…eigene Rechnungen zu erhalten, jenen Teil der Einkäufe, nämlich diejenigen Waren, welche in der Folge unversteuert weiterveräußert werden sollten, über die Konten "9803 S-Mitarbeiter" bzw. "9804 diverse Kunden auswärts" zu verrechnen, sodass bei allfälligen Anfragen oder Erhebungen des Fiskus über die von den Kunden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., als Insolvenzverwalter der XY., geb. xx.xx.xxxx, Adr., (Beschluss des Bezirksgerichtes X vom yy.yy.yyyy, Az. 000) vom 13. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 15. Dezember 2010 betreffend Haftung…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Gerhard Lebitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbehilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. März…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Gerhard Lebitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. April 1998 bis 31. Dezember…
…der Bf. die verfahrensgegenständlichen Zigarren bei einem auf den Kanarischen Inseln ansässigen Unternehmen bestellt hat. Ebenso unbestritten ist, dass die Zustellung der unversteuerten Tabakwaren an den Bf. im Rahmen von zwei Lieferungen durch die Österreichische Post AG erfolgte, wobei nach den vom Bf. nicht widerlegten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch RÄ., vom 22. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 25. Juli 2006, Zl. zzz, betreffend Tabaksteuer entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: "Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Otto Trunner und Mag. Harald Österreicher als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des Senates…
…dem Fiskus geheim halten können, hat die Beschuldigte viele Jahre hinweg unversteuerte Erlöse für die Unternehmen lukrieren können und konnte aufgrund der verbleibenden Geschäftsfälle dem Fiskus ein unverdächtiges Belegwesen bzw. entsprechende Jahresabschlüsse präsentiert werden. Der Berufungssenat geht daher davon aus, dass der Beschuldigte nach reiflicher…
…gilt daher nach seinem Sinn und Zweck die ebenfalls aus einer doppelten Haushaltsführung resultierenden Kosten für Familienheimfahrten nicht ab. Lediglich für den Fall, dass das Trennungsgeld auch für Tage unversteuert ausbezahlt wird, an denen der Abgabepflichtige aber an den Familienwohnsitz heimkehrt, ergeben sich steuerliche Konsequenzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch NN., vom 2. November 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 23. September 2010, Zl. zzz, betreffend Tabaksteuer und Säumniszuschlag nach der am 1. März 2012 in 1030…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Geschäftsmann, geb. xxx in K., whft. xx, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Jänner 2007 gegen den Bescheid des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. jur. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des…
…12, darin enthalten das Basis-Stiftungskapital in Höhe von CHF 30.000. Die Mittel dazu stammten auskunftsgemäß aus unversteuerten Einkünften aus der Transaktion "Gründe" in Höhe von S 6.500.000 (und den in der Folge angefallenen Zinsen- und Zinseszinsen), welche federführend durch die Bw…
Unter Punkt 2 ST bezeichnete der Prüfer es als realitätsfern, wenn in der Berufung die Meinung vertreten werde, dass die Bw. als steuerlicher Laie die Grundsätze des Internationalen Steuerrechts und damit etwaige damit zusammenhängende finanzstrafrechtliche Auswirkungen nicht bekannt gewesen seien, weil die Bw. in der…
…erstmals mit dieser Anzeige Kenntnis davon erlangt, dass die Bw. eine Stiftung in Liechtenstein mit unversteuerten Geldern errichtet hatte, ohne die Erträge aus dieser Stiftung in ihren Abgabenerklärungen für all die Jahre nach der Stiftungsgründung offen gelegt zu haben. Mit den im Rahmen der Selbstanzeige…
Abgesehen davon, all die im Berufungsverfahren thematisierten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenat keine Bindungswirkung entfalten, waren die Ausführungen in der Berufung nicht dazu geeignet, eine entschuldbare Fehlleistung, geschweige denn die Annahme, die Bw. hätte ihre Handlungsweise auf eine Rechtsansicht gestützt, die als vertretbar gewertet werden könnte…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des…