…unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Im Hinblick auf die - durch Hinnahme der Beschränkung seiner Befugnisse - verschuldete Unkenntnis von den Abgabenverbindlichkeiten kann sich der Bw. nach der…
…gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Im Hinblick auf die - durch Hinnahme der Beschränkung ihrer Befugnisse - verschuldete Unkenntnis von den Abgabenverbindlichkeiten kann sich die Bw. nach…
…Tatbestandsirrtum rechtserheblich und schließt aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann". Unseres Erachtens ist in der Sachverhaltsermittlung zweifelsfrei erwiesen, dass ein Tatbestandsirrtum vorliegt. Eine verschuldete Unkenntnis des Tatbestandsirrtums ist auszuschließen, da ab dem 1. Jänner 1991 keine Notwendigkeit bestand, sich im Rahmen einer Motivenforschung…
…der Unkenntnis des Gesetzes, kann auch nicht davon die Rede sein, dass die Einbringung des Vorlageantrages per E-Mail ein Versehen minderen Grades darstellt. In einem diesbezüglichen Irrtum des Bw. ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer…
…15/0190, 0191). In einem diesbezüglichen Irrtum des Bw. ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im hier maßgeblichen Sinn, sondern eine verschuldete Unkenntnis einer gesetzmäßig bewirkten Zustellung zu erblicken. Der Einwand, zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an…
…Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Im Hinblick auf die - durch Hinnahme der Beschränkung seiner Befugnisse - verschuldete Unkenntnis von den Abgabenverbindlichkeiten kann sich der Bw nach der Rechtsprechung des…
…angenommen werden kann". Unseres Erachtens ist in der Sachverhaltsermittlung zweifelsfrei erwiesen, dass ein Tatbestandsirrtum vorliegt. Eine verschuldete Unkenntnis des Tatbestandsirrtums ist auszuschließen, da ab dem 1. Jänner 1991 keine Notwendigkeit bestand, sich im Rahmen einer Motivenforschung über die seinerzeitige Kaufpreisfindung bei den Abtretungsverträgen vom 12…
…Konkrete Maßnahmen in diesem Zusammenhang gesetzt zu haben hat der Bw. nicht vorgebracht. Im Hinblick auf die verschuldete Unkenntnis von den Abgabenverbindlichkeiten kann sich der Bw. nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe die Abgabenverbindlichkeiten nicht gekannt. Die Mängel der Buchhaltung betreffen im Übrigen auch…
…verstanden. Die Tatbestandsmäßigkeit eines Verhaltens indiziert die Rechtswidrigkeit. Bei der Schuld handelt es sich nicht um einen durch verschuldete schlechte Lebensführung gekennzeichneten Charakterfehler, sondern darum, dass der Abgabenpflichtige einer konkreten Versuchung nachgegeben und damit durch sein Handeln den Schuldvorwurf auf sich geladen hat. Für die…
…Abwesenheit des Berufungswerbers hätte verhandelt werden dürfen, ist vorweg zu bemerken, dass eine unterbliebene Teilnahme eines Beschuldigten an einer mündlichen erstinstanzlichen Senatsverhandlung ohne Verschulden der Partei nicht zu einer Nichtigkeit des Verfahrens, sondern lediglich zu einem Verfahrensmangel führt, welcher bei Relevanz zu einem anders lautenden…
…Unkenntnis des Bw über die einkommensteuerlichen Auswirkungen seines Arbeitslosengeldbezugs zurückzuführen ist. Dabei wäre es zuallererst am Bw als Bezieher einer Sozialleistung selbst gelegen gewesen, sich vorab aktiv über allfällige einkommensteuerliche Auswirkungen seines Arbeitslosengeldbezugs zu informieren. Der Bw hat die Einkommensteuererklärung jedoch in selbst verschuldeter Unkenntnis…
…2002/15/0157) für eine Haftungsinanspruchnahme. Die Bw. habe auf Grund der ergriffenen Maßnahmen in keiner Weise eine fahrlässige Unkenntnis verschuldet. In der genannten Entscheidung habe der VwGH zudem ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin durch die Anforderung und Vorlage der Unterlagen über die Zuteilung der Steuernummer…
…Jedoch stehe auch fest, dass im gegenständlichen Fall letztlich kein Schaden eingetreten sei, da die vorgeschriebene Grunderwerbsteuer ja in der Folge auf einen Nullbetrag abgeändert worden wäre. Nachdem aber das Verschulden der beiden Beschuldigten als gering anzusehen sei, sei gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG von…
…wurde ausgeführt, dass die am 14.4.2011 (per Telefax) erhobene Berufung aufgrund des Ablaufes der Berufungsfrist am 11.4.2011 verspätet eingebracht worden sei. Bei einer nicht grob verschuldeten Versäumung einer Frist käme eine Wiedereinsetzung nach Maßgabe des § 308 BAO in Betracht. Der Bescheid…
…Geschäftsführung der [F_GmbH] maßgeblichen Einfluss hatte (§ 306a StGB), in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die Befriedigung wenigstens eines seiner Gläubiger dadurch vereitelt oder geschmälert hat, dass er - im speziellen - übermäßigen, mit deren Vermögensverhältnissen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehenden Aufwand…
…Widerspruch gestanden seien. In der Zeit von Anfang 1993 bis 9. Juni 1993 habe sie in Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit der H-GmbH die Befriedigung der Firmengläubiger dadurch vereitelt bzw. geschmälert, dass sie neue Schulden eingegangen sei, andere Schulden bezahlt und die Eröffnung…
…Zollnachzahlung bestehen, da diese gutgläubig gehandelt, einen (vermeintlichen) Irrtum der Zollbehörden nicht erkannt habe, ihr kein Verschulden an dieser Unkenntnis anzulasten sei und sie im Übrigen die geltenden Vorschriften betreffend Zollanmeldung eingehalten habe, sodass Art.220 Abs.2 lit. b Zollkodex anzuwenden sei. Zu diesem…
…Eine Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung ist nicht ersichtlich. Das Verschulden der Behörde an der ursprünglichen Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes kann wohl nur als geringfügig bezeichnet werden, da aus den in den Erklärungen gemachten Angaben ein Rückschluss auf den im Zuge der Betriebsprüfung hervorgekommenen Sachverhalt nicht ohne…
…Eine Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung ist nicht ersichtlich. Das Verschulden der Behörde an der ursprünglichen Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes kann wohl nur als geringfügig bezeichnet werden, da aus den in den Erklärungen gemachten Angaben ein Rückschluss auf den im Zuge der Betriebsprüfung hervorgekommenen Sachverhalt nicht ohne…
…das bedingt ein Verschulden der BW an der Nichtentrichtung der in Frage stehenden Abgaben, das noch weiter verstärkt wird, wenn die BW - wie sie selbst es darstellt - von ihrem Gatten ohnedies über die Nichtentrichtung informiert wurde. Auch die im Strafverfahren dargestellte Unkenntnis der BW in…