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UFSG RV/0768-G/06Verspätete Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.11.2007

…drei Werktagen erfolgt ist, zumal es sich um einen Zustellvorgang im Einzugsbereich von X gehandelt und der Bw. eine verspätete Zustellung auch gar nicht behauptet hat. Der Beginn der Frist für das Einbringen eines Vorlageantrages gegen die BVE des FA vom 7. November 2006 ist…

UFSW RV/1081-W/06Verspätete Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.06.2006

…Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Das Finanzamt hat dem Bw. den Umstand, dass der Vorlageantrag verspätet ist, mit dem Ersuchen um Stellungnahme mitgeteilt. Eine derartige Stellungnahme unterblieb. Der Bw. hat den Vorhalt nicht behoben; dieser wurde jedoch gemäß …

UFSF RV/0270-F/06Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen verspäteter Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2006

…BAO3, § 273 Tz 18). Gegenständlich wurde der Vorlageantrag, dessen Rechtzeitigkeit strittig ist, aber am 30.3.2002 (Samstag) per Telefax eingebracht, sodass der UFS grundsätzlich von einer verspäteten Einbringung des Vorlageantrages auszugehen hatte. Gemäß § 16 Abs. 1 ZustG darf, wenn die Sendung nicht dem Empfänger…

UFSW RV/0798-W/06Verspätete Einbringung von Berufungen und Vorlageanträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2006

…2. Dezember 2004 betreffend 1) Umsatzsteuer 1994 und 1997 sowie 2) Umsatz- und Einkommensteuer 1998 bis 2000 wies das Finanzamt die Rechtsmittel mit folgender Begründung zurück: "Die Zurückweisung erfolgte 1) Weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bereits am 22.1.2001 abgelaufen ist. 2…

UFSW RV/0877-W/07Zurückweisung eines unzulässigen Vorlageantrages. Zustellung an eine Stadtgemeinde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…die verspätete Einbringung des Vorlageantrages einzugehen. Hinsichtlich des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §308 BAO gegen die Versäumung der Vorlagefrist betreffend die Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2005, wird bemerkt, dass hierüber vom Finanzamt A ein gesonderter Bescheid erlassen wurde, worüber in einem…

UFSW RV/0878-W/07Zurückweisung eines unzulässigen Vorlageantrages. Zustellung an eine Stadtgemeinde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…für einen bestimmten Zeitraum geltenden Geschäftsverteilung. Auch hier handelte es sich bei dem angefochtenen Bescheid mangels eines darin enthaltenen Leistungsgebotes nicht um einen einer Zwangsvollstreckung zugänglichen Leistungsbescheid. Im Hinblick auf die mangelnde Aktivlegitimation der Einschreiterin erübrigt es sich, auf die verspätete Einbringung des Vorlageantrages einzugehen…

UFSL RV/0609-L/11Rechtzeitigkeit eines Vorlageantrages nach Ersatzzustellung der Berufungsvorentscheidung an eine Mitbewohnerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2012

…Frist zur Einbringung eines Antrages auf Vorlage an die II. Instanz endete im Sinne des § 276 Abs. 2 BAO somit am Freitag, den 14.01.2011. Der Antrag auf Vorlage an die II. Instanz wurde per Telefax jedoch erst am 17.01.2011 - somit verspätet …

UFSI RV/0205-I/08Verspäteter Vorlageantrag bei Hinterlegung der Berufungsvorentscheidungen und der gesonderten Begründung zu diesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.12.2012

…der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages ist weder aktenkundig noch wurde die Einbringung eines solchen eingewendet (vgl. die Eingabe vom 3.12.2012, wonach gegen diesen mit E-Mail vom30.11.2012 vorgehaltenen Sachverhalt keine Einwendungen bestehen). Der Vorlageantrag erweist sich daher als verspätet eingebracht. …

UFSF RV/0239-F/04Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2006

…Denn die verspätete Einbringung des Rechtsmittels steht ebenso wie die Einbringung eines Vorlageantrages ohne voraus ergangene Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs. 1 BAO einer Sachentscheidung entgegen. Ist nämlich der Schriftsatz vom 25.7.2004 als gegen den Bescheid vom 1.10.2003 gerichtete Berufung zu werten…

UFSF RV/0238-F/04Zurückweisung eines nicht fristgerecht eingebrachten Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2006

…war. Denn die verspätete Einbringung des Rechtsmittels steht ebenso wie die Einbringung eines Vorlageantrages ohne voraus ergangene Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs. 1 BAO einer Sachentscheidung entgegen. Ist nämlich der Schriftsatz vom 25.7.2004 als Berufung gegen den Bescheid vom 1.10.2003 zu werten…

