…Rechte und Ansprüche, die ihm aus der Erfüllung dieser beauftragten Sonderleistungen erwachsen würden, durch schriftliche Anbringen einzureichen und geltend zu machen. Der Bw. unterstütze die Finanzverwaltung in den von ihr selbst definierten Aufgaben jeweils auftragsgemäß und somit in einem vollen, beschäftigungsgleichen Dienstverhältnis. Die Finanzverwaltung sei…
…3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 313 BAO haben die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Unzulässig sind u.a. Anbringen, die in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen sind. Eine Zuerkennung von Leistungshonoraren für die…
…Rechte und Ansprüche, die ihm aus der Erfüllung dieser beauftragten Sonderleistungen erwachsen würden, durch schriftliche Anbringen einzureichen und geltend zu machen. Der Bw. unterstütze die Finanzverwaltung in den von ihr selbst definierten Aufgaben jeweils auftragsgemäß und somit in einem vollen, beschäftigungsgleichen Dienstverhältnis. Die Finanzverwaltung sei…
…im Finanzstrafverfahren mittels E-Mail nicht vorsieht. Da der Einschreiter die Eingaben vom 19. und 21. Juni 2012 auf eine unzulässige Weise - eben mittels E-Mail - eingebracht hat, hat er sie nicht rechtswirksam erbracht. Es liegt hier auch kein durch ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des …
…lag aber auch der Aufhebungsantrag außerhalb der abgabenrechtlichen Prozessordnung, was als ein Unzulässigkeitsgrund anzusehen ist. Weitere "erfundene" - und damit unzulässige - Anbringen waren die Anträge auf Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe (s. UFS vom 28.9.2004, RV/1315-W/04, und vom 15.11.2004…
…aber, da § 295 Abs.1 BAO tatbestandsgemäß kein Antragsrecht einräumt, schon an einer Rechtsgrundlage. Anbringen, die in Abgabenvorschriften nicht vorgesehen sind, sind unzulässig. Unzulässige Anbringen sind nicht inhaltlich zu erledigen, sondern schon aus Formalgründen zurückzuweisen (Ritz BAO³ § 311 Rz 10; VwGH 31.05.2006, 2002…
…es jedoch, da § 295 Abs.1 BAO kein Antragsrecht einräumt, schon an einer Rechtsgrundlage. In Abgabenvorschriften nicht vorgesehene Anbringen (Anträge) sind unzulässig. Unzulässige Anbringen sind nicht inhaltlich zu erledigen, sondern schon aus Formalgründen zurückzuweisen (Ritz BAO³ § 311 Rz 10; VwGH 31.05.2006, 2002/13…
…§ 311, Tz 18 und 27, mwN). Darüber hinaus wird bemerkt, dass es als sinn- und aussichtslos anzusehen ist, unzulässige Anbringen zu devolvieren, denn § 201 Abs. 3 Z 1 BAO ist für Umsatzsteuervorauszahlungen infolge der spezielleren Norm des § 21 Abs. 1 und 3 UStG 1994 nicht…
…BAO-Kommentar2, § 311, Tz Tz 18 und 27, mwN). Darüber hinaus wird bemerkt, dass es als sinn- und aussichtslos anzusehen ist, unzulässige Anbringen zu devolvieren. Wie dem Dw mit Bescheid vom 16. Februar 2005, RD/62-W/04 ua, bekannt geworden ist, ist § 201 Abs…
…November 2004 und vom 11. April 2005 erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über die maßgebliche Berufung eingebracht wurden und somit unzulässig sind. Das Finanzamt war daher nicht befugt, die Aussetzung der Einhebung zu verfügen. Nachdem jedoch unzulässige Anbringen zurückzuweisen sind, war der Spruch der angefochtenen…
… 236 BAO sind Anbringen im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO. Einer Berufung und einem Nachsichtsantrag ist unter anderem gemeinsam, dass deren Vorliegen formalrechtliche Voraussetzung für eine entsprechende Behördenerledigungen ist. Ein ohne Antrag auf Abgabennachsicht ergangener Bescheid betreffend Abweisung der Nachsicht ist unzulässig. Bei der…
…Judikatur). Andererseits ist es bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei dem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dem Wortlaut des Begehrens nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Dabei ist für die Beurteilung eines Anbringens nicht dessen allenfalls unrichtige Bezeichnung, sondern sein…
… 87 BAO eingebracht werden. Eine Einreichung via E-Mail sei von Gesetzes wegen nicht vorgesehen und daher unzulässig. Dagegen brachte der Bw. ein Rechtsmittel ein und führte aus: Nach erfolgter Übermittlung des Einspruchs per E-Mail - was das Finanzamt auch für sich in Anspruch nehme…
…genannte Einschreiterin darin weder ausdrücklich als Vertreterin des TG noch wies sie in irgendeiner anderen Form darauf hin, mit ihrer Eingabe für den Genannten einschreiten zu wollen. Dennoch fasste das Zollamt Linz dieses Anbringen als (inhaltlich mangelhafte) Berufung des -von der Bf. vertretenen- TG auf…
…gesamten Inhalt des Vorlageantrages, den Beilagen und dem gleichzeitig gestellten Aussetzungsantrag ersichtlich, der sämtliche streitverfangenen Abgaben umfasst habe. Der Vorlageantrag sei ein Anbringen im Sinn des § 85 BAO, für dessen Beurteilung es nicht auf die Bezeichnung und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt…
…dritte Personen, welche in eigenem Namen - ohne insoweit Partei zu sein - Anträge zugunsten oder zu Lasten von Parteien stellen: Ein Berufungsbegehren des P, die Strafe auch für W herabzusetzen, ist somit als Verfahrensgegenstand unzulässig, weil P nicht legitimiert ist, ein solches Rechtsmittel zu erheben. Gemäß …
…EU ATS 29.700,00) sowie eine Abgabenerhöhung iHv. ATS 701,00 eingefordert. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. in offener Frist mit Anbringen vom 24. Jänner 2001 berufen und geltend gemacht, dass das Fahrzeug seiner in Ungarn lebenden Schwägerin gehöre und nur bei ihren…
…auf Rückzahlung, Umbuchung oder Überrechnung sowie für Zollanmeldungen im Sinne des Zollkodex. Die Verwendung von Telekopierern für Anbringen in Abgabenangelegenheiten ist somit zwar grundsätzlich zulässig, gilt aber nach § 2 dieser Verordnung ua. nicht für Umbuchungs-anträge. Da ein mittels Telefax eingebrachter Umbuchungsantrag unzulässig ist, war…
…da vor allem Name und Anschrift des Leistungsempfängers - der Bw. - als wesentliche Rechnungsmerkmale fehlten. Die Ergänzung dieser Belege mit Namen und Anschrift der Berufungswerberin hätte durch den Rechnungsaussteller erfolgen müssen, das nachträgliche Anbringen des eigenen Firmenstempels genügt nicht, um aus den eingereichten Belegen Rechnungen iSd. …
…Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation (mangelnde subjektive Befugnis) des Einschreiters. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt…