…sei bewusst gewesen, dass es sich um Schmuggelware handelte und der Ankauf solcher Zigaretten verboten sei. Aufgrund dieses Sachverhalts erging am 5.4.2006 ein Einleitungsbescheid des Zollamtes Wien gemäß § 83 Abs.1 FinStrG wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs…
…ohne Beschäftigung, geb. xxx in xx, whft. Adr., wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 2. April 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes…
…ohne Beschäftigung, geb. xxx in S., whft. yyy, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. März 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes…
…selbständig, geb. xxx in W., Adr., wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. März 2008 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien als…
… 37 Abs.1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) FinStrG als auch (in Tateinheit) das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen zu haben. II. Das angefochtene Straferkenntnis wird im Ausspruch über die Strafen wie folgt geändert: 1…
…Lovranich sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Hermann Wagner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr Karl Bernhauser, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, wegen der Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a…
…2 lit. c Z. 3. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer vorsätzlich Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4) oder Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt…
…vertreten durch Dr. D., Rechtsanwalt, Z., wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen unter dem erschwerenden Umstand der Gewerbsmäßigkeit nach § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG über…
… 83 FinStrG, in welchem gegen den Bf der begründete Verdacht, durch den Ankauf von insgesamt 583 Stangen ausländischer Filterzigaretten vorsätzliche Abgabenhehlerei, und zwar hinsichtlich von 161 Stangen sogar gewerbsmäßig, sowie vorsätzliche Monopolhehlerei iSd §§ 37 Abs.1 lit.a) iVm 38 Abs.1 lit.a) und…
…xxx in yyy, whft. xx, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 27. Juni 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates als Organ des…
…37 Abs.1 lit.) iVm 38 Abs.1 lit.a) FinStrG (gewerbsmäßige Abgabenhehlerei) sowie nach § 46 Abs.1 lit.) FinStrG (vorsätzliche Monopolhehlerei) begangen habe. Auf Grund von durch das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz geführten Ermittlungen und der geständigen Verantwortung des Bf anlässlich dessen…
…1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche gewerbsmäßige Abgabenhehlerei) sowie § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche Monopolhehlerei) begangen habe. Auf Grund geführter Ermittlungen sei dem Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Kenntnis gelangt, dass der Bf im Zeitraum von…
… 37 Abs.1 lit.a) iVm §38 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche gewerbsmäßige Abgabenhehlerei) sowie nach § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche Monopolhehlerei) begangen habe. Im Zuge der gegen den abgesondert verfolgten EG im Zusammenhang mit widerrechtlichem Verkauf ausländischer unverzollter Zigaretten sei dem…
…Instanz gelangt mit den folgenden Erwägungen zum Ergebnis, dass beim Bf. durchaus eine ausreichende und nachvollziehbare Verdachtslage zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens bezüglich der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 und 46 FinStrG gegeben ist : Zur objektiven Tatseite…
…Instanz gelangt mit den folgenden Erwägungen zum Ergebnis, dass beim Bf. durchaus eine ausreichende und nachvollziehbare Verdachtslage zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens bezüglich der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 und 46 FinStrG gegeben ist : Zur objektiven Tatseite…
…sie selbst rauche nicht und habe auch nichts mit illegalen Zigaretten zu tun. Zur beschlagnahmten Zigarettenmenge von 15 Stangen erging am 2.10.2007 ein Abgabenbescheid mit einem Gesamtbetrag von 554,14 € und ein Einleitungsbescheid für ein Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Abgaben- und Monopolhehlerei nach …
…Instanz gegen den Bf. mit Bescheid vom 15.11.2007 gemäß § 83 Abs.1 FinStrG ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts vorsätzlicher Abgaben- und Monopolhehlerei mit den o.a. insgesamt 99.720 Stück Zigaretten im bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit N. ein. Am selben Tag erging…
…arbeitslos, geb. xx in D., wohnhaft xxx, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit. a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 6. Februar 2012 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Wien…
… 46 Abs. 1 lit. a macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen…
…Instanz gelangt mit den folgenden Erwägungen zum Ergebnis, dass beim Bf. durchaus eine ausreichende und nachvollziehbare Verdachtslage zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens bezüglich der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale für die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 und 46 FinStrG gegeben ist : Zur objektiven Tatseite…