…werden; dies setzt eine geeignete Evidenzhaltung für steuerliche Zwecke voraus. Rz 2473: Gemäß § 906 Abs. 31 UGB sind bereits bilanzierte unversteuerte Rücklagen - abzüglich der darin enthaltenen passiven latenten Steuern - im (ersten) Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2015 beginnt, in die Gewinnrücklagen (bei Kapitalgesellschaften) bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Franz Rabeder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxx, ehem. Machthaber bei der B-GmbH…
…Markt, sondern wurde vom exklusiv vertriebsberechtigten deutschen Unternehmen M-GmbH in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union verkauft. Nachdem der Verdacht entstanden war, dass UTÖ in den Bestimmungsländern unversteuert als Dieselkraftstoff in Verkehr gebracht wird, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei der A-GmbH an…
…eigene Rechnungen zu erhalten, jenen Teil der Einkäufe, nämlich diejenigen Waren, welche in der Folge unversteuert weiterveräußert werden sollten, über die Konten "9803 S-Mitarbeiter" bzw. "9804 diverse Kunden auswärts" zu verrechnen, sodass bei allfälligen Anfragen oder Erhebungen des Fiskus über die von den Kunden…
…12 Abs 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz 1995 (MinStG) iVm § 2 Abs 3 Luftfahrtbegünstigungsverordnung (LfbV) die Bewilligung zum unversteuerten Bezug von Luftfahrtbetriebsstoffen aus einem österreichischen Steuerlager und die steuerfreie Verwendung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen für die Dauer von 27. August 2019 bis 26…
Abschließend ist somit festzuhalten, dass für die A-GmbH als Inhaberin des Steuerlagers die Mineralölsteuerschuld dadurch entstanden ist, dass gemäß § 21 Abs 1 Z 1 MinStG 1995 verbrauchsteuerpflichtiges Mineralöl aus dem Steuerlager weggebracht wurde, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder Zollverfahren anschloss. Da die…
weitere GZ.: RV/5300031/2012 RV/5300035/2012 RV/5300036/2012 RV/5300007/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Schindler und Dipl…
Wieviel Umsatz das Unternehmen 2004 gemacht hat, wisse er nicht. Seine Tätigkeit wäre aber tagesfüllend gewesen, das Unternehmen war im Aufbau begriffen, die erste Ordination war in X, er wäre daher sehr viel auswärts gewesen und habe auch samstags gearbeitet. Er hatte auch mit nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., als Insolvenzverwalter der XY., geb. xx.xx.xxxx, Adr., (Beschluss des Bezirksgerichtes X vom yy.yy.yyyy, Az. 000) vom 13. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 15. Dezember 2010 betreffend Haftung…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Gerhard Lebitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbehilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. März…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Gerhard Lebitsch, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. April 1998 bis 31. Dezember…
… Entscheidungsgründe Die mit Lkw`s Transporte aller Art durchführende beschwerdeführende GmbH (Bf) zahlte an ihre nichtselbständig beschäftigten Fahrer sowohl für die Fahrten in Österreich als auch in das Ausland (Deutschland) Tages- und Nächtigungsgelder unversteuert nach § 26 Z 4 EStG 1988 aus. Im Zuge einer…
…der Bf. die verfahrensgegenständlichen Zigarren bei einem auf den Kanarischen Inseln ansässigen Unternehmen bestellt hat. Ebenso unbestritten ist, dass die Zustellung der unversteuerten Tabakwaren an den Bf. im Rahmen von zwei Lieferungen durch die Österreichische Post AG erfolgte, wobei nach den vom Bf. nicht widerlegten…
…MinStG für nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG begünstigte Luftfahrzeuge. Bewilligungsarten § 2 (1) Die unversteuerte Abgabe von Luftfahrtbetriebsstoffen setzt einen Freischein Luftfahrt für das nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG begünstigte Luftfahrtunternehmen samt gültigem Betankungsschein für das Luftfahrzeug voraus, in das die Luftfahrtbetriebsstoffe…
…aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Grund der Ermittlungen des Prüfers hat sich zweifelsfrei herausgestellt, dass für die unversteuerte Auszahlung der von der Bf als nicht steuerbar behandelten Kilometergelder nicht die im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988 geforderten Voraussetzungen hinsichtlich der als Nachweis zu führenden…
…Abs 1 Z 1 Mineralölsteuergesetz (MinStG) iVm § 2 Abs 3 Luftfahrtbegünstigungsverordnung (LfbV) die vom damaligen Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien erteilten Bewilligungen zum unversteuerten Bezug von Luftfahrtbetriebsstoffen aus einem österreichischen Steuerlager und deren steuerfreie Verwendung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen Zl. ***3*** vom 23…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch RÄ., vom 22. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 25. Juli 2006, Zl. zzz, betreffend Tabaksteuer entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: "Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer Otto Trunner und Mag. Harald Österreicher als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Josef Peterseil als weitere Mitglieder des Senates…