…fehlender amtlicher Zulassung, wenn das Fahrzeug einer außerhalb des Zollgebietes wohnhaften Person gehört bzw. von einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person verwendet wird. Der Bf war Anfang März 2003 und somit zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, Eigentümer des Fahrzeuges. Er war…
…vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt (15. Dezember 2000) maßgeblichen Bestimmungen zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch waren im Art. 719 ZK-DVO auszugsweise wie folgt geregelt: Abs.1: Die vorübergehende Verwendung…
…vor im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware erkennbar. Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln ist, anders als bei anderen Zollverfahren, keine Verwendung an einem bestimmten Ort vorgeschrieben. Der Zugriff des Zolls ist auch nach der Übergabe des Fahrzeuges jederzeit…
…von Waren im Binnenverkehr Österreich-Portugal begonnen. Im Licht der vorstehenden Gesetzesbestimmungen ist daher für die Bf. als Verfahrensinhaberin, zum Zeitpunkt des Beginnes der Beförderung der Waren, in Österreich, die Zollschuld infolge der Nichterfüllung der Pflichten, die sich für das Beförderungsmittel aus dessen vorübergehenden Verwendung…
…zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln durch eine Willensäußerung gemäß Art. 233 Abs.1 lit.b ZK-DVO durch einfaches Überschreiten der Grenze des Zollgebietes der Gemeinschaft abgegeben werden konnten und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Bewilligung der vorübergehenden Verwendung zu gelten hatte. Abweichend von Art…
…worden ist, dass der im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindliche Reisebus für eine Beförderung von Reisenden innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft eingesetzt wurde, hat das Hauptzollamt Salzburg der Bf. mit Bescheid vom 13. August 2002 die Eingangsabgaben für das Beförderungsmittel sowie eine Abgabenerhöhung vorgeschrieben. In…
…unzulässige private Verwendung des Motorrades durch den Beschuldigten kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung darstellt. Das Fahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware zu erkennen. Zudem ist im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln …
…Weitergabe von Beförderungsmitteln jedoch in unzulässiger Weise ein, wenn diese Bestimmung fordert, dass sich [auch] der Zulassungsinhaber im Zollgebiet der EU aufhalten muss. Die DVO wurde im Rahmen der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Jahr 2001 in Bezug auf die vorübergehende Verwendung erheblich…
…können, sodass eine Voraussetzung für die Durchführung einer Kabotagefahrt iSd Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes nicht vorgelegen seien. Dadurch sei gegen das Zollrecht der Gemeinschaft, nämlich gegen die Zollbegünstigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln, verstoßen worden und objektiv die Zollschuld gem. Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden…
…dar. Am 18. November 2000 habe Z. S. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über das Zollamt Nickelsdorf im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche…
…feststellbar sei, habe S. V. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über eine nicht mehr bestimmbare Grenzzollstelle im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche oder…
…feststellbar sei, habe S. V. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über eine nicht mehr bestimmbare Grenzzollstelle im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche oder…
…Überführung dieser Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung - abgesehen von bestimmten Ausnahmen -grundsätzlich formlos. Gemäß Artikel. 719 Abs. 3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum…
…durch die Warenbeförderung im Binnenverkehr (Lade- und Entladeort liegen im Zollgebiet der Europäischen Union) ohne über eine gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen, eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gemäß Art. 558 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr…
…2 Buchst d ZK-DVO beruft, bleibt fest zu stellen, dass diese Bestimmung einem in der Union ansässigen professionellen Vermietungsunternehmen die vorübergehende Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben bei Beförderungsmitteln erlaubt. Das ist als Ausnahme vom Grundsatz zu verstehen, dass der Verfahrensinhaber im Drittland…
…558 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses…
…Fuchs "Vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln; Binnenverkehr; Ort des Entstehens der Zollschuld; grenzüberschreitende Sicherungsmaßnahmen"). Im vorliegenden Fall sind nach dem festgestellten Sachverhalt die Waren zwar in Wiener Neudorf, also im Zollgebiet der Gemeinschaft, auf den in Rede stehenden, sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen LKW…
…finden sich zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch, in der Zollkodex-Durchführungsverordnung. Im, zum gegenständlichen Zeitpunkt anzuwendenden Artikel 719 ZK-DVO, Absatz 3 werden die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme dieses Verfahrens näher festgelegt. Demnach muss das Fahrzeug nach lit a) von einer außerhalb…
…können, sodass eine Voraussetzung für die Durchführung einer Kabotagefahrt iSd Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes nicht vorgelegen sei. Dadurch sei gegen das Zollrecht der Gemeinschaft, nämlich gegen die Zollbegünstigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln, verstoßen worden und objektiv die Zollschuld gem. Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden…
…Überwachung entzogen. Gem. Art. 562 Buchstaben b bis e ZK-DVO sei die Beendigungsfrist für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln mit sechs Monaten festgesetzt. Demnach seien die auf dem Fahrzeug lastenden Eingangsabgaben kraft Gesetzes am 20. Juni 2009 entstanden. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Daraufhin änderte…