Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des M, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. Juni 2002, mit welchem die Anträge auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1996 bis 2000 vom 22. November 2001 zurückgewiesen…
…eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit nicht Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen würden, was der Fall sei, wenn an einem Einsatzort länger als einen Monat durchgehend gearbeitet werde. Der Bw sei in den Monaten März, Oktober und November durchgehend in B und C tätig gewesen…
…Anschrift des Arbeitsortes und um Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers ersucht, aus der Beginn und Ende der täglichen Dienstzeit hervorgehe. Im Falle wechselnder Arbeitszeiten würden die detaillierten Stundenaufzeichnungen bzw. ein bestätigter Schichtplan benötigt. Am 5. Oktober 2009 legte der Bw neben den Nachweisen für seine…
…berücksichtigen. In der Begründung wurde dargelegt, der Bw. sei Leasingarbeiter der Fa. M. und habe allein im Streitjahr vier verschiedene Einsatzorte gehabt. Damit sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124). Der Bw. besitze eine Eigentumswohnung in B.Sch. und…
…er als Leasingarbeiter tätig sei, daher sein Einsatzort nicht fest bestimmt sei bzw. jederzeit wechseln könne und es ihm somit nicht möglich sei, seinen Wohnsitz dauerhaft an seinen Arbeitsort zu verlegen, ist zu sagen, dass bei ständig wechselnder Arbeitsstätte bzw. bei häufiger Abberufung zu entsprechend…
…hätte. Das Finanzamt ersuchte Herrn Titel. CC in Ergänzung zur Berufung um Stellungnahme zu folgenden Punkten: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei zB unzumutbar: Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies sei insbesondere dann der Fall…
…Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988, oder eine - vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 zur Zahlung verpflichtet ist. Die Tagesgelder dürfen die…
…Doralt, EStG-Kommentar, Band II, Tz 37 f zu § 26; VwGH 20.6.2000, 91/14/0212). Bei ständig wechselnder Einsatzstelle (Vertreter, Kundendienst, Monteure, Bauarbeiter usw.) kann der Mittelpunkt der Tätigkeit auch ein mehrere Orte umfassendes, regelmäßig besuchtes Einsatzgebiet sein (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Band…
…aus Wirtschaftlichkeitsgründen direkt zu den Kunden bzw auf die jeweilige Baustelle. Strittig ist daher, ob dem Bw bei Verwendung des arbeitgebereigenen PKW und wechselnden Einsatzorten das Pendlerpauschale im Jahr 2006 zusteht. Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…Berufungswerberin durchgeführt habe. Herr A habe selbständig und eigenverantwortlich als Handlungsbevollmächtigter der Berufungswerberin in den USA gearbeitet. Er habe die Tätigkeiten in wechselnden Einsatzorten bei jährlich ca. 15 bis 20 Firmen ausgeübt und habe die Aufträge hiezu von der Lieferfirma der Anlagen erhalten. Da die…
…unter gleicher Adresse gemeldet. Meine deutsche Adresse wurde zum 20. September 2010 abgemeldet. Ich bin seit dem 31. August 2009 als Busfahrer mit wechselnden Einsatzorten bei der B. GmbH tätig. Seit dem 1. März 2010 handelt es sich hierbei um ein unbefristetesArbeitsverhältnis. Unser relativ später…
…Unterlagen hält sich der Bw. unregelmäßig am Firmensitz in W auf. Strittig ist daher, ob dem Bw bei wechselnden Einsatzorten das Pendlerpauschale im Jahr 2005 zusteht. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…folgenden Fällen Anspruch auf eine Entfernungszulage. ..." Punkt 6. des Dienstzettels lautet wie folgt (Anmerkung: kursiv = handschriftlich eingesetzt): "Gewöhnlicher Arbeits- (Einsatz-)Ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits- (Einsatz-)Orte: Arbeitsort: Ybbsitz (wechselnde Einsatzorte)" Sowohl § 26 Z 4 EStG 1988 als auch § 1 der Dienstreiseverordnung verweisen…
…Oktober 2001 an das Finanzamt für den 23. Bezirk: "... war der Fall S ebenso gelagert wie der Einsatzort am Flughafen der Gemeinde F ...), dass die Zurverfügungstellung von Umkleide- bzw. Sozialräumen auf Grund einer mündlichen Duldung erfolgte, Entgelte für die Zurverfügungstellung jedoch nicht zu zahlen waren…
…folgenden Fällen Anspruch auf eine Entfernungszulage. ..." Punkt 6. des Dienstzettels lautet: "Gewöhnlicher Arbeits- (Einsatz-)Ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits- (Einsatz-)Orte:" handschriftlich wurde eingesetzt: ["Arbeitsort: Ybbsitz (wechselnde Einsatzorte)]" Die Berufungswerberin vertritt in diesem Zusammenhang die Rechtsansicht, dass dann, wenn die lohngestaltende Vorschrift selbst den…
…bzw. aufhält. Dass der Bw seinen Familienwohnsitz in Österreich allein deshalb aufgibt, weil er an ständig wechselnden Einsatzorten im Ausland beruflich tätig wird, ist aber unglaubwürdig. Der Bw hat vielmehr bereits während der vor dem Jahr 2003 erfolgten beruflichen Auslandsaufenthalte, so etwa während des ca…
…Dienstreisen zu wechselnden Einsatzorten im Nahbereich ( 1. Tatbestand) können Tagesgelder nur dann (bzw. solange) steuerfrei gewährt werden, wenn (als) kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder…
…Rückkehr zum Dienstgeber (Fa. fi in o) nicht gegeben. B) wechselnde Einsatzorte: in meinem Fall war ich gleichzeitig dem Hauptsitz des Unternehmens in o sowie den Filialen o2 und o3 zugeteilt. Weitere Verlagerungen ergaben sich durch die Hausbeschau am Firmensitz der jeweiligen Kundenunternehmen (z.B…
…Rückkehr zum Dienstgeber (Fa. fa in o1) nicht gegeben. B) wechselnde Einsatzorte: in meinem Fall war ich gleichzeitig dem Hauptsitz des Unternehmens in o1 sowie den Filialen o3 und o4 zugeteilt. Weitere Verlagerungen ergaben sich durch die Hausbeschau am Firmensitz der jeweiligen Kundenunternehmen (z.B…
…im Bundesland Salzburg durchgeführt worden seien, steuerfreie Reisekosten angefallen seien. Das Unternehmen erbringe seine Leistungen zu 100 Prozent außerhalb des Betriebes. Aufgrund der Ausgangsrechnungen seien laufend wechselnde Einsatzorte ersichtlich. Dass hier dem Grunde nach Dienstreisen vorliegen würden, dürfte unbestritten sein. Es seien auch nicht einmal…