UFSW RV/1546-W/06Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Ablauf der Aussetzung, Fristversäumnis bei Berufungsfrist; Berufungsargumente nur gegen zugrunde liegenden Stammabgabenbescheide, zudem eine verspätete Berufung nach Ablauf der Monatsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2008

…1 lit. b BAO knüpft an die verspätete Einbringung einer Berufung als zwingende Rechtsfolge deren Zurückweisung. Es blieb demnach kein Ermessensspielraum, die Berufung materiellrechtlich in Behandlung zu nehmen, sondern musste die Berufung nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut als unzulässig - weil verspätet - zurückgewiesen werden. Wien, am 10…

UFSK RV/0313-K/06Nichtbescheid wegen unrichtiger Empfängernennung in der Zustellverfügung, erfolgte Zustellung an eine nicht empfangsbevollmächtigte Person und kein Zukommen an die zustellbevollmächtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2008

…1 BAO zurück und begründete ausführlich, warum aus seiner Sicht eine verspätete Einbringung sowohl von Vorlageantrag als auch von Berufung gegeben sei. Gegen diese Zurückweisungsbescheide vom 29.06.2006 erhob die Bw. fristgerecht die streitgegenständliche mit 12.07.2006 datierte Berufung (Poststempel vom 13.07…

UFSW RV/3611-W/02Fristversäumnis bei der Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Tages Postlauffrist erhalten. Im Vorlageantrag nimmt der Bw. zur verspäteten Einbringung eines Vorlageantrages keinen Bezug (d.h. kein Hinweis, dass das Schriftstück erst nach dem üblichen drei Tages Postlauf eingetroffen ist), weshalb davon auszugehen ist, dass das Schriftstück nicht verspätet in der Kanzlei des steuerlichen…

UFSG RV/0305-G/02Zurückweisung eines Vorlageantrages; fristgerechtes Einlangen eines Anbringens mittels Telekopierer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2003

…dass am 24. September 2001 aus der Kanzlei der steuerlichen Vertretung der Bw. nur eine Telekopie an die Abgabenbehörde versandt worden sei, weshalb es sich nur um den gegenständlichen Vorlageantrag handeln könne. In der Kanzlei der steuerlichen Vertretung sei es grundsätzlich üblich, Berufungen mit der…

UFSG RV/0813-G/08Unzulässigkeit eines Vorlageantrages nach Wegfall der Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2009

…innerhalb eines Monats der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines solchen Antrages ist der Berufungswerber und ferner jeder befugt, dem gegenüber die Berufungsvorentscheidung wirkt.... Abs. 4) Auf das Recht zur Stellung des Vorlageantrages ist…

UFSI RV/0527-I/10Zurückweisung eines verspäteten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…Verspätete Vorlageanträge sind mit Bescheid zurückzuweisen (nach § 276 Abs. 4 zweiter Satz BAO ist ua. § 273 Abs. 1 BAO sinngemäß anzuwenden). Die Zurückweisung obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster wie auch jener zweiter Instanz (Ellinger ua., BAO³, § 276 Anm. 28). Die Zurückweisung eines Vorlageantrages ist keine…

UFSS RV/0331-S/10Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…zutreffend als Vorlageantrag gewertet wurde, verspätet, weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bereits abgelaufen war. Sie werden daher ersucht, innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens nachzuweisen, dass der Vorlageantrag innerhalb der verlängerten Frist eingebracht wurde, da sonst die Zurückweisung des Vorlageantrages wegen…

UFSI RV/0037-I/06Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrages als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Der erstinstanzliche Bescheid vom 24. 8. 2005 lautet auf Zurückweisung des verspäteten…

UFSW RV/1634-W/10Abrechnung im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…rückgängig gemacht und stattdessen die Einbringung für einen Teilbetrag an Aussetzungszinsen 2007, für die keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, wiederaufgenommen und mit dem Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 BAO gegenverrechnet wurde. Hinsichtlich des ebenfalls monierten Säumniszuschlages 2007, der für die verspätete Entrichtung der Gewerbesteuer 1993…

UFSS RV/0424-S/07Verrechnung, Guthaben, Rückzahlung, Masseforderung, Masseunzulänglichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Dem § 276 Abs. 4 BAO zufolge ist § 273 Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Unzulässige oder verspätete Vorlageanträge sind somit zwingend mittels…