…Er werde daher darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§ 131 Abs. 1 Z 2 BAO) unter anderem Eintragungen (Aufzeichnungen) vollständig sein müssten, was bedeute, dass es dem Abgabepflichtigen nicht frei stehe, Ausgaben nach Belieben zu verkürzen, um etwa den Erfolg positiv darzustellen…
…Kundenkalendern 1999 und 2001 mit den Losungslisten 1999 und 2001 überein und sprachen damit a) für vollständige Aufzeichnungen und b) für richtige Angaben über (Netto)Massageerlöse und (Netto)Massageeinnahmen in den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Steuererklärungen. In den Berufungen wurden für die Jahre 1999 und…
…Dieser Umstand ist für einen Steuerpflichtigen leicht zu erkennen, sodass er üblicher Weise, sich nicht leichtfertig des Beweismittels über seine Werbungskosten entledigt. Die Verpflichtung durch laufende und vollständige Aufzeichnungen, die in einem Veranlagungsjahr beruflich veranlassten Reisen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, trifft nämlich den Abgabepflichtigen…
…vollständige Aufzeichnungen über die gefahrenen Kilometer geführt worden seien und andererseits die an WW ausbezahlten Kilometergelder nicht zustünden, da dieser kein Dienstnehmer der Gesellschaft gewesen sei. Die Feststellungen anlässlich der Lohnsteuerprüfung seien unrichtig erfolgt, da ausreichende Aufzeichnungen über die Kilometergelder geführt worden seien und auch…
…Im Ermittlungsverfahren stellte die BP für jene Jahre, für die Aufzeichnungen vorlagen (1988, Voranmeldungszeitraum 1989), gravierende Umsatzverkürzungen - aufgrund nicht abgerechneter Projekte - fest. Für jene Jahre, für die der Bw weder Steuererklärungen noch vollständige Aufzeichnungen vorlegen konnte (1989 - 1990), hat die BP die Umsätze aufgrund der…
…, sowie der bisher "ZWEIMAL" ergänzten Saldenlisten und Konten, Aufzeichnungen mangelhaft, keine Ausgangsfakturen etc. wird festgestellt, dass die erklärten Erlöse und Einkäufe nicht vollständig sind und dadurch eine Schätzung gem. § 184 BAO erfolgt. Nicht berücksichtigte Vorsteuern können mit der Jahreserklärung beansprucht werden. | Bisher erklärte Erlöse…
…geschafft haben sollte, wie hunderttausende andere Unternehmer auch seine Umsätze entsprechend den Abgabenvorschriften aufzuzeichnen und der zuständigen Abgabenbehörde offen zu legen. [B ] hat es vermieden, vollständige Aufzeichnungen zu führen, weil er gegen sich keine Beweismittel schaffen wollte im Zusammenhang mit der Tatsache, dass er seine…
…geschafft haben sollte, wie hunderttausende andere Unternehmer auch seine Umsätze entsprechend den Abgabenvorschriften aufzuzeichnen und der zuständigen Abgabenbehörde offen zu legen. Der Beschuldigte hat es vermieden, vollständige Aufzeichnungen zu führen, weil er gegen sich keine Beweismittel schaffen wollte im Zusammenhang mit der Tatsache, dass er…
…ihr ein Unsicherheitsfaktor anhaftet. Wenn Schwarzeinkäufe getätigt werden, so ist nach der Allgemeinen Lebenserfahrung nicht davon auszugehen, dass dennoch vollständige Aufzeichnungen zu sämtlichen Einkäufen und den daraus resultierenden Erlösen und Gewinnen erstellt werden. Es konnte daher nicht erwartet werden, dass die Bf. in der Lage…
…diesfalls kein Wahlrecht zu, entweder die Primärdaten oder deren Zusammenfassung zu sichern und dem Prüfer vorzulegen, sondern es sind jedenfalls die Basisdaten festzuhalten und zu präsentieren. Nachdem für den Prüfungszeitraum weder Inventuren noch vollständige Aufzeichnungen vorliegen, vom Unternehmen selbst behauptet wird, dass Umsätze nicht erfasst…
