…jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines in § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organs, die sich gegen eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen richtet. Die Bedeutung des § 14 Abs. 3 FinStrG reicht über diese Gesetzesstelle hinaus, weil der Begriff der Verfolgungshandlung auch für die…
…Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu ua VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…
…eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist also beispielsweise nach dieser Gesetzesstelle, dass begründeter Verdacht…
…eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Vornahme einer Hausdurchsuchung ist also beispielsweise nach dieser Gesetzesstelle, dass begründeter Verdacht…
…sollte er einmal Arbeiter brauchen, könne er sich einfach telefonisch an ihn wenden. Verdächtige Person (?)U, geb. 000001: Der Geschäftsführer der Bwin., Herr V., führt an, dass diese Person sein Ansprechpartner gewesen sei. Auf die Niederschrift mit U vom 28.05.2008 (Beilage 5 ) wird…
…nach § 99 Abs. 2 FinStG mangelhaft war, weil weder die verdächtige Person noch die Tathandlung hinreichend umschrieben worden ist, so kommt dieser keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil selbst eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob tatsächlich…
…zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70…
…gelten nach dieser Bestimmung nicht als befreit. Das Strafverfahren setzt ein, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat gegen eine bekannte oder unbekannte Person ermitteln oder Zwang gegen eine verdächtige Person ausüben (§ 1 Abs. 2 StPO). Im gegenständlichen Fall begann…
…verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst u.a. Gegenstände befinden, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Dieser begründete Verdacht war im gegenständlichen Fall dadurch zustande gekommen, dass H, eine offenkundig wohl informierte Person aus dem Innern des um JS bestehenden deliktischen Beziehungsgeflechtes…
…wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst u.a. Gegenstände befinden, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Gemäß § 94 Abs.1 FinStrG sind Hausdurchsuchungen mit möglichster Schonung unter Vermeidung…
…zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70…
…nach § 99 Abs. 2 FinStG mangelhaft war, weil weder die verdächtige Person noch die Tathandlung hinreichend umschrieben worden sei, so kommt diesem Umstand keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil selbst eine Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos ist und lediglich bei der Ermessensprüfung, ob…
…zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70…
…zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts -, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70…
…Art ist dann als bewiesen anzusehen, wenn die Behörde aufgrund einer nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen und den Gesetzen des logischen Denkens gezogenen Schlussfolgerung zur Überzeugung gelangt, dass es sich so abgespielt hat. Zwei Zeugen und eine verdächtige Person haben ausgeführt, vom Bf. Zigaretten angekauft zu haben…
…zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70…
…Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu ua VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…
…Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu ua VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…
…Räumlichkeiten sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu ua VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…
…sowie von Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen zu dem Zweck zu verstehen, eine eines Finanzvergehens (mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit) verdächtige Person oder verfallsbedrohte oder als Beweismittel in Betracht kommende Gegenstände aufzufinden (siehe dazu u.a. VfGH 12.10.1971, B 143/70; VfGH 27.10.1971…