…nach Ansicht des Prüfungsorganes einerseits "der Nutzwert" der Wohnungen im OG/DG höher zu bewerten gewesen war als jener der EG-Räumlichkeiten, anderseits auch die Ausstattung der Geschosse (hallenartige Bauweise im EG, Wohnräume mit zahlreichen Zwischenwänden und "Wohnausstattung" im OG/DG) beträchtliche Unterschiede aufgewiesen hatte…
…etwa der Fall sein, wenn die Bausubstanz in sich nach Größe und Funktion wesentlich divergiert. Diesfalls ist bei der Zuordnung nach einem Modus vorzugehen, der auf die unterschiedlichen Wertkomponenten Bedacht nimmt. Soweit diese ausstattungsbedingt sind, darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass das Gebäude…
…Eine tatsächliche Überprüfung der Ausstattung der Wohnung, welche diese Differenzen allenfalls erklären hätte können, wurde nicht durchgeführt, da als Entscheidungsgrundlage eben die "Erstversion" gedient hat. Bei dieser Version waren die Differenzen derart groß, dass auch eine unterschiedliche Ausstattung die Unterschiede nicht rechtfertigen hätte können. Linz…
…eigentlich nicht nach. c. Weiters ist aber auch nochmals auf die unterschiedliche Ausstattung der auch vom FA S herangezogenen Liegenschaft mit der des Bw. hinzuweisen. Die Ausstattung der Liegenschaft "Sl" ist weitaus luxuriöser und exklusiver als die der Liegenschaft "Adr2". So verfügt die Liegenschaft "Sl…
…des Mietobjektes gesetzlich notwendig ist. Beispielsweise verweist der Einschreiter auf MRSIg. E 40343. Gleichermaßen ist die Ausstattung einer Wohnung mit einer Abwasch (Spüle) eine zwingende Vorschrift nach dem Mietrechtsgesetz und ein Zustand der ständigen Judikatur (siehe MRSIg. E 43203 u.a.). Wird daher dieser Bestandteil…
…eine statische Berechnung durchgeführt. Der Grund dafür war, dass zwei Räume miteinander verbunden wurden, weshalb eine tragende Mauer durchbrochen werden musste. IN 36: Ausstattung: Betreffend CM. Die beauftragte Fa. hat alle Installateurarbeiten durchgeführt in den Bereichen Gas, Wasser- und Abwasser. IN 37: Bauleistung Y: Alle…
…Badezimmer und eine Küche zu schaffen, die den verbliebenen körperlichen Gegebenheiten meines Klienten gerecht wird. Die Umbaukosten habe ich in der Beilage "A" aufgestellt und durch Rechnungen nachgewiesen. Um jeder Diskussion wegen eines eventuellen höherwertigen Ausstattungsgrads aus dem Weg zu gehen, wurden nur 75% der…
…steuerpflichtig. Leistungen, die Pflegeeltern zur Erleichterung der mit der Pflege eines Kindes verbundenen (Unterhalts)Lasten (z.B. Pflegegeld und damit in Zusammenhang stehende Sonderzahlungen, Ausstattungsbeiträge, Bekleidungsbeiträge) nach den einzelnen Jugendwohlfahrtsregelungen gewährt werden, sind nicht als Entlohnung für die Pflegeleistung (vgl. VwGH 14.6.1995, 93…
…vorbehaltlich der Bestimmungen der Abs. 4 und 5 aus dem Neuherstellungswert abzuleiten, der sich je nach der Bauweise und Ausstattung der Gebäude oder der Gebäudeteile bei Unterstellung von Durchschnittspreisen je Kubikmeter des umbauten Raumes der Gebäude oder der Gebäudeteile ergibt. Gemäß § 21 Abs. 1 Z…
…BFI-Kurs über Wein absolviert hatte. Die Vorbereitungen für die Tätigkeit hätten bereits im Herbst 1996 begonnen und einige Investitionen (z.B. Busparkplatz, Innen- und Ausstattung des Degustationsraumes) seien erforderlich gewesen. An ca. 1000 Autobusunternehmen und Reisebüros in Österreich sowie in Bayern habe der Bw…
