…2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…der VwGH z.B. in seinem Erkenntnis vom 25. Juni 2001, Zl. 2000/07/0280, ausgesprochen, dass eine zulässige Verwendung oder Verwertung dann vorliege, wenn die betreffende Sache unbedenklich für den beabsichtigten Zweck einsetzbar sei. Dann, wenn durch diese Verwendung oder Verwertung die Beeinträchtigung umweltrelevanter…
…FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und…
…von unmittelbar gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen und Ähnliches (Jakom/Baldauf EStG § 34 Rz 42). Bei der Beurteilung der Zwangsläufigkeit eines Aufwandes gilt grundsätzlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…
…Berücksichtigung eines Selbstbehaltes akzeptiert. Bei den letztlich als außergwöhnliche Belastung anerkannten Beträgen handelt es sich um Aufwendungen zur Schadensbegrenzung bzw. zur Vermeidung einer größeren Umweltbelastung, sowie der Beseitigung der unmittelbaren Schadensfolgen. Das Mehrbegehren, nämlich den Betrag von Euro 55.521,12 als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen…
…Katastrophenschäden, Unfälle). Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vom StPfl vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens ist, zu dem sich der StPfl. aus freien Stücken entschlossen hat (VwGH 18. 2. 1999…
…Abs. 2 EStG) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs…
…unmittelbar gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen und Ähnliches (Jakom/Baldauf EStG § 34 Rz 42). Bei der Beurteilung der Zwangsläufigkeit eines Aufwandes gilt grundsätzlich, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden…
…2003/00001-001, wurden die Ehegatten HP und CP schuldig gesprochen, im Amtsbereich des Finanzamtes Schärding vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für März 1999 in Höhe von ATS 62.366,--, für Mai…
…sich mit ihr abfindet. Vorsätzliches Handeln beruht zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen, wobei sich die diesbezüglichen Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen (vgl. UFS vom 2.12…
…sowie I.1.b. vorsätzlich unter Nichtbeachtung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Juni und Juli 2006 Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von 3.945,30 € und 4.573,95 € bewirkt zu…
…Verfügbarkeit der erforderlichen Liquidität ausgeschlossen. Ebenso würde durch eine hypothekarische Sicherstellung auf den Liegenschaften das soziale Ansehen des Bf. massiv beeinträchtigt werden. Eine für jedermann ersichtliche Sicherstellung zugunsten des Abgabengläubigers würde im ländlichen Raum schnell öffentlich bekannt werden. Daraus würde sich eine Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehungen…
… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates wurde das gegen den Bw. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG mit Bescheid…
…wobei die vorsätzliche Handlungsweise jeweils schon durch die Tat(en) selbst indiziert sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Februar 2007, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. habe hinsichtlich der ihm zur Last gelegten Finanzvergehen…
…2005/00007-001, hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach der am 6. April 2005 in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung den Bw. für schuldig erkannt, vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz a) als Abgabepflichtiger durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen, somit unter…
…begründet den Verdacht auf vorsätzliches Handeln. Zum Einwand des Bf., er habe das Geständnis in einem Zustand der Beeinträchtigung durch Alkohol und Angst getätigt und unterschrieben, ist auszuführen, dass die mit ihm am 16.3.2004 aufgenommene Niederschrift keineswegs den Eindruck erweckt, dass der Bf…
…Nachweis seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung verwies der Bf auf den Veranlagungsakt. Mit Bescheid vom 26. Mai 2011 wurde der Bf schuldig erkannt, vorsätzlich, ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt zu haben, indem er entgegen den Bestimmungen der …
…wer vorsätzlich Abgaben die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…
…Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Dem Grund für die (vorsätzliche) Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen kommt dabei keine Bedeutung zu, genügt doch für die im Abs. 2 lit. a des …
…Prüfung, keine Deckung. Zur rechtlichen Würdigung der Verkürzungsbeträge, Subsummtion unter § 33 Abs. 2 lit. a bzw. § 33 Abs. 1 i. V.m. 13 FinStrG und subjektiven Tatseite: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…