…Mai 2004 bewohne die unterhaltsberechtigte Tochter K. diese Wohnung. Nach § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung liege Liebhaberei vor, da in den Jahren 2000 bis 2004 ein Gesamtverlust von 5.769,61 € erwirtschaftet und die Tätigkeit durch die Vermietung an die unterhaltsberechtigte Tochter beendet worden sei…
…die Bw. die Eigentumswohnung dann in der Folge auch tatsächlich an die zum damaligen Zeitpunkt noch im elterlichen Haushalt lebende, studierende (wenige Monate vor dem Abschluss des Studiums stehende), unterhaltsberechtigte Tochter (für welche die Bw. auch die Familienbeihilfe bezog), und zwar ab 1. März 2010…
…Str. angeschafft worden, mit der Absicht diese ab November 2006 zu vermieten. Laut vorgelegtem Mietvertrag vom 1. April 2007 werde die Wohnung an die unterhaltsberechtigte Tochter, A., vermietet. Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen…
…die steuerliche Erfassung der Einkünfte, Entgelte und Vorsteuern aus der Vermietung verneint, weil es sich um Unterhaltszahlungen an die unterhaltsberechtigte Tochter handeln würde. Gegen den Wiederaufnahmebescheid betreffend Umsatzsteuer 2008 sowie den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 2008 brachte der Bw. die Berufung ein. Die Eigentumswohnung befinde sich…
…da er für seine unterhaltsberechtigte und behinderte Tochter zweifellos Mehraufwendungen habe und diese auf Grund der angeführten Verordnung ohne Nachweis tatsächlicher Kosten pauschal zu berücksichtigen sind. Der Bw. verweist auf die Höhe seiner Unterhaltsleistungen, welche seines Erachtens 70% des Unterhalts seiner Tochter abdecken würden. Zusätzlich…
…Ungarn keine steuerlich relevanten Einkünfte bezog. Am Familienwohnsitz in Ungarn wohnte zwar die am 28. September 2002 geborene unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Tochter des Bw., jedoch lagen keine Anhaltspunkte für die Unzumutbarkeit der Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen vor, noch wurden solche trotz Ersuchens…
…Kosten wurde von der Vorinstanz wie folgt begründet: "Die Unterhaltsleistungen, Zahlungen für die Einrichtung der Tochter stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Zahlungen für Unterhaltsberechtigte sind nur dann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar, insoweit die Zahlungen beim Leistenden selbst grundsätzlich eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde…
…Jahre 2009 bis 2011 beibehalten werden. Weiters ist festzuhalten, dass die Tochter des Bw. im November 2009 ihr Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft abgeschlossen hat. In den Jahren 2007 und 2008 war sie demnach noch unterhaltsberechtigt. Denn ihre Selbsterhaltungsfähigkeit wäre erst dann gegeben gewesen…
…fremde Personen, Wohnungsgröße 121,62 m2, Monatsmiete brutto inklusive Betriebskosten 604,18 € (= 4,97 €/m2). Top 3: Vermietung an B, geboren 1982 (Tochter des Bw.), Wohnungsgröße 121,62 m2, Monatsmiete brutto inklusive Betriebskosten 701,07 € (= 5,76 €/m2). Der…
…nämlich das unterhaltsberechtigte Kind und der/die Unterhaltspflichtige/n im gemeinsamen Haushalt, sei der Unterhalt primär in natura zu leisten. Zum Naturalunterhalt zählten das Zurverfügungstellen einer Wohnung und auch ein angemessenes Taschengeld für die individuelle Befriedigung höchstpersönlicher Bedürfnisse. Das dringende Wohnbedürfnis der Tochter sei daher…
…und Kellerabteil gegen Bezahlung eines monatlichen, wertgesicherten (der monatliche Hauptmietzins wird gemäß Pkt. 4 nach dem vom Amt der Vorarlberger Landesregierung verlautbarten Verbraucherpreisindex 2000 wertgesichert) Mietzinses von 600,00 € plus 10% MwSt. für drei Jahre an ihre Tochter, Frau L. Nach Pkt. 3 bzw…
…geb. 1982, sowie D, geb. 1980 (beide Töchter des Abgabepflichtigen, zugezogen von Wien,F-Gasse ). Alle vorgenannten gemeldeten Personen haben gleichzeitig die Anschrift Wien,F-Gasse, als Nebenwohnsitz gemeldet. Der Bw. und E haben nach dem 29.3.2002 als Nebenwohnsitz die alte Adresse Wien…
…h. Entfernungspauschale, für 21,3 km in Höhe von S 5.280,00. Als außergewöhnliche Belastung für seine zu 100% behinderte Tochter beanspruchte der Bw. die Pauschale in Höhe von S 3.600,00. Weiters erklärte der Bw., dass eine pflegebedingte Geldleistung in Höhe von…
…12.2007) sowie für eine Teambesprechung in Wien in Höhe von 6,02 € ("Trainertreff WIFI" am 14.6.2007). Die Berufungswerberin machte weiters die Studiengebühren (Universität Wien) für ihre Tochter in Höhe von 758,44 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Vorhalt vom 30…
…werde, ist eine berufliche Veranlassung nicht gegeben. Die Zugehörigkeit und Bezahlung von Aufwendungen für den Verein E***** erfolgt freiwillig und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihren beruflichen Tätigkeiten. Im Pkt. 3) Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind…
…Kennzahl 723 Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (an seinen Familienwohnsitz in Serbien, wo seine Eltern, IK und AK, sowie seine volljährige Tochter, KK, leben) in Höhe von 2.664,00 € (für 2006), 2.797,50 € (für 2007) und 3.151,50 €…
…Kennzahl 723 Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten (an seinen Familienwohnsitz in Serbien, wo seine Eltern, C und D, sowie seine volljährige Tochter, E, leben) in Höhe von 2.664,00 € (für 2006), 2.797,50 € (für 2007) und 3.151,50 €…
…ab 1997 ein hohes, ausschließlich negatives Ergebnis erzielt worden sei. Die damals 18 jährige Tochter habe über kein Einkommen verfügt, das ihr die Bezahlung der offensichtlich mündlich vereinbarten Miete ermöglicht hätte. Auch die ab dem Jahr 2001 erzielten Einkünfte hätten kaum die Höhe der Miete…
…1 EStG 1988 sind ua. nicht abzugsfähig: ... 4. Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. Verträge zwischen nahen Angehörigen sind im speziellen daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit…
…von Frau H gekämpft, welche am dritten Tag im Beisein ihrer Tochter und ihres Schwiegersohnes im Spital in Guatemala verstorben sei. Abgesehen von den Flugkosten für sich und ihren Ehemann in der Höhe von € 9.166,10 habe die Bw. die Behandlungskosten des Spitals…