…KG (StNr. ...) - entstanden sind. Mit Einbringungsstichtag 31.12.2000 ist zu prüfen, ob das verlustverursachende Vermögen bzw. Vermögensteile (bis 29.1.1999 74% Mitunternehmeranteile an der Verlagsbuchhandlung J JB. KG) bei der übernehmenden und geprüften GmbH am 31.12.2000 noch vorhanden ist und ob…
…bzw. dieser Mitunternehmeranteil im Jahre 1999 veräußert wurde. Somit war der verlustverursachende Mitunternehmeranteil zum Zeitpunkt der Umgründung nicht mehr vorhanden. Bis zum Zeitpunkt der Umgründung waren die aus diesem Mitunternehmeranteil resultierenden Verluste iH von ATS 4.705.504 mangels Gewinnen noch nicht verbraucht. 2. Rechtslage…
…Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Im UmgrStG sollte der Kreis dieses Vermögens offensichtlich erweitert oder zumindest eine Klarstellung erfolgen, indem als verlustverursachendes Vermögen auch Teilbetriebe und (sogar) nicht einem Betrieb zurechenbare Vermögenswerte miteinbezogen wurden. Hierbei wurde übersehen, dass Mitunternehmeranteile nun nicht mehr ausdrücklich genannt sind…
…die bis zum Verschmelzungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet worden seien, nur dann abziehen könne, wenn die verlustverursachenden Betriebe am Verschmelzungsstichtag tatsächlich noch in vergleichbarem Umfang vorhanden seien. Daher sei zu prüfen, ob der zum 31.12.1998 bestehende Betrieb mit dem verlustbringenden Betrieb der…
…ob im Rahmen einer Verschmelzung der verlustverursachende (Teil-)Betrieb auf den Rechtsnachfolger überging. Nur dann, wenn die Verluste keinem (Teil-)Betrieb zugeordnet werden könnten oder kein (Teil-)Betrieb vorhanden wäre, wäre zu prüfen, ob das verlustverursachende Vermögen im Sinne einzelner Vermögensteile auf den Rechtsnachfolger überging…
…vorläufig fest, ohne den Verlustvortrag anzusetzen: "Voraussetzung für den Übergang des Verlustvortragsrechts ist u. a., dass das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist (§ 4 UmgrStG). Im gegenständlichen Fall besteht jedoch zum Zeitpunkt der Übertragung weder ein Betrieb, dem der Verlust zugeordnet werden kann, noch…
…c UmgrStG anzuwenden sei. Diese Überprüfung habe ergeben, dass zum Verschmelzungsstichtag der verlustverursachende Betrieb nicht mehr vorhanden gewesen sei. Das Anlagevermögen sei zum Umgründungsstichtag nicht mehr vorhanden und somit nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben gewesen. Verluste an und vor…
…die von den Regelungen des § 4 Z 1 UmgrStG noch nicht erfasst worden sind, weil zB das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag noch ohne wesentliche Verminderung vorhanden gewesen und erst nach der Verschnmelzung stillgelegt oder veräußert worden ist (vgl. Bruckner a.a.O. Rz.99). Die…
…erster Instanz zu dem Ergebnis, dass die aus dem Grundstückshandel der K resultierenden Verluste nicht vortragsfähig sind, da das verlustverursachende Vermögen am Umwandlungsstichtag nicht mehr vorhanden war. Es handelt sich bei diesem Verlustbetrag um Fehlbeträge aus dem Grundstückshandel der K. Durch den Verkauf der bezogenen…
…und es sei daher kein Betrieb übertragen worden. Folglich sei auch die nach § 10 UmgrStG erforderliche Kontinuität des verlustverursachenden Betriebsvermögens bis zum Umwandlungsstichtag nicht gewahrt gewesen. Dagegen wendet der steuerliche Vertreter des Berufungsführers ein, dass die Umwandlung gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes beschlossen worden sei und…
