…95/13/0130). Bei der Bw. und Frau M. handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine saldierende Betrachtungsweise bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten kommt nicht in Betracht. (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080) Der, der Säumniszuschlagsvorschreibung zu Grunde liegende Abgabenbetrag hätte bereits am 15…
…gegeben. Nachdem im Sinne der Rechtsprechung bei der Ausgliederung einer Gesellschaft in ein neues Rechtssubjekt die beiden Rechtssubjekte als eine Betriebseinheit weiterhin gesehen werden würden, könne man andererseits auch die beschwerdeführende GmbH sowie die Firma A GmbH & Co KG, obwohl sie zwei unterschiedliche Rechtssubjekte seien…
…läge kein Zusammenschluss im Sinne dieser Bestimmungen vor, weil es sich bei der Bf. als *KPZ* und den teilnehmenden Gemeinden um unterschiedliche Rechtssubjekte handle. Die Zusammenarbeit erfolge auf privatrechtlichen Vereinbarungen und die Mitgliedsgemeinden erbrächte hoheitliche und unternehmerische Tätigkeiten. Die Einnahmen von Gemeinden aus deren Tätigkeiten…
…der IEF-Service GmbH (diese genießt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eigene Rechtspersönlichkeit) andererseits um unterschiedliche Rechtssubjekte handelt. Auch der Insolvenz-Entgelt-Fonds, den die IEF-Service GmbH verwaltet und aus dessen Mitteln sie Insolvenz-Entgelt auszahlt, ist ein eigenes - vom Bund zu unterscheidendes - Rechtssubjekt (…
…der Abgabenbehörde läuft auf eine von der Rechtsprechung bisher abgelehnte saldierende Betrachtungsweise hinaus. Bei der Bf. und der GmbH handelte es sich um unterschiedliche Rechtssubjekte. Denn bei verschiedenen durch wechselseitigen Geschäfte verbundener Unternehmen stehen sich Vorsteuerabzugsberechtigungen und Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…Festgehalten wird, dass es sich bei Frau D... und Herrn D... um zwei unterschiedliche Rechtssubjekte handelt, die auch abgabenrechtlich gesondert zu beurteilen sind. Da die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002 bis 2007 gegen Herrn D... erlassen worden waren und der Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…umfasst. Da es sich bei P. und der in Rede stehenden Miteigentumsgemeinschaft um unterschiedliche Rechtssubjekte und damit auch um verschiedene Kammermitglieder handelt, kann von einer Doppelvorschreibung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage keine Rede sein. Da der angefochtene Bescheid aus den dargelegten Gründen der Rechtslage entspricht, war…
…Lieferungen bei der Gewinnermittlung einbezogen werden dürfen. Auch wenn beide Unternehmen den gleichen Standort haben, sind sie aufgrund ihrer Rechtsformen zwei voneinander unterschiedliche Rechtssubjekte, die jeweils ihren eigenen Gewinn zu ermitteln haben. Das Vorbringen der Bw. über das Vorliegen einer Simultanhaftung verhilft der Berufung ebenfalls…
…Da im gegenständlichen Fall unterschiedliche Sachverhalte in Bezug der gestellten Abrechnungsvorgänge vorliegen – einerseits Überrechnung vom Konto des Bf, andererseits die Verrechnung auf dem Konto der OEG; es sind zwei verschiedene StNrn. zweier Rechtssubjekte betroffen – findet die Vorschrift betreffend einer einheitlichen Entscheidung keine Anwendung. Der angefochten…
…nach § 267 BAO gegen einen Bescheid gerichtete gemeinsame Beschwerden in einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden und es hat darüber nach § 281 BAO grundsätzlich auch nur eine einheitliche Entscheidung zu ergehen, um eine unterschiedliche Sachentscheidung in derselben Sache zu verhindern (zB Stoll, BAO, 2729). Dies setzt…
…sei daher keine einkommensunabhängige Abgabe. Zur Frage des Anrechnungsvortrages sei ein Verfahren vor dem VwGH anhängig. Mit Vorhalt vom 21.8.2006 wurde die Bw. insbesondere aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - In welchen Staaten waren die Rechtssubjekte ansässig, die der Bw. diese Kapitalerträge ermöglicht haben? -…
…| 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | Betrag (ATS) | --- | --- | --- | --- | 0,-- | 0,-- c) B-GmbH und Stille: In den bisherigen ESt-Erklärungen wurden hiefür unterschiedliche Ansätze erklärt: Für 1992 und 1993 unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…stimmten der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gaben die Willenserklärung ab, die gewünschte Wohnung samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
…der die Gleichbehandlung aller Rechtssubjekte gewährleiste. Dieser Grundsatz umfasse nicht nur das ausdrückliche Privilegierungsverbot. Das Diskriminierungsverbot untersage auch Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen. Zudem bestehe ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen sowie unsachliche Gleichbehandlungen ungleicher Tatbestände verbiete. Zudem verlange das Sachlichkeitsgebot bei einer unterschiedlichen Behandlung eine sachliche…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…
…Rechtssubjekte. Umfasst vom Gleichheitsgrundsatz seien außer dem expliziten Privilegierungsverbot weitere Bedeutungsschichten. Nach dem allgemeinen Diskriminierungsverbot seien Diskriminierungen aus unsachlichen Gründen verfassungsrechtlich unzulässig. Weiters gelte ein Differenzierungsverbot, das unsachliche Differenzierungen oder aber auch unsachliche Gleichbehandlungen von ungleichen Tatbeständen verbiete, sowie ein Sachlichkeitsgebot, das bei einer unterschiedlichen…