögen gehören, sind mit jenem Betrag in der Jahresbilanz anzusetzen, mit dem sie voraussichtlich eingehen werden. Werterhellend sind nur Umstände, die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben, aber erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung bekannt werden. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die am Bilanzstichtag…

UFSW RV/2053-W/06Verdeckte Gewinnausschüttung, Wertberichtigung Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2009

…sich aus der Fremdverkehrsunüblichkeit einer den Gesellschaftern von der Gesellschaft gewährten Zuwendung ergebenen Bedenken gegen die Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht lassen sich durch die Tatsache einiger Zahlungen des Gesellschafters an die Gesellschaft nicht entkräften. Es wurden im Prüfungszeitraum weder Zinsen für diese aushaftenden Forderungen an Herrn…