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UFSW RV/2403-W/02Erfordernis der Vergleichbarkeit des Betriebs zum Umwandlungsstichtag mit dem Zeitpunkt der Verlustentstehung; bei qualifizierter Umfangsminderung kein Verlustübergang; werterhellende Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005Teil 1/2

…Art oder den Zeitpunkt des Verschwindens des dritten Schiffes konnten keine Hinweise gegeben werden. Die Tatsache der unbefugten Veräußerung bzw des Verschwindens der Schiffe wurde den Gesellschaftern lt eigenen Angaben erst im Oktober 1996 anlässlich einer Kontrolle im Liegehafen in Kroatien bekannt. Dabei wurde festgestellt…

UFSW RV/2403-W/02Erfordernis der Vergleichbarkeit des Betriebs zum Umwandlungsstichtag mit dem Zeitpunkt der Verlustentstehung; bei qualifizierter Umfangsminderung kein Verlustübergang; werterhellende Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005Teil 2/2

…sie dem Abgabepflichtigen erst nach dem Bilanzstichtag, längstens bis zur Bilanzerstellung bekannt werden (werterhellende Umstände). Dagegen sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die die bestehende Situation am Bilanzstichtag selbst ändern, als wertbeeinflussende Tatsachen im Zuge der Bilanzierung nicht zu berücksichtigen. Von der Judikatur (s E VwGH…

BFG RV/7100014/20151. Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG nach § 4 Abs. 1 EStG nur zu Beginn des Kalenderjahres 2. keine Rückstellungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.10.2020Teil 1/2

…Auf der einen Seite sei der Bf. ein Irrtum im Zusammenhang mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart am Erklärungsformular unterlaufen und auf der anderen Seite haben sich - unabhängig davon - als Folge des Konkursverfahrens der ***1*** neue werterhellende Tatsachen ergeben. Insbesondere seien im Zeitpunkt der Erstellung noch…

UFSW RV/1936-W/10Einstellung einer Abfertigungsrückstellung oder einer allgemeinen Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…Markts); der Zeitpunkt der Passivierung sei von der Fälligkeit unabhängig (EStR 2000 Tz 2418). Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten sei auf die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzustellen. Werterhellende Tatsachen nach dem Bilanzstichtag dürften bis zum Bilanzierungszeitpunkt Berücksichtigung finden, wertbeeinflussende Umstände dürften keine Berücksichtigung finden. Obwohl die…

UFSK RV/0067-K/101. Gebäudebegünstigung nach § 24 Abs. 6 EStG nur bei Betriebsaufgabe, nicht aber bei Betriebsveräußerung 2. Keine Korrektur des Übergangsgewinnes infolge von Nachzahlungen an Lohnabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer nach Betriebsbeendigung erfolgten GPLA-Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…der Bilanzerstellung bzw. nach Abgabe der Steuererklärung (als äußerste Grenze für die Berücksichtigung werterhellender Umstände) bekannt werden, rechtfertigen auch aus Anlass einer Wiederaufnahme des Verfahrens keine Berichtigung des Wertansatzes (vgl. Doralt, EStG, Kommentar, § 6 Tz 18 und die dort zit. Judikatur). Tatsache ist, dass die…

UFSF RV/0232-F/02Zeitpunkt der Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…70.000,00 S nicht einbringlich sei, da dieser nunmehr insolvent sei. Werterhellende Umstände nach dem Bilanzstichtag seien für die Forderungsbewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Tatsache sei, dass die uneinbringlichen Forderungen bereits aus dem Zeitraum 08/2000 resultierten, wodurch die Zahlungsschwäche offenbar gewesen sei und…

UFSW RV/0249-W/02Teilwertabschreibung einer Beteiligung; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…Bilanz nach den Verhältnissen zu richten, wie sie sich am Bilanzstichtag darstellen. Nach dem jeweiligen Bilanzstichtag bekanntgewordene Tatsachen sind (unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Bilanz erstellt und die Abgabenerklärung eingereicht wird) nur dann bereits zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen, wenn sie zu diesem Stichtag als…

BFG RV/7102648/2020Kapitalertragsteuer: Verdeckte Ausschüttung durch Forderungsverzicht vor Konkurseröffnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2023Teil 3/3

…dem Beschwerdeführer direkt vorgeschrieben worden. Abgeleitet werde die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch eine Reihe von angeführten Indizien - seitens des Finanzamtes fälschlicherweise als "Sachverhalt", also als Tatsachenfeststellungen, bezeichnet - die weder inhaltlich noch im Zeitablauf korrekt interpretiert seien und damit die Schlussfolgerung, nämlich die verdeckte Gewinnausschüttung…

BFG RV/7105905/2018§ 9 Abs. 3 EStG 1988: Erhöhung einer Rückstellung aufgrund fortschreitender Bauschäden (schadhafte Dachkonstruktion), Bildung von Rückstellungen wegen einer (FläWi)Widmungsproblematik und wegen Schadenersatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2025Teil 4/4