…der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht. In dem Maß, in dem der Abgabepflichtige der Erfüllung der ihm gesetzlich auferlegten Pflichten zur vollständigen Aufzeichnung bzw. Verbuchung der Geschäftsvorfälle und letztlich in der Folge der Besteuerungsgrundlagen nicht oder nur in unzulänglicher Weise nachkommt, hat die entsprechende komplementäre Tätigkeit…
…der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht. In dem Maß, in dem der Abgabepflichtige der Erfüllung der ihm gesetzlich auferlegten Pflichten zur vollständigen Aufzeichnung bzw. Verbuchung der Geschäftsvorfälle und letztlich in der Folge der Besteuerungsgrundlagen nicht oder nur in unzulänglicher Weise nachkommt, hat die entsprechende komplementäre Tätigkeit…
…Ergebnisses unter Beweis zu stellen. Der Möglichkeit, die behaupteten Rohaufschlagssätze anhand nachgewiesener Einnahmen nachzuvollziehen, hat sich der Bw durch das vollständige Unterlassen von Aufzeichnungen über die Tageslosungen entzogen. Daraus resultierende Unsicherheiten hat der Bw als derjenige, der durch die mangelhafte Kassaführung zur Schätzung Anlass gab…
…wurden, und sich nach den Ergebnissen des erst- und zweitinstanzlichen Finanzstrafverfahrens keine Anhaltspunkte für eine nicht vollständige Übermittlung der den Steuererklärungen zu Grunde liegenden Belege bzw. für eine nicht vollständige Information des Steuerberaters in Bezug auf abgabenrechtlich relevante Umstände ergeben haben. Vielmehr konnte der Beschuldigte…
…bedeutet, der Abgabenbehörde nicht nur ein richtiges und vollständiges, sondern auch ein klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umständen zu verschaffen (VwGH 25.1.1999, 93/17/0313). Nach den Bestimmungen der §§ 124 bis 128 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen derart zu führen…
…Es sei dem Bw. damals nicht möglich gewesen, innerhalb der Frist richtige und volllständige ESt- und USt-Erklärungen für das Jahr 2003 abzugeben, weshalb es in der Folge zu einer "amtswegigen Veranlagung" gekommen sei. Nunmehr - vor etwa einer Woche - seien bei einer Entrümpelung des Kellers…
…1) wesentlich sind (Abs. 2). Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist ferner u. a. zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt. Gegenstand der Schätzung sind Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hievon, nicht jedoch die Abgabenhöhe…
…Mangelhaftigkeit der Aufzeichnungen ist die Vollständigkeit der Einnahmen tatsächlich nicht nachprüfbar. Dem Einwand in der Berufung, für die Verhängung eines Sicherheitszuschlages bestehe kein Raum, da die Grundstücksumsätze aufgrund der Grunderwerbsteuererklärungen lückenlos nachvollziehbar seien, ist entgegenzuhalten, dass seitens der BP Anhaltspunkte für die nicht vollständige Erklärung…
…der Erhebung der Abgaben Bücher zu führen oder ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen und zum Ende eines jeden Jahres zusammenzurechnen. Die nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sollen gemäß § 131 BAO u.a. der Zeitfolge nach geordnete, vollständige, richtige und zeitgerechte Eintragungen enthalten…
…nachvollziehen. Die Behauptung, die Schätzung könne durch (teilweise) vollständig vorhandene Belege widerlegt werden, entbehrt einer schlüssigen Darstellung. Auch vermag die bloße Vorlage von Belegen (Beispiele davon finden sich im Arbeitsbogen Bl. 36-61) die Führung von Aufzeichnungen nicht zu ersetzen, zumal die Abgabenbehörde keine Pflicht…