…Dritter zugrunde, die sich auf den Unternehmensgegenstand beziehen. Eine reine Zustelladresse genügt diesen Anforderungen ebenso wenig, wie die bloße Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen oder betrieblichen Ausstattungsgegenständen. Auch die Verbuchung von Geschäftsvorfällen eines Unternehmens stellt für sich noch keine Tätigkeit dar, aufgrund welcher dem Ort, an dem…
…dem früheren Jugoslawien, das Auftreten offensichtlich vermögensloser Personen ohne jede unternehmerische Ausstattung, das Auftreten relativ kurze Zeit existierender Unternehmer, die unzähligen Bevollmächtigungen, wobei es teilweise sowohl zu Bevollmächtigungen für den Verkäufer als auch für den Einkäufer gekommen wäre, die eindeutig auffallenden unterschiedlichen Unterschriften, die häufige…
…nicht ausgeübt wurden, von einer - aus Sicht des österreichischen Steuerrechts - intransparenten Rechtsform auszugehen. 3.2.3 Vorliegen eines weichen Mandatsvertrags An dieser Stelle ist festzuhalten, dass unterschiedliche Arten von Mandatsverträgen bestehen, nämlich sog "harte" und "weiche" Mandatsverträge . Charakteristikum der sog "harten Mandatsverträge" ist, dass sie…
…Diesen Vorgang verstehe der Bw. absolut nicht, zumal das FA dem Partner des Bw. den Verlust zuerkenne. Wieso zwei unterschiedliche Berechnungsweisen? 3.) Als der Konkurs des Pächters des Bw. und seines Partners bereits abzusehen gewesen sei, habe der Bw. das Lokal verkaufen wollen und habe…
…X. als Erben nach C. X.) betrieb in den berufungsgegenständlichen Jahren 1996 bis 2000 eine Friedhofsgärtnerei. Im bisherigen Verfahren (betreffend auch die Jahre 1994 und 1995) bestand unterschiedliche Auffassung darüber, ob es sich beim Betrieb der Bw. um einen einheitlichen Gewerbebetrieb, oder um einen land…
…Grundkauf einen Kredit in Höhe von 800.000 S aufgenommen hätten. Auch würde seit dem Hausbau "das meiste Einkommen in Einrichtung und Ausstattung investiert" werden. Unter Einbeziehung dieser genannten Faktoren vertrete er daher die Auffassung, dass es ihm und seiner Familie nicht zugemutet werden könne…
…und in G.) beruht habe. In der Folge sei nie darauf geachtet worden, dass eine unterschiedliche Behandlung - die eine gewerblich, die andere vermögensverwaltend tätig - notwendig gewesen wäre. Es seien unkritisch die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Gewerbesteuer bezahlt worden. Der Übergang von der handwerklichen zur fabriksmäßigen…
…freistehende Garagen oder Werkstätten in die nutzbare Fläche einzubeziehen, Kohlen- oder Holzschuppen oder Waschküchen hingegen außer Betracht zu lassen. Die Bauweise und Ausstattung wurde von der Bw. wie folgt beschrieben: "nicht wärmegedämmte unterschiedliche Stärke der Mauern, einfache und mangelhafte Belattung auf dem teilweise brüchige undichte…
…Dagegen sei einzuwenden, dass es sich um zwei unterschiedliche Betriebe handle und ein Vergleich nur an Hand eines Augenscheins und entsprechender Fakten angestellt werden könnte. Nicht festgestellt worden sei, "in welchem Vergleichszustand bzw in welchem Zustand, mit welchen Ausstattungsmerkmalen, mit welchen gewerberechtlichen Auflagen seitens der…
…Kohler, RdW 1983,120). Weicht die Nutzbarkeit der Räume wesentlich voneinander ab (z.B. Keller und Obergeschoß), dann muss die unterschiedliche Nutzbarkeit (Wertigkeit) auch bei der Zuordnung zum Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen berücksichtigt werden (siehe z.B. VwGH 13.12.1989, 85/13/0041 ; Doralt, EStG…