…dass diese in Unkenntnis der maßgeblichen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes irrtümlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Grunderwerbsteuererklärung und zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer nur für den Fall der Erstellung einer verbücherungsfähigen Kaufvertragsurkunde angenommen und im Abschluss eines mündlichen Kaufvertrages bezüglich der gegenständlichen Betriebsliegenschaft keinen meldepflichtigen Erwerbsvorgang gesehen…
Verschulden, dass das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung der Bestimmung des § 9 FinStrG ausschließt (VwGH 21.12.1972, 2072/71). Entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt angewendet hat, das…
…der Abgabenerklärung am 4. Juli 2006 mit jenem zum jetzigen Zeitpunkt zu vergleichen ist. Der Umstand, dass die Abgabenbehörde (allenfalls auch in verschuldeter Art und Weise) weitere Ermittlungen unterlässt, hat keinen Einfluss auf die Qualifikation des Wiederaufnahmegrundes. Wesentlich ist einzig und allein, ob zwischen den…
…Nichtabgabe der gegenständlichen Umsatzsteuererklärungen eine Verkürzung der jeweiligen Jahresumsatzsteuer zu Folge haben würde, kann daher nicht erbracht werden. Ob im gegenständlichen Fall ein vom Bw. fahrlässig verschuldeter Rechtsirrtum vorliegt, bedurfte deswegen keiner näheren Untersuchung durch den Berufungssenat, weil im gegenständlichen Fall beim Versuch geblieben ist…
…nur noch vorgesehen, wenn das erstinstanzliche Behördenverschulden nicht überwiegt. Seit der zitierten Novellierung der Devolutionsbestimmungen geht die Zuständigkeit zur Entscheidung nur bei überwiegend von der erstinstanzlichen Behörde verschuldeter Verletzung der Entscheidungspflicht auf die Rechtsmittelbehörde über, sofern der betroffene Antragsteller dies schriftlich begehrt. Wie sich in…
…4 des maßgeblichen Abtretungsvertrages vom 11. August 1989 habe sich die Käuferin unter Verzicht auf jede Gewährleistungs- und Irrtumseinrede verpflichtet die Lieferverbindlichkeiten der SFT an die PP per 31. Juli 1989 in Höhe von S 4,506.769,20 an die PP zur Auszahlung zu…
…wurde ausgeführt, dass die am 14.4.2011 (per Telefax) erhobene Berufung aufgrund des Ablaufes der Berufungsfrist am 11.4.2011 verspätet eingebracht worden sei. Bei einer nicht grob verschuldeten Versäumung einer Frist käme eine Wiedereinsetzung nach Maßgabe des § 308 BAO in Betracht. Der Bescheid…
…nicht verschuldeten, Irrtums der Zollbehörde, nämlich durch Bewilligung einer auf die von ihr eingeführten Waren nicht anwendbaren zolltariflichen Begünstigung, nicht von Anfang an in der richtigen Höhe buchmäßig erfasst wurde. Bis auf wenige Ausnahmen, durch welche auch bestimmte, passive Verhaltensweisen der Zollbehörden einen Irrtum im…
…24.11.1993, 93/15/0190, 0191). In einem diesbezüglichen Irrtum des Bw. ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung zu erblicken. Der Einwand, zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen…
…der Ausbildung von 3-9/05, allenfalls sogar von 10/04-9/05! Die Bw. stellte schließlich Folgendes richtig: Irrtümlich habe sie erklärt, ihr Sohn habe das Studium im dritten Semester unterbrochen. Es sei jedoch das vierte Semester gewesen (die Bw. legte eine Bestätigung d…
Dass sich Herr Ba im Jahre 1990 im Irrtum befinden musste, erhellt schon daraus, dass man wohl prinzipiell auf das Gutachten der damals größten Bank Österreichs durchaus vertrauen konnte, zumal auch Fachleute bei Unternehmensbewertungen nicht immer einig sind. Ab dem Jahre 1991 hatte Herr Ba…
…habe die Gebühren für die von ihm eingebrachte Beschwerde an den "VfGH" rechtzeitig und vorschriftsmäßig entrichtet. Eine allfällige, durch den "VfGH" verschuldete Verspätung der Zahlung, gehe nicht zu Lasten des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer habe bereits auf seiner Bescheidbeschwerde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Gebühreneinzug erteilt…
…Versehen minderen Grades darstellt. In einem diesbezüglichen Irrtum des Bw. ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig vorgeschriebenen Form der Einbringung von Rechtsmitteln zu erblicken. Selbst wenn - entgegen den Berufungsausführungen - davon ausgegangen wird, dass der Bw…
…Schriftsatz vom 11. Februar 2003 wurde Vorlageantrag eingebracht. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es zu diesem Irrtum nur deshalb gekommen sei, weil es nach Übergabe der Unterlagen an das Finanzamt im Mai zu einer Abberufung der Steuererklärungen gekommen sei. Da der Bw. jedoch die Unterlagen…
…vorgelegen, ein rechtmäßiges Verfahren zu erhalten, da durch den Hochwassereinbruch damals leider eine nicht vom Bw. verschuldete Lage entstanden sei. Weiters machte der Bw. Angaben bezüglich betrieblichen Zusammenhanges der Prozesskosten. Mit weiteren Vorhalt vom 17. November 2005 (vgl. AS 55) ersuchte das FA den Bw…
…Zahlung von € 614.494,95 zuzüglich Umsatzsteuer aufgebracht worden. Die Zahlung von € 614.494,95 entspreche dem Wert des übertragenen Kundenstocks. Aufgrund eines Irrtums sei die Umsatzsteuer lediglich vom Wert des übertragenen Kundenstocks, also vom tatsächlichen Geldfluss berechnet und daher auch nur für…
…werden. Den Ausführungen über die Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels schenkte das Finanzamt Glauben und gewährt weiterhin, wie bereits irrtümlich im Erstbescheid, das große durch den Arbeitgeber auf dem Lohnzettel berücksichtige Pendlerpauschale in Höhe von S 11.520,-. Im Vorlageantrag wird zusammengefasst vorgebracht, dass…
…Steuerkonto bzw. das Strafkonto seien als Aufwand geltend gemacht, die Aufwandsnachweise nicht erbracht worden, die Erlösberichtigungen seien nicht aufgeklärt worden. Dem Einwand des Bw., dass diese Buchungen irrtümlich seien, sei entgegen zu halten, dass er selbst dafür verantwortlich sei, was zu buchen sei, zumal er…
…hängt u.a. vom Grad des Verschuldens des Lenkers ab. Zwar handelt es sich bei einem - wie im vorliegenden Fall - selbst verschuldeten Unfall um ein Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes als ungewollte…
…den damaligen wahren Wert der vertragsgegenständlichen Geschäftsanteile bezahlt zu erhalten bzw. zu bezahlen und sie durch das fehlerhafte Gutachten der CI Bank hinsichtlich der Höhe dieses Wertes in Irrtum geführt wurden. Dementsprechend vereinbarten die Vertragsteile nun ex tunc eine Korrektur des Abtretungspreises von bisher je…