…RA vom 11.10.2016 gewesen. Der "Presse"-Artikel habe in Verbindung mit den darin enthaltenen Tatsachen die Widmungsproblematik nur noch zusätzlich verstärkt. Das Bundesfinanzgericht führt dazu aus: Rückstellungen sind zu bilden, wenn eine vertragliche oder deliktische Schadenersatzpflicht betrieblich veranlasst ist und die wirtschaftliche Verursachung…

BFG RV/7103032/2013Zuschreibung einer Beteiligung nach § 6 Z 13 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2024Teil 2/4

….... Das finanzwirtschaftliche Risiko sei umso größer, je höher der Verschuldungskoeffizient (Fremdkapital/Eigenkapital) des Unternehmens sei. Diese Tatsache werde im Beta verschuldet abgebildet. .... Aus der Formel sei ersichtlich, dass die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber mit steigendem Verschuldungskoeffizienten steigen werde". Auch hier sei mit keinem Wort davon die…

BFG RV/7100485/2021Schadenersatz als Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2021

…Ansicht der Finanzverwaltung in EStR Rz 2329; vgl. im Detail auch Perl, Werterhellende Umstände im Bilanzrecht (Diss 2010), 119 mit Nachweisen zur deutschen Rechtsprechung, abzurufen unter http://othes.univie.ac.at/10755/1/2010-05-31_0251337.pdf). Im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides 2009…

BFG RV/7106418/2016Drohverlustrückstellung im Kfz-Handel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.11.2020Teil 1/2

…gefordert) eingegangen, wodurch bereits am Bilanzstichtag werterhellende Umstände vorliegen würden die durch Rückstellungsbildung zwingend zu berücksichtigen seien. Als Conclusio für die Rückstellungspflicht der Drohverluste aus schwebenden Geschäften führt die Beschwerde wörtlich aus: Die Rückstellungspflicht ergibt sich aus den folgenden Sachverhaltselementen: - vertragliche Verpflichtung seitens Bf. mit…

BFG RV/7101282/20121. Aktivierung nicht abgerechneter Leistungen 2. Reduktion der Bestandsveränderungen um nicht anerkannte Aufwendungen gemäß § 20 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2020

…vgl. Mayr in Doralt u.a., EStG 1988, § 6 Rz 201). Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt geworden sind. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die…

BFG RV/7100945/2016Drohverlustrückstellung bei Buy Back Vereinbarung im Autohandel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2019

…von Fahrzeugen an Mietwagenunternehmen und Flottenkunden konnten ebenfalls weder dem Grunde noch der Höhe nach festgestellt werden und wurden von der belangten Behörde auch nicht behauptet. Für die Bildung einer Drohverlustrückstellung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend wobei werterhellende Umstände im Bilanzerstellungszeitraum zu berücksichtigen sind…

BFG RV/7100944/2016Drohverlustrückstellung bei Rückkaufsverpflichtung im Autohandel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2019

…die noch keine vertragliche Verpflichtung ausgelöst hätten. Zudem würden die Feststellungen zur Umsatzsteuer und der daraus resultierende Mehraufwand eine neue Tatsache darstellen. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back…

BFG RV/4100281/2013Feststellung von Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2018Teil 1/2

…Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungszeitpunkt bekannt werden (werterhellende Umstände). Die Kenntnis des endgültigen Nachforderungsbetrages vor der Bilanzerstellung (Bilanz 2010 der GmbH), stelle nach Ansicht des Prüfers und des Finanzamtes einen werterhellenden…

BFG RV/7106531/2016Verkaufsverhandlungen im Bilanzerstellungszeitraum nicht werterhellend
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2017

…mit Erwägungen zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung entgegenzutreten (vgl. den letzten Satz in Tz 14 des Erkenntnisses). Damit wird indirekt die Problematik der Werterhellung angesprochen. Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag…

UFSG RV/0317-G/11Rückstellung für Drohverlust
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2012

…mit dem Finanzamt werde als Stichtag für die Bewertung der Rückstellung der 28. Februar 2007 vereinbart, da dieser Tag das Ende des werterhellenden Zeitraumes für die Bilanzerstellung 2006 markiere. An diesem Tag sei bekannt gewesen, dass sich die Konstruktion um mindestens zwei Monate verzögern werde…

UFSW RV/0445-W/10Rückstellung für Kosten der Einbringung im Übergangsgewinn des einzubringenden Einzelunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2011

…2001, 98/15/0157). Daher haben werterhellende Umstände, welche zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungstag eingetreten sind bei der Berechung der Rückstellungshöhe Beachtung zu finden. Aus dem im Akt befindlichen Einbringungsvertrag ist nach Ansicht des Senats eindeutig ableitbar, dass alle mit dem Umgründungsvorgang verbunden Aufwendungen von der…

UFSG RV/0187-G/10Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010

…dem Bilanzstichtag abgeschlossen worden und gegenständlich ohne Bedeutung. Zu berücksichtigen sind lediglich Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen dem Stichtag und der Bilanzerstellung bekannt werden. Werterhellende Umstände sind zu berücksichtigen (Grundsatz der späteren "besseren Einsicht", vgl…