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2 021 Treffer1652 msnur geltende Fassungen
UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007

…Finanzsenats an das Zollamt Wien bezüglich der Frage, ob bzw. bei wem eine erstattungsschädliche grobe Fahrlässigkeit anzulasten sei und zur Frage der Unvollkommenheit des Spruches des Erstbescheides im Erstattungsverfahren vom 29.3.2000, in dem nur der Zollbetrag, nicht aber die beiden anderen Abgabenarten angesprochen…

UFSI FSRV/0035-I/10Aufhebung eines Einleitungsbescheides wegen unvollständigem Spruch und mangelhafter Begründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.05.2011

…Rz. 17 zu §§ 80-84 FinStrG mwN). Der Spruch des angefochtenen Bescheides ist insofern unvollständig, als er zur subjektiven Tatseite keine wie auch immer gearteten Feststellungen trifft. Auch aus der Bescheidbegründung ist nicht erschließbar, aus welchen Gründen die Vorinstanz dem Beschwerdeführer schuldhaftes Handeln zur Last…

UFSG FSRV/0019-L/10Feststellung einer Berufung als zurückgenommen nach unvollständiger und verspäteter Mängelbehebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.08.2010

…33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 18. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates V beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark (Amtsbeauftragte HR Dr. Monika Rößler) als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22…

UFSG FSRV/0017-G/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme infolge unvollständiger Angaben; Zulässigkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistung anstelle des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.11.2012

…Antrag der Bestraften auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens vom 17. Oktober 2011 zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiederaufnahme wird als unzulässig abgewiesen. Begründung Mit Straferkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Oktober 2006…

UFSZ3K ZRV/0133-Z3K/09Gewährung der Ausfuhrerstattung trotz unvollständiger Warenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2010

…unter Positions-Nr. 1 erklärten Produktcodes 1601 0099 9110 besteht. Trotz der unvollständigen Warenbezeichnung sieht der Unabhängige Finanzsenat die Voraussetzungen für die Gewährung der Erstattung im gegenständlichen Fall als erfüllt an. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Salzburg, am 14. Oktober 2010

UFSW RV/0533-W/07Schätzung wegen unvollständiger Erfassung des Wareneinganges, ungeklärter Rohaufschlagsschwankungen und ungeklärter Mittelherkunft für den Lebensaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012

…schuldig geblieben. Auf Grund der mangelhaften bzw. fehlenden Aufklärung dieser Feststellungen ist davon auszugehen, dass der Wareneinkauf nur unvollständig in der Buchhaltung erfasst wurde. Fehlender regelmäßiger Wareneinkauf für Hefe, Dosentomaten oder Fleisch: In der Buchhaltung wurde erstmals am 6. und am 7. November 2003 der…

UFSW RV/1098-W/09Keine Abgabennachsicht bei unvollständiger Offenlegung des Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2010

…für ein der gehobenen Preisklasse angehöriges Zweitauto den Vorzug gegenüber den aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten haben sollten. Da die Offenlegung der für die Gewährung der Nachsicht erforderlichen Umstände daher nicht lückenlos erfolgte, kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20…

UFSL RV/0482-L/07Schätzungsbefugnis bei unvollständiger Vorhaltsbeantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…der Abgabenbehörde erster Instanz getroffene Zuschätzung nicht den Gegebenheiten entsprechen können, war spruchgemäß zu entscheiden. Da der Bw. die Abgabenerklärungen betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 unentschuldbar nicht abgab, erfolgte die Auferlegung der Verspätungszuschläge zu Recht und war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 13…

UFSW FSRV/0065-W/06Schätzung aufgrund unvollständiger Buchhaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.02.2008

…die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Bf. das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hat, bleibt dem Ergebnis des weiteren Untersuchungsverfahrens vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 26. Februar 2008

UFSL RV/0733-L/04Gekürzter Unterhaltsabsetzbetrag wegen unvollständiger Unterhaltszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2005

…nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden (LStR 2002, Rz 801). Werden dagegen unvollständige Zahlungen und Zahlungen unter den Regelbedarfsätzen geleistet, dann ist der Absetzbetrag nur für so viele Monate zu gewähren, wie rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann…

UFSL RV/0752-L/03Gekürzter Unterhaltsabsetzbetrag wegen unvollständiger Unterhaltszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2004

…nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden (LStR 2002, Rz 801). Werden dagegen unvollständige Zahlungen und Zahlungen unter den Regelbedarfsätzen geleistet, dann ist der Absetzbetrag nur für so viele Monate zu gewähren, wie rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann…

UFSW FSRV/0083-W/03Berufung gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…Abs. 1 und 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 27. Mai 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk Wien als Organ des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 18…

UFSZ1W ZRV/0106-Z1W/02Aussetzung der Vollziehung aufgrund unvollständiger Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.05.2003

…zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht hätte ergehen dürfen. Die Rücknahme gilt ab dem Zeitpunkt…

UFSG RV/0481-G/07Schätzung als Folge mangelhafter und unvollständiger Aufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2009

…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Da angenommen werden kann, dass bei mangelhaften und unvollständigen Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenen unverbuchten, sondern auch andere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates…

UFSW FSRV/0133-W/04Einleitung wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung wegen unvollständiger Erfassung der Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)15.11.2005

…und mit logischem Denken sowie dem Programmieren komplizierter Software vertraut, allerdings nicht so sehr mit dem österreichischem Steuerrecht. Deswegen, habe er auch aufgrund der Sprachbarriere (Deutsch sei nicht seine Muttersprache), seine Steuerangelegenheiten einem Steuerberater in Wien übergeben. Der neue Steuerberater habe die Vertretung erst übernommen…

UFSG RV/0783-G/021. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde 2. Keine "Abzinsung" des Kaufpreises durch Aufnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…

UFSI RV/0309-I/07Ausmaß der betrieblichen Nutzung eines Gebäudes; Aufteilung bei Räumen mit unterschiedlicher Wertigkeit; Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.12.2007

…auch Gründe der Verfahrensökonomie für die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache sprechen. Weiters ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Durchführung der Ermittlungen durch die Berufungsbehörde der Bw. eine Tatsacheninstanz genommen würde. Es war somit wie im Spruch zu entscheiden. Innsbruck, am 6. Dezember 2007

UFSG RV/0921-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…

UFSG RV/0915-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…

UFSG RV/0912-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…