…Nr. 162/2240 - welche zum selben Stichtag in die GEN S&C GmbH &Co NfG KG umgewandelt wurde - übergegangen, da auf diese Gesellschaft im Zuge der Spaltung das verlustverursachende Vermögen übergegangen ist. Nachdem im Jahr 1997 der Verlustabzug sistiert war, kommt es im Jahr 1998…
…Nr. 162/2240 - welche zum selben Stichtag in die G S&C GmbH &Co NfG KG umgewandelt wurde - übergegangen, da auf diese Gesellschaft im Zuge der Spaltung das verlustverursachende Vermögen übergegangen ist. Nachdem im Jahr 1997 der Verlustabzug sistiert war, wurde im Jahr 1998 der…
…Nr. 162/2240 - welche zum selben Stichtag in die GEN S&C GmbH &Co NfG KG umgewandelt wurde - übergegangen, da auf diese Gesellschaft im Zuge der Spaltung das verlustverursachende Vermögen übergegangen ist. Nachdem im Jahr 1997 der Verlustabzug sistiert war, wurde im Jahr 1998 der…
…Nr. 162/2240 - welche zum selben Stichtag in die G S&C GmbH &Co NfG KG umgewandelt wurde - übergegangen, da auf diese Gesellschaft im Zuge der Spaltung das verlustverursachende Vermögen übergegangen ist. Nachdem im Jahr 1997 der Verlustabzug sistiert war, wurde im Jahr 1998 der…
…Nr. 162/2240 - welche zum selben Stichtag in die G S&C GmbH &Co NfG KG umgewandelt wurde - übergegangen, da auf diese Gesellschaft im Zuge der Spaltung das verlustverursachende Vermögen übergegangen ist. Nachdem im Jahr 1997 der Verlustabzug sistiert war, wurde im Jahr 1998 der…
…Uhr erledigt. Die Bw. verneint zwar die zeitliche Einschränkung, gibt aber sonst keine Gründe an, die im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben verlustverursachend gewesen wären, insbesondere für die Entwicklung im Jahr 2003. Es mag die Klärung der "betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit" dahingestellt bleiben, doch wird nicht in Abrede zu…
…der Kreditverbindlichkeiten tatsächlich nach Plan verlaufen ist. Aber selbst bei planmäßigem Verlauf sind die Finanzierungskosten im Zeitraum der Betätigung auch nach Ansicht des Bw. ein verlustverursachender Posten gewesen. Nach einer rd. 10-jährigen Vermietung waren immerhin noch rd. 50.000,00 aus dem Fremdwährungskredit und…
…Verlustgesellschaft" zur Verlustverwertung auf eine übernehmende "Gewinngesellschaft" verschmolzen wird und unterbinden den Übergang von Verlusten insoweit, als das verlustverursachende Vermögen am Verschmelzungsstichtag nicht mehr (lit a) oder im Sinne einer "qualifizierten Umfangsminderung" - nicht mehr in wirtschaftlich vergleichbarer Form (lit. c) vorhanden ist (Kofler in Kofler…
…ÖStZB 1995, 539, zum StruktVG). Im Berufungsfall ist es unstrittig, dass der verlustverursachende xxx - Shop der KGmbH am Verschmelzungsstichtag, dem 31. Dezember 2007, bereits verkauft war. Der berufungsgegenständliche Verlustvortrag in Höhe von 112.318,75 Euro stammt unbestritten aus dem xxx - Shop im EKZ. Strittig…
…Betrachtung des Tatbestandselementes der Änderung der wirtschaftlichen Struktur sei weder zulässig noch zielführend. Demzufolge gehe auch die Argumentation, dass der verlustverursachende Betrieb am Verschmelzungsstichtag im vergleichbaren Umfang nicht mehr vorhanden sei, ins Leere. Was das Erhalten eines wesentlichen Teiles der Arbeitnehmer des untergegangenen Unternehmens angehe…