…Kurs, Fahrertraining oder Veranstaltung bezeichnet. Daher sei zusammenfassend davon auszugehen, dass weder unterrichtende, noch sportliche oder sonstige Veranstaltungen vorliegen, sondern die Hauptsache in diesem Leistungspaket sei das "Fahren mit einem Rennwagen" bzw. die Bereitstellung eines solchen, weshalb von der Besteuerung am Unternehmerort auszugehen sei. Weiters…
…Anwendung, weil nach der richtlinienkonform umgesetzten österreichischen Befreiungsbestimmung im gegenständlichen Zusammenhang gefordert ist, dass der "Privatlehrer" letztlich einer Einrichtung eine unterrichtende Leistung erbringt, die der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Vermittlung der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten dient und nachgewiesen werden kann, dass…
…1999, Tz 57 zu § 3a und Beiser, Der Leistungsort von Trainern in der Umsatzsteuer in SWK 2004, S 20). Somit liegt auch bezüglich der Besorgung der geführten Wanderung im Inland ein steuerbarer Inlandsumsatz vor. Unter unterrichtende Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 8 lit. a…
…Anwendung, weil nach der richtlinienkonform umgesetzten österreichischen Befreiungsbestimmung im gegenständlichen Zusammenhang gefordert ist, dass der "Privatlehrer" letztlich einer Einrichtung eine unterrichtende Leistung erbringt, die der Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Vermittlung der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten dient und nachgewiesen werden kann, dass…
…sei daher auch auf Zusammenschlüsse von Privatlehrern in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die nach außen auftreten und unterrichtende Leistungen erbringen anwendbar. Mit Schreiben vom 9. August 2005 wurde weiters der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie Entscheidung durch den Berufungssenat zurückgezogen. Über die Berufung…
…1994 werden künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei…
…statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind gemäß Abs. 10 Z. 4 die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung. Strittig ist gegenständlich, ob die von der Bw. angebotene Leistung als unterrichtend, sportlich, unterhaltend oder ähnlich im Sinne des…
…sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. (8) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen…
…8 UStG 1994 werden folgende sonstigen Leistungen dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Die gilt gemäß lit. a für künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen Fahrerkurse mit…
…1994 werden künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. In Beweis würdigender Hinsicht ist der erkennende Senat zu folgenden Feststellungen gelangt: Die Bw. wurde von zwei…
…künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter erfasst. Der Meinung der Bw, die Entsorgung von Abfall sei eine Leistung im Zusammenhang mit Messen im Sinne des § 3a Abs. 11 lit…
… 3a Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR…
… 3a Anm. 103) - zB Reiseleiter keine ähnlichen Leistungen, da ihre Tätigkeit aus einer Vielzahl unterschiedlichster Elemente bestehe, bei denen das Schwergewicht nicht auf Leistungen liege, die unterhaltenden oder unterrichtenden ähnlich seien. Entsprechendes müsse seines Erachtens - abweichend von der Rechtsansicht des österreichischen VwGH und Beiser (UVR…
…bestimmter Leistungen durch einen Drittlandsunternehmer) scheiden jedenfalls aus, ebenso die Abs. 8 lit. b (Umschlag, Lagerung) und lit. c (Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen). Hinsichtlich der in Abs. 8 lit. a genannten Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs. 8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…Abs. 8 lit. a UStG 1994 explizit genannte Leistungen (künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende Leistungen) ähnliche Leistung zu beurteilen und daher ebenfalls unter § 3a Abs.8 lit. a UStG zu subsumieren. Denn für all die ausdrücklich erwähnten Leistungen gilt, dass sie durch persönlichen Arbeitseinsatz, persönliche…
…wissenschaftlicher und/oder unterrichtender Natur (vgl. Pkt VII/2 zu § 3a - Vorabkommentierung in Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, UStG 1994, Band III). Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls…
…Abbau. Die Leistung der Bw liegt also wirtschaftlich betrachtet in der Überlassung von Messeständen zur Nutzung an den Leistungsempfänger. § 3a UStG 1994 lautet: (8) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende…
…wo sich die Leitung des Unternehmens befindet. § 3a Abs. 8 UStG 1994 (in der für die Jahre 2003 bis 2009 geltenden Fassung) lautet jedoch: "Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende…
…unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich…