…95/13/0130). Bei der Bw. und Frau M. handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine saldierende Betrachtungsweise bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten kommt nicht in Betracht. (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080) Der, der Säumniszuschlagsvorschreibung zu Grunde liegende Abgabenbetrag hätte bereits am 15…
…Lieferungen bei der Gewinnermittlung einbezogen werden dürfen. Auch wenn beide Unternehmen den gleichen Standort haben, sind sie aufgrund ihrer Rechtsformen zwei voneinander unterschiedliche Rechtssubjekte, die jeweils ihren eigenen Gewinn zu ermitteln haben. Das Vorbringen der Bw. über das Vorliegen einer Simultanhaftung verhilft der Berufung ebenfalls…
…sei daher keine einkommensunabhängige Abgabe. Zur Frage des Anrechnungsvortrages sei ein Verfahren vor dem VwGH anhängig. Mit Vorhalt vom 21.8.2006 wurde die Bw. insbesondere aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - In welchen Staaten waren die Rechtssubjekte ansässig, die der Bw. diese Kapitalerträge ermöglicht haben? -…
…| 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | Betrag (ATS) | --- | --- | --- | --- | 0,-- | 0,-- c) B-GmbH und Stille: In den bisherigen ESt-Erklärungen wurden hiefür unterschiedliche Ansätze erklärt: Für 1992 und 1993 unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…sondern ein wirtschaftlicher Verkehrsvorgang, der in der Erlangung der wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeit über ein Grundstück durch einen Erwerber besteht. Belastungsgrund ist der Leistungsfähigkeit indizierende Wechsel der Grundstückszuordnung zwischen Rechtssubjekten. Die GrESt findet ihre sachliche Rechtfertigung im Prinzip der Leistungsfähigkeit. Zum einen indiziert die Verwendung von Einkommen…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…maßgeblichen Fassung "unzweifelhaft" gegen die in Art 40 EWR-Abkommen festgelegte "Freiheit des Kapitalverkehrs" verstoße. Dieser Verstoß ergebe sich aber aus der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung der Veräußerung in- und ausländischer Investmentfondsanteile und zwar insbesondere im Hinblick auf die Fiktion einer pauschalierten Ausschüttung durch § 42 Abs…
…Entscheidend für die Einkünftezurechnung zum Stifter ist bereits die Möglichkeit des jederzeitigen Eingriffs unabhängig von der tatsächlichen Durchführung. Im gegenständlichen Fall wurden mehrere unterschiedliche Mandatsverträge erstellt. Bei jeder Erstellung eines Mandatsvertrages hat der Stifter durch die Auswahl der Beauftragten aktiv auf die Geschäfte der Stiftung…
…versagt, werde dieses Grundprinzip des Umsatzsteuerrechts verletzt. Auch die unterschiedliche Behandlung von Wirtschaftsteilnehmern in Abhängigkeit von der Rechtsform stelle eine Verletzung dieses Grundsatzes dar. Der Bw. sei alleiniger Kommanditist der GmbH & Co KG und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ("Ein-Mann-GmbH & Co KG"). Im…
…Bestimmungen des UmgrStG und auch des § 19 BAO trete zwar eine Nachfolge in Rechtspositionen des Vorgängers ein, dies führe aber nicht zu einem einheitlichen Rechtssubjekt (zumal Letzteres etwa eine einheitliche Veranlagung zur Folge hätte). Die getrennte Betrachtung führe dazu, bei der Berechnung des IZP-Anspruchs…
…dass es sich beim Bf. und der potentiell haftenden L-GmbH um zwei von einander unabhängige Rechtssubjekte, die im gegenständlichen Verfahren völlig unterschiedliche Stellungen und daraus resultierende Rechte haben. So ist auch der Lauf der jeweiligen Rechtsmittelfrist unabhängig zu betrachten und hat die Rechtsmittelfrist bei…
…Jänner 2005 wurden insgesamt drei unterschiedliche (Grund-) Dienstbarkeiten begründet und verbüchert. Diese Rechtsvorgänge sind - entgegen der Ansicht des Berufungswerbers und des Finanzamtes - umsatzsteuerlich getrennt zu behandeln, weil verschiedene Leistungsvorgänge mit unterschiedlichen Rechtssubjekten in der Person des Leistungsempfängers bzw des leistenden Unternehmers vorliegen. Grundsätzlich liegen in…
…sich im gegenständlichen Fall um einen schädlichen Studienwechsel handle, weil die Studienpläne der Universität Wien und der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg äußerst unterschiedlich seien und auch seitens der Privatuniversität keine Anerkennung von Vorstudienzeiten erfolgt sei. Diese Rechtsmeinung sei mit dem bundesweiten Fachbereich und dem…
…nicht ausgeübt wurden, von einer - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts - intransparenten Rechtsform auszugehen. 3.2.3 Vorliegen eines weichen Mandatsvertrags An dieser Stelle ist festzuhalten, dass unterschiedliche Arten von Mandatsverträgen bestehen, nämlich sog "harte" und "weiche" Mandatsverträge . Charakteristikum der sog "harten Mandatsverträge" ist, dass sie…
…des Unabhängigen Finanzsenates zugeordnet hätte; auch bei einer derartigen - wenngleich wesentlich aufwendigeren - Konstellation würden die Laienbeisitzer, unterschiedliches Stimmverhalten zwischen den hauptberuflichen und den weiteren Senatsmitgliedern unterstellt, gegebenenfalls überstimmt werden. Unter der Annahme der Redlichkeit der Senatsmitglieder ist ebenfalls nicht erkennbar, weshalb gerade im Falle des…
…Bw., somit ein anderes Rechtssubjekt, außer Kraft gesetzt werden. Die fraglichen Umsatzsteuererklärungen seien zwischenzeitig rechtskräftig geworden, weiters würden auch keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, die für die Anerkennung der fraglichen Vorsteuergutschriften sprechen würden. Da das Landesgericht und die Abgabenbehörde die Kompetenz für unterschiedliche Hauptfragen haben, für deren…
…somit ein anderes Rechtssubjekt, außer Kraft gesetzt werden. Die fraglichen Umsatzsteuererklärungen seien zwischenzeitig rechtskräftig geworden, weiters würden auch keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, die für die Anerkennung der fraglichen Vorsteuergutschriften sprechen würden. Da das Landesgericht und die Abgabenbehörde die Kompetenz für unterschiedliche Hauptfragen haben, für deren Entscheidung…