…82/14/0188). Da demnach das strittige Veräußerungsgeschäft als einziger Umsatz des Streitjahres im Rahmen der steuerlichen Beurteilung außer Ansatz zu bleiben hat, ist jedenfalls im Streitjahr 2004 keine unternehmerische Betätigung im Sinne des § 2 UStG 1994 gegeben, weshalb der beantragte Vorsteuerabzug nicht gewährt werden…
…Angabe einer Telefonnummer angebracht ist. Über die Berufung wurde erwogen: Die berufungswerbende Eigentümergemeinschaft begehrt im vorliegenden Fall die Feststellung von Einkünften bzw. die Veranlagung zur Umsatzsteuer, während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung iSd. UStG vorliegt. § 2 Abs…
…Verlust aus Vermietung und Verpachtung) überhaupt auf Grund einer Betätigung in einer der gesetzlich aufgezählten Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG 1988 erwirtschaftet hat (VwGH 25.4.2001, 96/13/0031) bzw. ob die Tätigkeit überhaupt unternehmerisch im Sinne des UStG ist. Werden aus einem…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…Zwecke der Schnapserzeugung) eine steuerlich relevante Einkunftsquelle bzw. eine unternehmerische Betätigung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt (so der Bw.) oder aber als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist (so das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden). (2) Der Bw. und seine Ehegattin erwarben im September 1997 je…
…eine Betätigung zu Verlusten bzw. wird Vorsteuer abgezogen, obwohl der sich Betätigende keine ernsthafte, nach außen erkennbare Absicht zur Erzielung von Einkünften bzw. Einnahmen glaubhaft machen kann, so liegt keine Betätigung im Sinne einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG bzw. keine unternehmerische Betätigung…
…während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Mietshaus, welches seit dem Jahr 1991 wegen einer Generalsanierung zur Herstellung von qualitativ höherwertigeren Wohnungen nicht mehr vermietet…
…während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein Mietshaus, welches seit dem Jahr 1991 wegen einer Generalsanierung zur Herstellung von qualitativ höherwertigeren Wohnungen nicht mehr vermietet…
…sondern steht nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die im Stiftungszweck genannte Versorgung des Begünstigten im Vordergrund, ist die Überlassung einer Wohnimmobilie keine unternehmerische Betätigung bzw. wirtschaftliche Tätigkeit und schließt daher auch den Vorsteuerabzug aus. Wie der UFS bereits in seiner Entscheidung RV/0540-L/04…
…Bw. ausgeübte Tätigkeit (Vermietung einer Wohnung und Vermietung eines PKW) von Beginn an (d.h. ab dem Jahr 2004) keine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit darstellte. Die Betätigung war aufgrund der erzielten Verluste nicht als Einkunftsquelle, sondern als eine Betätigung mit Liebhabereicharakter gem. § 1 Abs. 2…
…eine Vermietung nicht erfolgversprechend sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die berufungswerbende Eigentürmergemeinschaft begehrt im vorliegenden Fall die Feststellung von Einkünften bzw. die Veranlagung zur Umsatzsteuer, während nach Ansicht des Finanzamtes weder eine ertragsteuerlich relevante Einkunftsquelle noch eine unternehmerische Betätigung iSd. UStG vorliegt. § 2 Abs…
…wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine widerkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, indem er gegenüber dem Fiskus seine unternehmerische Betätigung als selbständiger Wohnungsmakler nicht anzeigte, die dabei erzielten Umsätze verheimlichte, die Einreichung von Umsatzsteuererklärungen unterließ und die Erlöse in eingereichten Einkommensteuererklärungen…
…Selbst in Anbetracht langjähriger Geschäftskontakte bzw. persönlicher Bekanntschaft der beteiligten österreichischen Geldgeber wäre der Abschluss eines schriftlichen Vertrages als Grundlage für eine gemeinschaftliche, unternehmerische Betätigung unumgänglich und für die im Wirtschaftsleben tätigen Beteiligten zweifellos selbstverständlich gewesen. Dies umso mehr als es sich bei einem der…
…anderer Rechtsträger eine solche zur Verfügung stellt, liegt kein verpflichtender Hoheitsbereich vor. Die unternehmerische Betätigung bezüglich der (Vermietung der) Aufbahrungshalle wurde zu Recht von der Betriebsprüfung angenommen. b. Dazu kommt ein unbestritten hoheitlicher Bereich (Feuerwehrzeughaus und Bauhof zu 83%). Die auf den hoheitlichen Bereich entfallende…
…in den nachfolgend erlassenen Bescheiden den Negativergebnissen aus der "Gasthausverpachtung" die steuerliche Anerkennung, weil diese nach Ansicht der Abgabenbehörde nicht aus einer wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Betätigung im Sinne des § 2 Abs.3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) bzw. § 2 Abs.1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) resultierten. Im gesamten…
…in die C-GmbH sei infolge gewerberechtlicher Probleme nicht möglich gewesen. Strukturell sei es für notwendig erachtet worden, die jeweilige unternehmerische Betätigung in einer eigenen GmbH abzuwickeln, als es sich dabei um hochgradig risikobehaftete Tätigkeiten gehandelt. Anders gelagert sei der Sachverhalt die D-GmbH betreffend…
…gegen den Aufhebungsbescheid des Finanzamtes (§ 299 BAO) ins Treffen führen, ihre Betätigung sei bei richtiger rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes als steuerliche Einkunftsquelle und unternehmerische Betätigung anzuerkennen, und der aufgehobene Umsatzsteuerbescheid für 2007 daher wieder in den Rechtsbestand zu erheben, so sind sie auf die vorstehenden…
…der GmbH in unveränderter Form kann nicht von einer 100%igen Eingliederung seiner unternehmerischen Aktivitäten in eine Kapitalgesellschaft gesprochen werden. § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 könne nicht soweit interpretiert werden, dass jede unternehmerische Betätigung sozusagen per Dekret in ein anderes Unternehmen "transferiert" wird…
…Jänner bzw. Februar 2011 zur Umsatzsteuer 2005 und 2006 rechtskräftig aus, dass das behauptete Mietverhältnis aus mehreren Gründen steuerlich nicht als erwiesen anzusehen und anzuerkennen ist und damit keine steuerlich relevante, unternehmerische Betätigung vorliegt (vgl. UFS 26.1.2011, RV/0418-S/09, Punkt B…
…von der Bw. keine Einnahmen erzielt werden konnten. Da diese Entwicklung von der Vermieterin nicht beeinflussbar war, ändert dies nichts an der unternehmerischen Betätigung. Im Rahmen des Konkursverfahrens konnte die Bw. die gebrauchte Einrichtung im Kalenderjahr 2009 nur mit erheblichem Verlust veräußern, wobei der Veräußerungsvorgang…