…Ober- und Untergesellschaft nach Art einer Nebenordnung. Die gegenseitige Verflechtung müsse vielmehr auch wirtschaftlicher Art sein. Im Organschaftsfall habe die Untergesellschaft dem Betrieb der Obergesellschaft zu dienen und es müsse ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang bestehen, der dazu führt, dass ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und…
…Ober- und Untergesellschaft nach Art einer Nebenordnung. Die gegenseitige Verflechtung müsse vielmehr auch wirtschaftlicher Art sein. Im Organschaftsfall habe die Untergesellschaft dem Betrieb der Obergesellschaft zu dienen und es müsse ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang bestehen, der dazu führt, dass ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und…
…Fall die Obergesellschaft für die gesamte Organschaft übernimmt, weit über die Aufgaben einer vermögensverwaltenden Holding hinaus. Nach dem Gesamtbild ergibt sich sohin ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und beide Unternehmen bilden daher eine wirtschaftliche Einheit. Der dargestellte Sachverhalt, welcher der Auskunft vom Finanzamt FA vom 25…
…aufeinander abgestellt sind bzw. einander ergänzen und abrunden (Ruppe, aaO, § 2 Tz 113). Es muss ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Organträger und dem Organ bestehen. Tätigkeit im selben Geschäftszweig spricht jedenfalls für eine Organschaft (s. dazu die bei Ruppe, aaO, § 2 Tz 114 angeführte Rechtsprechung…
…3.2001, 96/14/0085). Dabei ist es von Bedeutung, ob zwischen den beiden Unternehmen ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht und die Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und sich ergänzen (VwGH 29.3.2001, 96/14/0085). Dies wird immer dann der Fall sein, wenn die…
…gegenseitige Verflechtung nicht bloß kapitalistischer, sondern auch wirtschaftlicher Art sei. Es müsse ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den beiden Gesellschaften bestehen. Ihre Tätigkeiten müssten insoweit aufeinander abgestellt sein und sich gegenseitig ergänzen. So habe der VwGH im Erkenntnis vom 30.6.1964, 1639/62, ausdrücklich…
…durch das EU an die Bw. Würden wesentliche Kriterien hinsichtlich der wirtschaftlichen Eingliederung der Bw. in das Unternehmen der Obergesellschaft fehlen, nämlich ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und damit eine aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit, dann würden diese Voraussetzungen für eine Organschaft nicht vorliegen. 3…
…Zusatzstoffe, weiters auch die Entwicklungstätigkeit für die sehr komplexe und aufwändige Software wird ebenfalls zweifelsfrei von der Bw. besorgt. Ein für die Organschaft sprechender "vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang" kann in dieser Vorgangsweise erblickt werden, die den Rahmen einer geschäftsleitenden Tätigkeit überschreitet. Das Finanzamt veranlagte die Bw…
…Dadurch liege eindeutig ein "Dienen" der Gesellschaft vor. Im Einkauf für beide Firmen sei gewiss ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und eine gegenseitige Ergänzung zu sehen. Beide Unternehmen würden als Unternehmensgegenstand den Handel mit Modeartikel betreiben, was ebenfalls eindeutig für eine Organschaft sprechen würde. Eine organisatorische…
…1. Wirtschaftliche Einordnung: Würden wesentliche Kriterien hinsichtlich der wirtschaftlichen Eingliederung der Bw. in das Unternehmen der Obergesellschaft fehlen, nämlich ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und damit eine aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit, dann würden diese Voraussetzungen für eine Organschaft nicht vorliegen. Mit Ausgangsrechnungen vom 14…
…1. Wirtschaftliche Einordnung: Würden wesentliche Kriterien hinsichtlich der wirtschaftlichen Eingliederung der Bw. in das Unternehmen der Obergesellschaft fehlen, nämlich ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang und damit eine aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit, dann würden diese Voraussetzungen für eine Organschaft nicht vorliegen. Mit Ausgangsrechnungen vom 14…
…hat, ist es nach der Rechtsprechung des VwGH zur Organschaft für die wirtschaftliche Eingliederung erforderlich, dass zwischen Organträger und Organ ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Die Tätigkeiten beider Gesellschaften müssen aufeinander abgestellt sein und sich gegenseitig ergänzen. Der VwGH verweist diesbezüglich auf markante Beispiele, wie…
…hat, ist es nach der Rechtsprechung des VwGH zur Organschaft für die wirtschaftliche Eingliederung erforderlich, dass zwischen Organträger und Organ ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Die Tätigkeiten beider Gesellschaften müssen aufeinander abgestellt sein und sich gegenseitig ergänzen. Der VwGH verweist diesbezüglich auf markante Beispiele, wie…
…finanziert, welches voraussichtlich der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses des Gesellschafters dienen werde. Außer einem privat veranlassten Motiv lasse sich kein vernünftiger wirtschaftlicher (außersteuerlicher) Grund für diese Gestaltung finden. Bei Einlage einer Beteiligung und Veranlagung der daraus von der Bw steuerfrei vereinnahmten Ausschüttungen in ein Wohnhaus…
…Verlust der Geltendmachung der Vorsteuer, für ihn als Unternehmer, der auf die Geltendmachung der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer angewiesen wäre, zu betriebswirtschaftlichen Schäden führen könnte, die auch durch eine spätere Zahlung nicht mehr kompensiert werden könnten. Die Berufung des Bf. vom 18. März 2003 gegen die…
…Teilwertermittlung durch die Berufungsführerin lägen lediglich die zukünftigen Ertragsaussichten zu Grunde. Keine Berücksichtigung fänden hingegen der Substanzwert, der Zusammenhangswert und die mit dem Betrieb dieser Kraftwerke verbundenen Synergieeffekte, wobei diese Bewertungskriterien gerade in der Elektrizitätswirtschaft von erheblicher Bedeutung seien. Der Teilwert sei nicht als Ertragswert…
…weil diese Firma seit 23. Dezember 2005 gelöscht sei und vom Steuerberater Anfang Dezember 2005 eingefordertes Rechenwerk samt Urkunden bis dato nicht habe vorgelegt werden können. Erklärungen über den betriebswirtschaftlichen Sinn der Konstellation seien vom Steuerberater nicht abgegeben worden, obwohl dieser alle Firmen steuerlich vertrete…
…wurde die Richtigkeit der Umsatzsteuervorauszahlung bestätigt (genannter Arbeitsbogen). Irgendein Anbringen, mit welchem in diesem Zusammenhang mit Bezug auf den Beschuldigten eine allfällige finanzstrafrechtliche Verfehlung dargelegt werden sollte, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen. Nach den Angaben des Beschuldigten hat sich die Übersendung der Voranmeldung verzögert…
…Die Bw. habe bei vernünftiger kaufmännischer Einschätzung und Beachtung des Vorsichtsprinzips nicht ohne weiteres davon ausgehen dürfen, dass die Rückzahlungsforderung gegenüber der Kapitalnehmerin zum Stichtag 31. Dezember 1994 einbringlich gewesen sei. Die schlechten betriebswirtschaftlichen Parameter hätten vielmehr dazu gezwungen, zum damaligen Zeitpunkt von der Wertlosigkeit…
…Parkplätzen den Pachtaufwendungen nur mehr die Pachteinnahmen für, im Eigentum der GmbH befindliche, Wiesenparkplätze heran gezogen werden könne, fehle jeder logische Zusammenhang. Nicht richtig sei, dass im Fremdvergleich undenkbar wäre, dass ein Unternehmen mehr als das Zehnfache dessen, was als Pachtschilling für derartige Parkplätze erzielbar…